Entscheidungsvorlage - Dez VI/0004/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschaffung der Sonderbeiträge für auswärtige Kinder in Tageseinrichtungen der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat VI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.05.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Rat der
Stadt, in städtischen Einrichtungen nach dem GTK zukünftig nur noch mit
Erstwohnsitz in Aachen gemeldete Kinder aufzunehmen.
2.
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Rat der Stadt
ferner, dass die Träger von Einrichtungen nach dem GTK in Aachen mit Wirkung
vom 1.8.2006 städtische Zuschüsse nur für die Plätze erhalten, die von Kindern
belegt werden, die mit Erstwohnsitz in Aachen gemeldet sind.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur nächsten
Ratssitzung eine Satzung zur Beschlussfassung vorzubereiten, durch die die
Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen für auswärtige Kinder
aufgehoben wird.
(Dr. Linden)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachverhaltsklärung
1. Wie dem vorgelegten aktualisierten Kindergartenbedarfsplan zu entnehmen ist, ist B
gestützt auf die zum 1.2.2005 aktuell ermittelte Zahl der Kindergartenkinder B für das am
1.8.2005 beginnende Kindergartenjahr mit einer Nachfrage durch in Aachen lebende
Kinder in Höhe von 6.780 zu rechnen.
Dem steht per 1.8.2005 eine Platzkapazität gegenüber in Höhe von 6.922 Plätzen, so dass
sich B bezogen auf die in Aachen lebenden Kindergartenkinder B ein Überangebot ergibt
in Höhe von 142 Plätzen.
Dieses rechnerische Überangebot wird benötigt
- zur Fortsetzung der Betreuung der nach wie vor in Aachener Einrichtungen betreuten
auswärtigen Kinder und
- zur befristeten Vergrößerung der Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren
(über ' 9 IV GTK).
2. Für das am 1.8.2006 beginnende Kindergartenjahr ist mit einer Nachfrage durch in Aachen
lebende Kinder in Höhe von 6.812 zu rechnen.
Dieser zu erwartenden Nachfrage durch einheimische Kinder werden dann jedoch nicht
mehr 6.922 Plätze gegenüber stehen, da sich diese Platzzahl durch zu erwartende Gruppen-
schließungen in Einrichtungen Freier Träger verringern wird. In welchem Umfange es zu
Schließungen kommen wird, wird die Verwaltung B wie dargelegt B erste gegen Ende des
Jahres 2005 erfahren. Es muss jedoch befürchtet werden, dass es in größerem Umfange
als zum 1.8.2005 zu Schließungen kommen wird.
Da die in Aachen lebenden Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres einen Rechtsan-
spruch auf Bereitstellung eines Kindergartenplatzes gegenüber der Stadt Aachen als
öffentlichem Träger der Jugendhilfe haben, hat die Stadt die Verpflichtung, dafür Sorge zu
tragen, dass Aufnahmewünschen einheimischer Kinder im Kindergartenalter entsprochen
werden kann.
Da mit einer Nachfrage durch 6.812 einheimische Kinder zu rechnen ist, dieser Nachfrage
aber nur noch eine
reduzierte Platzzahl gegenüber stehen wird (6.922 abzüglich beisp.
375, falls es zur Schließung von 15 Gruppen kommen sollte B 6.547) wird die Stadt zur
Erfüllung des Rechtsanspruchs darauf angewiesen sein, dass
- Kindergartenplätze sowohl in städt. als auch in Einrichtungen Freier Träger nur noch
an in Aachen wohnhafte Kinder vergeben werden und
- die fehlende Zahl von Kindergartenplätzen durch Umwandlung von bisher für Kinder
ab 6 Jahre vorgehaltenen Plätzen in großen altersgemischten Gruppen geschaffen wird.
II. Folgerungen
Die Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen für Kinder ohne Erstwohnsitz in Aachen wurde erlassen vor dem Hintergrund bestehender Überkapazität an Kindergartenplätzen bei gleichzeitiger Forderung des Rates, in diesem Bereich dauerhaft Einsparungen in Höhe von 1,0 Mio. Euro vorzunehmen.
Die Verwaltung hatte s.Z. dargelegt, dass ein wesentlicher Teil dieser Einsparvorgabe dadurch erreicht werden könne, dass alternativ entweder die zum damaligen Zeitpunkt durch 400 auswärtige Kinder belegten Kindergartenplätze eingespart und keine auswärtigen Kinder mehr aufgenommen werden oder aber die Plätze für auswärtige Kinder nur noch gegen Erstattung der Eigenkosten der Stadt Aachen zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung hatte sich für die zweite Alternative ausgesprochen; dem war der Rat durch Verabschiedung der vorgenannten Satzung gefolgt.
Diese Alternativen stellen sich nach Auffassung der Verwaltung aufgrund der erheblichen Sachverhaltsänderung heute nicht mehr.
Es muss nunmehr gesichert werden, dass der Rechtsanspruch der in Aachen wohnhaften Kindergartenkinder erfüllt wird.
Dies ist B da eine Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel aufgrund der Haushaltslage der Stadt ausscheidet B nur dadurch möglich, dass die in Aachen vorhandenen Kindergartenplätze zukünftig ausschließlich an in Aachen mit Erstwohnsitz wohnhafte Kinder im Kindergartenalter vergeben werden.
Eine isolierte Aufhebung der obigen Satzung wäre daher nach Auffassung der Verwaltung das absolut falsche Signal. Da die Stadt Freien Trägern nicht vorschreiben kann, wen diese in ihre Einrichtungen aufzunehmen haben, ist für deren Plätze lediglich eine `SteuerungA über die Bezuschussung erreichbar.
Vor diesem Gesamthintergrund empfiehlt die Verwaltung nachdrücklich, dem Beschlussentwurf der Verwaltung zuzustimmen.