Entscheidungsvorlage - FB 61/0616/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte schließt sich dem Ausführungsbeschluss des Mobilitätsausschusses für den Ausbau der Burtscheider Straße  auf der Grundlage des Plans  2011_023_L3 an.

 

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für den Ausbau der Burtscheider Straße  auf der Grundlage des Plans 2011_023_L3 vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Allgemeines

Zum Planungsbeschluss wurden 3 Varianten mit der Bezeichnung 1a, 1b und 2 zur Beratung vorgelegt. Nach einer Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Variante 2 weiter zu verfolgen, wurde die Verwaltung vom  Mobilitätsausschuss beauftragt, eine weitere Alternative auf ihre Machbarkeit zu prüfen und ggf. mit den anderen zusammen den Bürgern vorzustellen.

 

Bürgerinformation

Am 03.02.2012 fand eine Bürgerinformation statt. Dabei wurde eine Anregung gegeben, die positiv bewertet und als zusätzliche Variante in die Planung aufgenommen wurde.

 

Straßenraumaufteilung

Bei der Erneuerung der Burtscheider Straße wird ein Querschnitt vorgeschlagen, der bei einer Fahrbahnbreite von 8,2 bis 10,2m die Aufstellung von drei Fahrzeugen entsprechend der Fahrspuraufteilung im Rückstauraum sowie einen Schutzstreifen für den Radverkehr ermöglicht. Auf der Häuserseite kann ein ca. 3,4m breiter Gehweg und ein 2m breiter Längsparkstreifen angelegt werden. Auf der Parkseite ist der zukünftige Gehweg ca. 2,5 m breit und erlaubt damit die Ausweisung “Radfahrer frei“. Im Bereich von zwei Bäumen werden punktuelle Einengungen zum Schutz der Baumwurzeln vorgenommen.

 

Für die Einmündung der Friedlandstraße, die im derzeitigen Zustand ein zügiges Fahren erlaubt, wurde auf Anregung aus der Bürgerschaft und nach eingehender verwaltungsinterner Prüfung und Diskussion unter Beteiligung der verkehrslenkenden Dienststellen eine Einengung geplant, die sich im Hinblick auf den zukünftigen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) geschwindigkeitsdämpfend auswirkt.

 

Bäume

Die Bäume auf der Häuserseite, die  z.T. erhebliche Schäden aufweisen, könnten aus der Geometrie der Straßenplanung erhalten werden. Allerdings bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand bei den Bauarbeiten (Handschachtung im Kronentraufbereich) und eine Einschränkung des Parkraums (8 statt 12 Parkplätze). Es ist deshalb sinnvoll, die vorhandenen Bäume und mit Ausnahme des Sorbus vor Haus 1 durch Neuanpflanzungen in einem weiteren Raster unter Beachtung optimierter Wurzelbedingungen durch Substrat zu ersetzen.

 

Parkstände

Bei der vorliegenden Planung werden auf der Häuserseite 12 Parkplätze angelegt, statt heute 13. Durch die Aufweitung des Gehweges zwischen Friedlandstraße und Reumontstraße gehen 3 Parkplätze verloren.

 

Leitungsverlegung

Im Zuge des Ausbaus werden zwei Kanalhaltungen im Einmündungsbereich Zollamtstraße erneuert.

 

Ausbauelemente

Fahrbahn

  3,5cm    Splittmastix- Asphalt

  5   cm                  Asphaltbinder

14  cm                   bit. Tragschicht

32,5 cm     Frostschutz 0/45

55 cm              Gesamtstärke

Parkstreifen

15 cm     Natursteinpflaster

  4 cm    Bettung

15 cm     HGT 0/32

11 cm     Frostschutz 0/45 45 cm    Gesamtstärke

  Gehweg Häuserseite             

    8 cm                Betonplatten 30/30

    4 cm                Brechsand/Splitt 0/5

  15 cm                HGT 0/32

  18 cm     Frostschutz 0/4             

  45 cm              Gesamtstärke

Gehweg Parkseite

5 cm Mosaikpflaster

3 cm Brechsand

15 cm HGT 0/32

22 cm Frostschutz 0/45

45 cm              Gesamtstärke

 

Baukosten

Die Baukosten für die gesamte Umbaumaßnahme betragen etwa 335.000-345.000€.

 

Entwässerung

Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen (+/- 1 %) sind aus topographischen Gründen möglich. Die Randeinfassung erfolgt auf der Parkseite mit Natursteinhochborden, auf der Häuserseite mit Betonbordsteinen.  Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in vorhandene Kanäle.

 

Beleuchtung

Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme überprüft und wenn erforderlich angepasst.

 

Beitragsrechtliche Beurteilung

Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserung/Erneuerung im Sinne des §8 KAG dar. Sie löst eine Beitragspflicht aus, sodass hierfür Anliegerbeiträge gem §8 KAG zu erheben sind.

 

Finanzierung

Für den Ausbau stehen beim PSP-Element 5-120102-900-01300-300-1 - "Boxgraben 2. Bauabschnitt" i.V.m. 4-120102-919-1 - "Boxgraben 2. Bauabschnitt" Mittel in Höhe von 335.000 € zur Verfügung.

Einnahmen werden aus Beiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erwartet.

Die Maßnahme wird nach dem Entflechtungsgesetz bezuschusst.

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen



investive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

321.600

321.600

0

0

0

321.600

Ergebnis

321.600

321.600

0

0

0

321.600

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

13.400

13.400

0

0

13.400

13.400

Abschreibungen

16.750

16.750

0

0

16.750

16.750

Ergebnis

30.150

30.150

0

0

30.150

30.150

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...