Entscheidungsvorlage - FB 61/0631/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt sie, auf Grundlage der vorgestellten Projektliste die Bezuschussung durch die Städtebauförderung vorzubereiten, insbesondere der Projekte für das Programmjahr 2013, die Mitte 2012 dem Fördergeber einzureichen sind:

 

Innenstadt:               Krämerstraße und am Hof: Neugestaltung

                                 Beeckstraße/Wespienstraße Begegnungszone im Bereich der Schulen

 

Haaren:                   Rahmenplan Haaren (IHK) auf Grundlage der Planung „Ortsmitte Haaren“

                   Grüne Mitte Haaren, Stufe 1

 

Aachen-Nord:               Die Beantragung der 3. Förderstufe (Konkretisierung des Grundantrags für das Programmjahr 2012) wird in Zuständigkeit des Hauptausschusses vorgenommen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

A. Städtebauförderung für die Stadt Aachen – Entwicklung der Rahmenbedingungen

 

Förderkorridor, Programme und Förderquellen

Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Förderinstrument von Bund und Ländern zur Unterstützung überwiegend baulicher Maßnahmen in den Kommunen. Für die Kommunen ist sie eine unerlässliche Grundlage, auch größere städtebauliche Projekte finanziell stemmen zu können. Da diese Projekte einen langen Planungshorizont haben, ist es für die Stadt Aachen sehr wichtig, sich bei der Planung der Projekte an einem groben Rahmen orientieren zu können. Deshalb wurde Ende 2009 zwischen der Stadtverwaltung Aachen und dem damaligen Ministerium für Bauen und Verkehr unter Beteiligung der Bezirksregierung Köln eine grundsätzliche Übereinkunft über das Volumen der Städtebauförderung für die Stadt Aachen getroffen. Innerhalb des vereinbarten Rahmens von 6 Mio. € pro Jahr – unter Vorbehalt gravierender Änderungen der dem Land zur Verfügung stehenden Mittel – sollten Projekte durch die Städtebauförderung des Landes unterstützt werden.

 

Diese Summe setzt sich aus der Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme der Städtebauförderung zusammen, von denen in Aachen derzeit folgende in Anspruch genommen werden:

-              Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

-              Soziale Stadt

Die Förderung wiederum setzt sich aus Anteilen von EU-, Bundes- und Landesförderung zusammen und muss durch einen städtischen Eigenanteil komplementiert werden.

Während in den letzten Jahren der Fördersatz durch das Land auf 80% der zuwendungsfähigen Kosten festgesetzt war, ist für neu beantragte Projekte nur noch ein Fördersatz von 70% anzusetzen. Ausnahme sind hier Vorhaben im Programm „Soziale Stadt“, die weiterhin mit 80% bezuschusst werden.

 

In 2010/11 wurde nach langer politischer Diskussion auf Bundesebene die vorgesehene Kürzung der Bundesmittel auf 305 Mio. € teilweise wieder zurückgenommen, so dass im Haushaltsjahr 2011 von Seiten des Bundes 455 Mio. € zur Verfügung gestellt wurden. Die gleiche Summe soll auch für das Programmjahr 2012 zur Verfügung stehen. Seitens des Landes ist der Stadt Aachen derzeit keine Änderung der Landesmittel bekannt.

Für das Programmjahr 2013 ist die Fortführung der Diskussion zu erwarten. Die Stadt Aachen wird bis auf Weiteres mit dem verabredeten Korridor von 6 Mio. € weiterplanen, um wichtige städtische Projekte fortsetzen und neue Projekte initiieren zu können.

 

Aktuelle Einplanungen seitens der Bezirksregierung Köln: Bewilligungen aus Programmjahr 2011 und Einplanung Programmjahr 2012

 

Im Jahr 2011 hat die Stadt Aachen Bewilligungen für die Projekte Centre Charlemagne / Zeitungsmuseum / Archäologische Vitrine / Öffentlichkeitsarbeit (Route Charlemagne), Ursulinerstraße 1. BA und Prinzenhof (Innenstadtkonzept 2002), Burg Frankenberg (Initiative ergreifen) und Soziale Stadt Aachen-Nord in Höhe von 4.567.184 € erhalten. Die Differenz zu den angestrebten 6 Mio. € ist in der Zurückstellung des Teilantrags zum Projekt Talstraße / KreativDepot im Projekt Soziale Stadt Aachen-Nord begründet.

 

Für das Programmjahr 2012 hat die Stadt Aachen Mittel im Rahmen der Route Charlemagne, der Rahmenplanung Brand sowie der Sozialen Stadt Aachen-Nord angemeldet. Die Bezirksregierung hat in ihrem für die Sitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrats formulierten Einplanungsvorschlag insgesamt Mittel in Höhe von 7.130.400 € in die Förderpriorität A (Förderung in 2012) eingestuft (Spalte 2012 - Einplanungsvorschlag BRK), so dass sich hier im Mittel zwischen 2011 und 2012 ungefähr 6 Mio. € ergeben.

Das Städtebauförderungsprogramm 2012 des Landes wird nach Beschluss des Landeshaushalts erwartet. Nach diesem Zeitpunkt können bei Vorliegen aller Unterlagen Bewilligungen durch die Bezirksregierung ausgestellt werden.

 

Situation ab 2013

 

Die letzten Berichte und Arbeitsprogramme waren dadurch gekennzeichnet, dass ein starker Überhang an bereits verfestigten Planungen vor allem mit der Route Charlemagne einem begrenzten Korridor von Fördermitteln gegenüberstand. Mit Abschluss der Route Charlemagne im Rahmen der EU-Förderung stehen hier gewisse Spielräume zur Verfügung. Für das Jahr 2013 und teilweise auch 2014 werden im folgenden Abschnitt B. Projekte vorgestellt, die die Verwaltung in engem Zusammenhang mit aktuellen Projekten für die Anmeldung zur Städtebauförderung vorschlägt. Für die weitere Perspektive ab einschließlich 2014 schlägt die Verwaltung ein neues Vorgehen zur Bestimmung der Förderprojekte vor. Hierauf wird in Abschnitt C. ein Ausblick gegeben. Ziel ist eine möglichst transparente Entscheidung zu Gunsten von stadtentwicklungspolitisch besonders bedeutsamen Maßnahmen.

 

 

B. Die Förderprojekte und ihre Zuordnung zu Programmen im Rückblick auf 2011 und Ausblick auf die folgenden Jahre

 

Die Zuwendungen für die aktuellen Aachener Maßnahmen sind in der Tabelle (Anlage 1) für die Jahre „bis 2011“ bis 2015 aufgeführt. Die Nummerierung der Maßnahmen erfolgt analog der Tabelle.

 

1.              Route Charlemagne

 

Internationales Zeitungsmuseum: Die Station wird in diesem Jahr fertiggestellt.

Centre Charlemagne: Die Station befindet sich weiterhin in der Umsetzung und wird im Jahr 2013 fertiggestellt. Archäologische Vitrine im Elisengarten: Für die Maßnahme liegt seit Ende 2011 der Zuwendungsbescheid vor. Die Maßnahme soll noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

Grashaus: Lt. Auflage im Zuwendungsbescheid Centre Charlemagne muss die Station bis spätestens Ende 2015 fertig umgesetzt sein. Der Förderantrag liegt der BZR vor und es ist mit einer Bewilligung in diesem Jahr zu rechnen.

Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 03.03.2010 wurde auf die Stationen St. Paul und Haus Löwenstein verzichtet sowie das Teilprojekt Achse der Wissenschaft auf die Jahre 2014ff. zurückgestellt. Für die Achse der Wissenschaft bedeutet dies, dass sie nicht aus dem Förderantrag Route Charlemagne gefördert werden kann. Die in diesem Teilprojekt angestrebte Verknüpfung zwischen Wissenschaft und Stadt soll jedoch in die Fortschreibung des Innenstadtkonzepts einfließen.

 

2.              Innenstadtkonzept (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

 

Templergraben (7. Förderstufe)

Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Der Baubeginn ist erfolgt.

 

Prinzenhof (8. Förderstufe)

Der Bewilligungsbescheid für die Förderung wurde im November 2011 überreicht. Mit der Verlegung der Prinzenhofstraße wird in diesem Jahr begonnen, es folgt der Ausbau der Platzfläche 2013.

 

Weiteres Vorgehen in der Innenstadt

Die Bezirksregierung Köln hat in den Fördergesprächen die Verwaltung explizit aufgefordert, die Umsetzungsperiode für das Innenstadtkonzept 2012 abzuschließen und seine Wirkung darzustellen. Dies stellt dann die Voraussetzung dar, die nächste Generation des Innenstadtkonzeptes (Arbeitstitel Innenstadtkonzept 2012) zu entwickeln und damit den nächsten „Förderungshorizont“ anzustreben.

Die Bilanzierung der aus dem Innenstadtkonzept 2002 abgeleiteten und im vergangenen Jahrzehnt umgesetzten bzw. begonnenen Maßnahmen ist fast abgeschlossen. Die Darstellung unter dem Titel „Evaluation Innenstadtkonzept 2002 – Rückblick, Ergebnisse, Ausblick und Aufgaben“ befindet sich derzeit noch im Layout.  Mit der Evaluation soll auch eine Perspektive auf die noch notwendigen Erneuerungs- und Entwicklungsprojekte in der Innenstadt aufgezeigt werden. Die Beratung in den Ratsgremien soll in den Aprilsitzungen 2012 erfolgen. Auf dieser Grundlage soll die Fortschreibung zum Innenstadtkonzept 2012 so erarbeitet werden, dass sie möglichst noch in 2012 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.

Für die Maßnahmen der Städtebauförderung 2013 sind die Anträge bereits im Sommer 2012 zu stellen. D.h. die Einzelplanungen sind vor der Sommerpause in die Beratung der Ratsgremien einzubringen. Um den 2013 sich abzeichnenden finanziellen Spielraum zu nutzen, wird deshalb vorgeschlagen, unten aufgeführte Maßnahmen bereits im Vorgriff auf das Innenstadtkonzept 2012 zur Förderung anzumelden. Diese Maßnahmen sind zum Teil bereits im Innenstadtkonzept 2002 enthalten (Umnutzung Büchelgebäude), oder sie stehen in engem räumlichen Zusammenhang zu aktuellen, hinzugekommenen Programmen (Konjunkturpaket 1: Freiraumgestaltung Welterbe).  Die  2010 vorgestellte und beschlossene Rahmenplanung Gasborn und Suermondt Viertel soll

Bestandteil des Innenstadtkonzeptes 2012 werden. Damit  rücken die vorgeschlagenen Maßnahmen in den Bereich der Förderung. Im Vorgriff soll als erste geförderte Maßnahme (nach den umgesetzten nicht geförderten Sofortmaßnahmen) aus dem Rahmenplan die Umgestaltung der Beeckstraße/ Wespienstraße aus dem Schlüsselprojekt Bildungsquartier zur Förderung 2013 angemeldet werden.

 

 

 

2013

Krämerstraße und Am Hof  – Neugestaltung der Fußgängerzone zwischen Puppenbrunnen und Apfelbaum bzw. Puppenbrunnen und Körbergasse im Zusammenhang mit der Freiraumgestaltung um das Weltkulturerbe im Anschluss an den Kanalbau. Ein einfacher (für die Stadt annähernd kostenfreier) Rückbau nach dem Kanalbau und der Erneuerung der Hausanschlüsse Am Hof würde den mittlerweile anzumessenden Standards zum Barrierefreien Bauen nicht genügen. 

Beeckstraße/ Wespienstraße – Umgestaltung des Straßenraums zwischen den Schulen zum Begegnungsbereich/ Shared Space abgeleitet aus der Rahmenplanung Gasborn Suermondt Viertel, Handlungskonzept „Bildungsquartier“. Die Rahmenplanung Gasborn Suermondt Viertel von 2010 mit ihrem Maßnahmenplan soll ein Baustein des fortgeschriebenen Innenstadtkonzepts werden.

 

Ausblick 2014:

Büchel Bahkauf – Neugestaltung des Stadtraums zwischen Buchkremerstraße und  Mefferdatisstraße im Zusammenhang mit dem Bauprojekt „Büchel“.

 

3.              Aachen-Nord (Soziale Stadt)

 

Aufgrund des 2008/2009 erarbeiteten Integrierten Handlungskonzepts wurde der Stadtteil Aachen-Nord Ende 2009 durch die Landesregierung in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Die ersten beiden Bewilligungsbescheide sind Ende 2010 und Ende 2011 eingetroffen. Aufgrund einiger Verzögerungen in der Projektbearbeitung mussten dabei Teilprojekte zeitlich geschoben werden, so dass die 2. Förderstufe deutlich reduziert, die folgende 3. Förderstufe dementsprechend ausgeweitet und eine neue 4. Förderstufe eingeplant werden. In diesen Förderstufen sind jeweils einzelne Projekte mit Umsetzung bis einschließlich 2014 enthalten. Da Aachen-Nord über EFRE-Mittel der Europäischen Union kofinanziert wird, ist aufgrund der Förderbedingungen der zeitliche Schnitt Ende 2014 erforderlich. Für die im Handlungskonzept angelegte Laufzeit von 10 Jahren sind ab 2014/15 neue Anträge zu stellen. Geplant ist für diesen Zeitraum auch eine umfassende Überarbeitung des Handlungskonzepts.

Die 3. Förderstufe (Programmjahr 2012) soll nach aktueller Planung folgende Teilprojekte enthalten:

Projekt Talstraße / KreativDepot, Wohnumfeld Zwischen Wurm und Jülicher Straße, Rehm- und Wenzelplatz.

 

 

4.              Burg Frankenberg (Initiative ergreifen)

 

Die Bewilligung für die Maßnahme des Vereins Frankenb(u)erger e.V. liegt  vor. Ein Weiterleitungs- und ein Betreibervertrag wurden zwischenzeitlich mit dem Verein abgeschlossen. Der Verein erstellt momentan die Ausführungsplanung und wird noch im diesem Jahr die ersten Arbeiten ausschreiben und  mit der Umsetzung beginnen. Die Umbaumaßnahme soll voraussichtlich in 2013 abgeschlossen werden.

 

5.              Burtscheid / Südausgang Hauptbahnhof

 

Ausgelöst durch 2011 bekannt gegebene Veränderungsabsichten der Bahn AG gelang es der Stadt Aachen mit dem AVV das Projekt Hauptbahnhof Südausgang / Anbindung Kurgebiet Burtscheid wieder zu beleben. Aus der Fördermaßnahme Bahnhofsvorplatz sind noch Restmittel der Städtebauförderung vorhanden, die bis Ende 2013 abgerufen sein müssen und nur im Sanierungsgebiet Hauptbahnhof verwendet werden können.  Diese können also eingesetzt werden, um die Herstellung der zuführenden Wege und Flächen am Südausgang und damit die Anbindung Burtscheids und des Aachener Südens an den Hauptbahnhof zu verbessern. Geplant war diese Maßnahme zeitnah zur Einrichtung eines ICE-Haltes für eine Verbindung nach London durch die DB umzusetzen. Zwischenzeitlich ist unklar, wann die ICE Verbindung Frankfurt-London eingerichtet werden kann und die Umbauplanungen der Bahn für den Haltepunkt ruhen derzeit. In Abstimmung mit dem AVV soll die Infrastruktur zur Herstellung des Südausgangs zeitlich unverändert umgesetzt werden, da diese Verbindung unabhängig von einem Halt des ICE Frankfurt-London sinnvoll ist und Chancen für die Entwicklung Burtscheids bringt. Z. Zt. wird der Änderungsantrag vorbereitet, um die Zustimmung des Zuwendungsgebers zur Verwendung der Restmittel für die städtebauliche Gestaltung des Südausgangs zu erwirken.

Der Zugang zu den Bahngleisen von diesem Südausgang über eine Brückenlösung zunächst zum Gleis 8/9, später bis auf Gleis 1 wurde beim NVR zur Förderung angemeldet und ist in das dortige Programm aufgenommen worden.

Für Burtscheid bietet sich die Chance vor allem das Kurgebiet direkt mit dem Hauptbahnhof zu verknüpfen und damit die Infrastruktur und Erreichbarkeit zu verbessern,

 

6.              Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)

 

Mit der Aufnahme der Maßnahme Brand, Umgestaltung Marktplatz in Kategorie A kann mit dem Bewilligungsbescheid 2012 und damit der Einleitung der Ausbauphase gerechnet werden. Begleitend zur Umgestaltung ist die Initiierung eines Stadtmarketings beabsichtigt. Die „Analyse zur Entwicklung eines Stadtbezirksmarketings/-Managements in Aachen Brand“  (Bestandteil der 1. Förderstufe) wird im März in der Bezirksvertretung Brand beraten. Aus ihr lässt sich die Etablierung eines Stadtbezirksmarketings nach Erarbeitung eines entsprechenden Arbeitsprogramms ableiten.

 

2013

              Brander Markt

              Handlungskonzept und Umsetzung Stadttbezirksmarketing und –management

              Keine neue Maßnahme, sondern Ausfinanzierung, hier nur nachrichtlich

 

Ausblick 2014

              Grüner Platz Rombachstraße

An zentraler Stelle für die Nord-Südverbindung innerhalb Brands soll, angrenzend an die Vennbahntrasse, ein kleiner grüner Platz zum Aufenthalt und Spiel im Zusammenhang mit dem Neubaugebiet entstehen.

 

7. Haaren

 

Für die Entwicklung der Haarener Ortsmitte liegt bereits ein Konzept vor (beschlossen 2007/2008). Dieses kann durch eine Erweiterung des räumlichen Bezuges im Umfeld der Alt-Haarener Straße bis zum nördlichen Ortseingang und das Richten des Blickes auf weitere Handlungsnotwendigkeiten kurzfristig zu einem Integrierten Handlungskonzept und damit zum erforderten Gebietsbezug für eine Aufnahme ins Städtebauförderprogramm „Aktive Orts- und Stadtteilzentren“  geführt werden. Der Sozialentwicklungsplan der Stadt  gibt Hinweise auf Handlungsbedarf in Haaren. Auch die Stadtteilwerkstatt zum Masterplan 2030 griff die bereits 2009 in Haaren vorgestellten Ideen aus dem Konzept Ortsmitte Haaren auf. Sie bekräftigte die Entwicklungsoption „Grünverbindung entlang der Wurm, Umgestaltung südlicher Ortseingang,  Brücke über die Wurm, Aufwertung der Freifläche/Park“ und griff die Perspektive  „Neubebauung brachliegender Grundstücke, Stärkung der Mitte mit neuem Quartiersplatz zwischen Kirche St. Germanus und neuem Bezirksrathaus (verlagert in Alte Schule) auf.

Deshalb wird hier vorgeschlagen Haaren als neues Gebiet in die Städtebauförderung aufzunehmen mit folgenden, aus den vorhandenen Konzeptansätzen abgeleiteten Maßnahmen:
 

2013

              Integriertes Handlungskonzept Haaren (IHK - Rahmenplanung)

Haarener Park – Grüne Mitte, Stufe 1 : Grünverbindung Ortseingang – neue Wurmbrücke – Platz an der Wurm,  Umgestaltung des vorhandenen Spielplatzes zum „Inklusionsspielplatz“ (spezielle Orientierung auf die Benutzbarkeit auch durch behinderte Kinder)

 

Ausblick 2014

              Fortführung Umsetzung IHK Haaren.

             

 

C. Neue Projekte: Vorgehen zur Identifizierung und Begründung neuer Projekte

 

Während die Überschrift an dieser Stelle beim letzten Bericht zur Städtebauförderung noch „Projekte, deren Förderung noch nicht absehbar ist“ hieß, bieten sich ab 2013 neue Möglichkeiten. 

 

Die Städtebauförderung in Aachen wurde in den letzten Jahren fast ausschließlich auf Projekte in der Innenstadt gelegt oder im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Rahmen der Soziale Stadt-Projekte eingesetzt. Mit Brand wird das erste Integrierte Handlungskonzept in einem Stadtbezirk in die Städtebauförderung aufgenommen. Um zukünftige Gebiete und Handlungsschwerpunkte zu identifizieren, soll eine Sicht auf die Gesamtstadt eröffnet werden. Gleichzeitig soll der Versuch unternommen werden, die Städtebauförderung nach den Teilprogrammen des Bundes auf eine fundierte Basis nach Erneuerungs- und sozialem Kompensationsbedarf einerseits und Zielorientierung der Veränderungsprozesse in bestimmten städtischen Quartieren und Stadtteilen andererseits zu stellen.

 

Eine Sonderrolle wird in der Betrachtung die Innenstadt (Bereich innerhalb des Alleenrings) einnehmen. Hier werden die Aufgaben aus der Evaluation des Innenstadtkonzeptes 2002, übergeführt in die nächste Generation „Innenstadtkonzept 2012“, entwickelt.

 

Methodisch soll das Konzept sich auf eine Analyse der sozialen Kennziffern für die Lebensbereiche (Sozialentwicklungsplan der Stadt Aachen), der Bau- und Infrastruktur sowie auf eine besonders geschärfte Betrachtung der Umstrukturierungsbereiche (Konversionsflächen, Nutzungsänderungen, besondere Liegenschaftsverhältnisse) stützen. Aufgrund der durch Daten fundierten Planung lässt sich eine Bewertung des Handlungsbedarfs und der Chancen und damit ein Priorisierungsvorschlag ableiten. Städtebauförderung ist Stadterneuerung und Stadtentwicklung in Einem. Daher ist ein durchgängiges Ziel immer die Profilierung des Standortes Aachen - ausdrücklich auch in gesellschaftlicher Hinsicht. Der Bezug auf den Masterplan 2030 ist selbstverständlich.

 

Bei der zukünftigen Betrachtung von Städtebauförderungsmaßnahmen sollte mitgedacht werden, dass jede erfolgreiche Verbesserung des Öffentlichen Raumes eine höhere Beanspruchung durch mehr Menschen, die diese Orte häufiger und intensiver nutzen, bedeutet. Am plastischsten zeigt sich das am Elisengarten. Damit erhöht sich aber auch der Bedarf an Mitteln für die Pflege und Unterhaltung dieser Flächen. Diese sind leider nicht förderfähig, aber unabdingbar mit dem nachhaltigen Erfolg der Fördermaßnahme verbunden. Hier existiert bei der derzeitig geübten Praxis angesichts des „eingefrorenen“ Etats des Stadtbetriebs ein Missverhältnis.

 

Die Vorlage zur Perspektive der Stadterneuerung für die Jahre 2014 und folgende soll, ebenso wie die Fortschreibung des Innenstadtkonzeptes bis zum Ende diesen  Jahres in die politische Beratung eingebracht werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Erläuterungen und Anlage 1

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Anlagen

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