Entscheidungsvorlage - FB 61/0613/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegende Straße:

1.       Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich “T” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

2.       Im erweiterten Bewohnerparkbereich “T” werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “T” werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

Die Straßen Lehmkülchen und Anliegerfahrbahn Passstraße werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

3.       Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren richten sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.

4.       Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

5.       Die Einrichtung des erweiterten Bewohnerparkbereiches “T” soll schnellstmöglich erfolgen.

6.       Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

7.       Die Sonderparkberechtigung erhalten:

a.        Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,

b.       Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c.        Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

8.       Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:

1.       Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich “T” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

2.       Im erweiterten Bewohnerparkbereich “T” werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “T” werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

Die Straßen Lehmkülchen und Anliegerfahrbahn Passstraße werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

3.       Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren richten sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.

4.       Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

5.       Die Einrichtung des erweiterten Bewohnerparkbereiches “T” soll schnellstmöglich erfolgen.

6.       Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

7.       Die Sonderparkberechtigung erhalten:

a.        Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,

b.       Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c.        Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

8.       Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.11.2011 die Verwaltung beauftragt, die Einbindung der Straße Gut Lehmkülchen in einen Bewohnerparkbereich zu prüfen und das Ergebnis erneut in die Beratung einzubringen.

 

Sachstand

Die Verwaltung hat bei der Überprüfung nicht nur die Straße Gut Lehmkülchen, sondern die Passstraße im Bereich der Häuser mit ungeraden Haus-Nr. 91 bis 121 und mit geraden Haus-Nr. 106 bis 108 c und den Grünen Weg Haus-Nr. 1 mit einbezogen. Hiermit soll vermieden werden, dass die Problematik aus dem Bereich Gut Lehmkülchen in den Straßenabschnitt der Passstraße verlagert wird.

 

Situation

Für die Straßen Gut Lehmkülchen, Passstraße ungerade Haus-Nr. 91-121 und gerade Haus-Nr. 106-108c und Grüner Weg Haus-Nr. 1 wurden aus dem Melde- und Kfz-Zulassungsregister ermittelt:

 

Anzahl

Bewohner

377

davon Hauptwohnsitzler

364

davon Nebenwohnsitzler

13

 

 

zugelassene Fahrzeuge

184

davon auf Bewohner

160

davon auf Gewerbe

24

In den Gebietsstraßen sind ca. 36 Parkplätze vorhanden.

 

Bürgerbeteiligung

Den Anwohnern der o. g. Häuser wurde in einem Anschreiben, das per Hauswurfsendung an alle Anwohner verteilt wurde, die Möglichkeit gegeben, bis zum 6. Februar 2012 Bedenken und Anregungen zur Erweiterung des Bewohnerparkbereiches „T“ mitzuteilen.

Von den ca. 350 verteilten Schreiben erhielt die Verwaltung einen Rücklauf von neun Stellungnahmen. Sieben Antwortschreiben  beinhalten eine Zustimmung und zwei Schreiben eine Ablehnung zur Erweiterung der Bewohnerparkzone „T“.

In einer positiven Stellungnahme wurden jedoch Bedenken gegen die Einbindung der Häuser Passstraße gerade Haus-Nr. 106-108c und ungerade Haus-Nr. 91-121 geäußert, mit dem Hinweis, dass dort ausreichend Parkplätze vorhanden sind.

Die Begründung der einen negativen Stellungnahme ist, dass es im Erweiterungsbereich Passstraße bisher keine Parkprobleme gab.

In der anderen Stellungnahme wird vorgeschlagen, die Zone auf den Grünen Weg – jedoch nicht den gesamten – und die restliche Passstraße auszudehnen. Außerdem wird eine Lösung des Parkproblems angezweifelt. 

 

Planung:

Aufgrund der Eingaben schlägt die Verwaltung vor, den Bewohnerparkbereich „T“ um die Straßen Gut Lehmkülchen, Passstraße ungerade Haus-Nr. 91-121 und gerade Haus-Nr. 106-108 und Grüner Weg Haus-Nr. 1 zu erweitern. Die Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sollen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden. Die Beschilderung soll analog des Bereiches „T“ mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz „Parkschein frei“ (angelehnt an die 30 km/h-Zone) ausgeschildert werden.

Zur Erweiterung des Bewohnerparkbereiches „T“ wurden für zwei Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von 5.000 Euro kalkuliert. Haushaltsmittel stehen beim PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 (Einrichtung Bewohnerparken-J-), Kostenarten 78310000, 78350000 und 78520000 in Kombination mit PSP-Element 4-120202-908-3, Kostenart 52560000 zur Verfügung, vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung.

Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Anlehnung an die für „T“ beschlossene Regelung, nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone “T” ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus

a.       mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen fahren oder

b.       ein Firmenfahrzeug nutzen (hierfür ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung    lohnsteuerwirksam nachzuweisen) oder

c.       Studierende, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

Die Bewohner erhalten nur einen Bewohnerparkausweis pro Person.

Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring bis Stadtgrenze), wie auch für „T“ beschlossen, gelten.

Um auswärtigen Angehörigen und Besuchern die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier in analog des Bereiches „T“ keine Höchstparkdauer festgelegt werden.

 

Verwaltungsvorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor:

1.              Den im beigefügten Plan dargestellten Erweiterungsbereich  “T” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.

2.              Im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “T” von der Höchstparkdauer und der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien und die Straßen Lehmkülchen und Anliegerfahrbahn Passstraße, als Bewohnerparkzone auszuschildern.

3.              Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr festzusetzen und auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten.

4.              Die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen.

5.              Den erweiterten Bewohnerparkbereich “T” schnellstmöglich einzurichten.

6.              Die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten.

7.              Sonderparkberechtigt werden:

a.          Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,

b.         Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c.          Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

8.              Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

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Anlagen

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