Entscheidungsvorlage - FB 61/0610/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbeleuchtungsanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez.III / FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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06.03.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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14.03.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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14.03.2012
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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14.03.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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14.03.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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14.03.2012
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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28.03.2012
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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26.04.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen - . nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2012 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2012 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen. Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG eigenständig durchgeführt und finanziert. Für Unterhaltung, Wartung, Energiekosten und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Stadt der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).
Zur Verbesserung der öffentlichen Beleuchtung sind jährlich 50.000 im Haushalt vorgesehen. Dies gilt nur für Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen, Beleuchtung im Bereich der Grünflächen oder privater städtischer Flächen muss dagegen aus anderen Mitteln finanziert werden. Aus den politischen Gremien und aus der Bürgerschaft liegen i.d. R. Anträge vor, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen. Deshalb werden jährlich Prioritätenlisten aufgestellt, um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle, sachlich begründete Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen.
Wie im vergangenen Jahr wurden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft und zusammen mit den bereits vorliegenden und noch nicht umgesetzten einer Bewertung unterzogen. Wo nötig, wurde eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Durch die neue Bewertung ist es zum Teil zu einer Verschiebung der Priorität aus dem Vorjahr gekommen.
Zur Bewertung wurde im September 2011 mit den Fraktionen ein neues Schema entwickelt (s. Anlage 3), das bei der Prioritätenliste 2012 erstmals zur praktischen Anwendung kam.
Die Anträge mit Angabe der Antragsteller und des -datums sowie der Einschätzung des Kreises der Begünstigten sind nach Bezirken und Antragszeitpunkt sortiert (s. Anl. 1). Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Wichtungsziffern gem. der o.g. Einordnung und die daraus folgende Bewertung sind in Anlage 2 dargestellt.
Die detaillierte Bewertung wird den Fraktionen mit gesonderter Post zur Verfügung gestellt.
Auf die Ausweisung der Energie- und Unterhaltungskosten wurde verzichtet, da diese etwa proportional zu den Baukosten sind und deshalb keine zusätzlichen Erkenntnisse hinsichtlich der Bewertung bringen. Die zusätzlichen jährlichen Kosten für die zur Umsetzung vorgeschlagenen Beleuchtungsmaßnahmen liegen derzeit noch nicht vor.
Im Jahr 2011 standen einschließlich der aus 2010 übertragenen Mittel 118.607,80 zur Verfügung. Daraus wurden mit einigen unerledigten Aufträgen aus 2010 Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von insgesamt 82.437,43 umgesetzt sowie fünf weitere beauftragt.
Für weitere Verbesserungsmaßnahmen sind im Haushaltsentwurf wieder 50.000 vorgesehen
Aus den Ergebnissen der Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen fertigt die Verwaltung ggf. eine neue gesamtstädtische Prioritätenliste zur Entscheidung im Mobilitätssausschuss.
Mit dem vorhandenen Budget können aus der Prioritätenliste 2012 die nächsten Beleuchtungsprojekte bis zur Ausschöpfung des bereitgestellten Budgets realisiert werden.
Hinweis:
In die Prioritätenliste sind Anträge nachrichtlich aufgenommen worden, die sich auf öffentliche Grünanlagen beziehen und nicht aus dem vorliegenden Budget finanziert werden können.
Anträge zur Verbesserung der Beleuchtung im Rehmviertel können evtl. in Zusammenhang mit dem Projekt Aachen-Nord durchgeführt werden. Die Frage der Finanzierung ist noch zu prüfen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die vorliegende Prioritätenliste umfasst Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von ca. 570.000 .
Im Haushaltsplanentwurf 2012 sind jährliche Mittel in Höhe von 50.000 für die Umsetzung unter PSP-Element 4-120102-903-8, Kostenart 53150000 vorgesehen.
finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 50.000 | 50.000 | 0 | 0 | 50.000 | 50.000 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 50.000 | 50.000 | 0 | 0 | 50.000 | 50.000 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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82,8 kB
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3
|
(wie Dokument)
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43,4 kB
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