Entscheidungsvorlage - FB 61/0621/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 – Süsterfeldstraße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 – Süsterfeld - in der vorgelegten Fassung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 – Süsterfeld - zwischen Süsterfeldstraße und Bahnanlagen

hier: Offenlagebeschluss

 

1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.07.2011 die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 683 – Süsterfeld - beschlossen, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte mit Beschluss vom 20.07.2011 die Empfehlung hierzu ausgesprochen hatte. In den Sitzungen wurde gleichzeitig die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 beschlossen (s. Vorlage FB 61/0480/WP16).

 

2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom: 19.09.2011 bis: 30.09.2011 stattgefunden durch Aushang der Planunterlagen im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor.

 

Die schriftlichen Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt.

 

Da keine der geäußerten Bedenken im Zusammenhang mit der Teilaufhebung stehen, ist eine Berücksichtigung im Aufhebungsverfahren nicht erforderlich.

 

3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Parallel wurden 15 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Es wurden keine Bedenken gegen die Planung geäußert.

 

 

4. Offenlagebeschluss

Ziel des seit 1979  rechtverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 683 – Süsterfeld – war die Festsetzung eines Gewerbe- und Industriegebietes. Südlich der Süsterfeldstraße wird der Bebauungsplanes Nr. 683 künftig vom derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 923 – Campus West – überlagert. Hier stehen die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 683 der geplanten Nutzung eines Hochschulcampus für Forschung und Entwicklung entgegen. Außerdem soll durch die Aufhebung des Planungsrechtes durch den Bebauungsplan eine flexiblere Nutzung ermöglicht werden. Ziel ist, dass im Rahmen einer Beurteilung nach § 34 BauGB (Einfügen in die Umgebung) auch eine Wohnnutzung in Campusnähe realisiert werden kann.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr.  683 – Süsterfeld – die öffentliche Auslegung zu beschließen.

 

 

5. Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen bestehen nicht.

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Anlagen

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