Entscheidungsvorlage - FB 61/0621/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 – Süsterfeld -hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB- Offenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
14.03.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
15.03.2012
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 Süsterfeldstraße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 Süsterfeld - in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 Süsterfeld - zwischen Süsterfeldstraße und Bahnanlagen
hier: Offenlagebeschluss
1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.07.2011 die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 683 Süsterfeld - beschlossen, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte mit Beschluss vom 20.07.2011 die Empfehlung hierzu ausgesprochen hatte. In den Sitzungen wurde gleichzeitig die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 beschlossen (s. Vorlage FB 61/0480/WP16).
2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom: 19.09.2011 bis: 30.09.2011 stattgefunden durch Aushang der Planunterlagen im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor.
Die schriftlichen Eingaben der Bürger sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt.
Da keine der geäußerten Bedenken im Zusammenhang mit der Teilaufhebung stehen, ist eine Berücksichtigung im Aufhebungsverfahren nicht erforderlich.
3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Parallel wurden 15 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Es wurden keine Bedenken gegen die Planung geäußert.
4. Offenlagebeschluss
Ziel des seit 1979 rechtverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 683 Süsterfeld war die Festsetzung eines Gewerbe- und Industriegebietes. Südlich der Süsterfeldstraße wird der Bebauungsplanes Nr. 683 künftig vom derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 923 Campus West überlagert. Hier stehen die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 683 der geplanten Nutzung eines Hochschulcampus für Forschung und Entwicklung entgegen. Außerdem soll durch die Aufhebung des Planungsrechtes durch den Bebauungsplan eine flexiblere Nutzung ermöglicht werden. Ziel ist, dass im Rahmen einer Beurteilung nach § 34 BauGB (Einfügen in die Umgebung) auch eine Wohnnutzung in Campusnähe realisiert werden kann.
Die Verwaltung empfiehlt, für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 Süsterfeld die öffentliche Auslegung zu beschließen.
5. Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen bestehen nicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
365 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
16,4 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
12,6 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
30,9 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
607,3 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
731,9 kB
|