Entscheidungsvorlage - FB 61/0616/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Burtscheider Straße, Erneuerung im Abschnitt Boxgraben bis Reumontstraße - Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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08.03.2012
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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14.03.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte schließt sich dem Ausführungsbeschluss des Mobilitätsausschusses für den Ausbau der Burtscheider Straße auf der Grundlage des Plans 2011_023_L3 an.
Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für den Ausbau der Burtscheider Straße auf der Grundlage des Plans 2011_023_L3 vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Allgemeines
Zum Planungsbeschluss wurden 3 Varianten mit der Bezeichnung 1a, 1b und 2 zur Beratung vorgelegt. Nach einer Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Variante 2 weiter zu verfolgen, wurde die Verwaltung vom Mobilitätsausschuss beauftragt, eine weitere Alternative auf ihre Machbarkeit zu prüfen und ggf. mit den anderen zusammen den Bürgern vorzustellen.
Bürgerinformation
Am 03.02.2012 fand eine Bürgerinformation statt. Dabei wurde eine Anregung gegeben, die positiv bewertet und als zusätzliche Variante in die Planung aufgenommen wurde.
Straßenraumaufteilung
Bei der Erneuerung der Burtscheider Straße wird ein Querschnitt vorgeschlagen, der bei einer Fahrbahnbreite von 8,2 bis 10,2m die Aufstellung von drei Fahrzeugen entsprechend der Fahrspuraufteilung im Rückstauraum sowie einen Schutzstreifen für den Radverkehr ermöglicht. Auf der Häuserseite kann ein ca. 3,4m breiter Gehweg und ein 2m breiter Längsparkstreifen angelegt werden. Auf der Parkseite ist der zukünftige Gehweg ca. 2,5 m breit und erlaubt damit die Ausweisung Radfahrer frei. Im Bereich von zwei Bäumen werden punktuelle Einengungen zum Schutz der Baumwurzeln vorgenommen.
Für die Einmündung der Friedlandstraße, die im derzeitigen Zustand ein zügiges Fahren erlaubt, wurde auf Anregung aus der Bürgerschaft und nach eingehender verwaltungsinterner Prüfung und Diskussion unter Beteiligung der verkehrslenkenden Dienststellen eine Einengung geplant, die sich im Hinblick auf den zukünftigen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) geschwindigkeitsdämpfend auswirkt.
Bäume
Die Bäume auf der Häuserseite, die z.T. erhebliche Schäden aufweisen, könnten aus der Geometrie der Straßenplanung erhalten werden. Allerdings bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand bei den Bauarbeiten (Handschachtung im Kronentraufbereich) und eine Einschränkung des Parkraums (8 statt 12 Parkplätze). Es ist deshalb sinnvoll, die vorhandenen Bäume und mit Ausnahme des Sorbus vor Haus 1 durch Neuanpflanzungen in einem weiteren Raster unter Beachtung optimierter Wurzelbedingungen durch Substrat zu ersetzen.
Parkstände
Bei der vorliegenden Planung werden auf der Häuserseite 12 Parkplätze angelegt, statt heute 13. Durch die Aufweitung des Gehweges zwischen Friedlandstraße und Reumontstraße gehen 3 Parkplätze verloren.
Leitungsverlegung
Im Zuge des Ausbaus werden zwei Kanalhaltungen im Einmündungsbereich Zollamtstraße erneuert.
Ausbauelemente
Fahrbahn 3,5cm Splittmastix- Asphalt 5 cm Asphaltbinder 14 cm bit. Tragschicht 32,5 cm Frostschutz 0/45 55 cm Gesamtstärke | Parkstreifen 15 cm Natursteinpflaster 4 cm Bettung 15 cm HGT 0/32 11 cm Frostschutz 0/45 45 cm Gesamtstärke | Gehweg Häuserseite 8 cm Betonplatten 30/30 4 cm Brechsand/Splitt 0/5 15 cm HGT 0/32 18 cm Frostschutz 0/4 45 cm Gesamtstärke | Gehweg Parkseite 5 cm Mosaikpflaster 3 cm Brechsand 15 cm HGT 0/32 22 cm Frostschutz 0/45 45 cm Gesamtstärke |
Baukosten
Die Baukosten für die gesamte Umbaumaßnahme betragen etwa 335.000-345.000.
Entwässerung
Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen (+/- 1 %) sind aus topographischen Gründen möglich. Die Randeinfassung erfolgt auf der Parkseite mit Natursteinhochborden, auf der Häuserseite mit Betonbordsteinen. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in vorhandene Kanäle.
Beleuchtung
Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme überprüft und wenn erforderlich angepasst.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserung/Erneuerung im Sinne des §8 KAG dar. Sie löst eine Beitragspflicht aus, sodass hierfür Anliegerbeiträge gem §8 KAG zu erheben sind.
Finanzierung
Für den Ausbau stehen beim PSP-Element 5-120102-900-01300-300-1 - "Boxgraben 2. Bauabschnitt" i.V.m. 4-120102-919-1 - "Boxgraben 2. Bauabschnitt" Mittel in Höhe von 335.000 zur Verfügung.
Einnahmen werden aus Beiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erwartet.
Die Maßnahme wird nach dem Entflechtungsgesetz bezuschusst.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2013 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 321.600 | 321.600 | 0 | 0 | 0 | 321.600 |
Ergebnis | 321.600 | 321.600 | 0 | 0 | 0 | 321.600 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2013 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 13.400 | 13.400 | 0 | 0 | 13.400 | 13.400 |
Abschreibungen | 16.750 | 16.750 | 0 | 0 | 16.750 | 16.750 |
Ergebnis | 30.150 | 30.150 | 0 | 0 | 30.150 | 30.150 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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42,9 kB
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