Entscheidungsvorlage - FB 20/0043/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, im Haushaltshaltsjahr 2011 bei  dem neu einzurichtenden PSP-Element 4-160102-904-0 "Abrechnung nach dem ELAG" Kostenart 53420000 "Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt Einheit" einen außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 2.774.002,99 € zu genehmigen.

 

In Vertretung:

 

 

Grehling

 

 

Der Rat beschließt, im Haushaltshaltsjahr 2011 bei  dem neu einzurichtenden PSP-Element

4-160102-904-0 "Abrechnung nach dem ELAG" Kostenart 53420000 "Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt Einheit" einen außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 2.774.002,99 € zu genehmigen.

 

 

 

Philipp

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 1 Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW (ELAG) beteiligen sich die Gemeinden und Gemeindeverbände an den fortwirkenden finanziellen Lasten des Landes Nordrhein-Westfalen in Folge der Deutschen Einheit auf Grund der Einbeziehung der neuen Länder in den Finanzausgleich seit 1995 und der Kompensationsleistungen, die das Land im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" seit 2005 erbringt.

 

Mit Verfügung vom 28.10.2011 legt die Bezirksregierung die Abrechnung der einheitsbedingten Belastungen in Höhe von 2.774.002,99 € für das Haushaltsjahr 2009 vor.

 

Die sich auf Grund des festgesetzten endgültigen Abrechnungsbetrages für die Stadt Aachen ergebende Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 24 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2011 unverzinslich gestundet bis zum Vorliegen einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen über die Verfassungsmäßigkeit des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW (ELAG) - VerfGH 2/11 - bzw. bis zum Vorliegen einer gegebenenfalls erforderlich werdenden gesetzlichen Neuregelung.

 

Da die Stadt Aachen im Haushaltsjahr 2011 von der konkreten Zahlungsverpflichtung Kenntnis erlangt hat und mit dem Bescheid der Zahlungsgrund und die Höhe der Zahlungsverpflichtung mitgeteilt wurde, besteht diese Verpflichtung noch zum Abschlussstichtag 2011. Aus diesem Grund ist die aus dem Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 28.10.2011 resultierende Zahlungsverpflichtung, in Höhe von 2.774.002,99 € im Haushaltsjahr 2011 als außerplanmäßiger Aufwand beim PSP-Element 4-160102-904-0, Kostenart 53420000 "Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt Einheit",  bereitzustellen und als Verbindlichkeit zu bilanzieren. Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten  für das Haushaltsjahr 2011.

 

Die Auszahlung der Verbindlichkeit erfolgt erst nach Vorliegen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die im Haushaltsjahr 2012 erwartet wird. Aus diesem Grund wird über die Veränderungsnachweisung ein Ansatz in Höhe von 2.774.100 € im Finanzplan des Haushaltsjahres 2012 veranschlagt.

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz 2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

2.774.002,99

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-2.774.002,99

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

Loading...