Entscheidungsvorlage - FB 62/0022/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Namenszusatz auf den Ortseingangsschildern für die Stadt Aachen Antrag der SPD-Fraktion vom 29.11.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Verfasst von:
- Herr Preuth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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21.03.2012
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Namenszusatz auf den Ortseingangsschildern
Mit Schreiben vom 29.11.2011 beantragt die SPD-Fraktion, im Rat folgenden Beschluss fassen zu lassen:
Gemäß dem durch den Landtag Nordrhein-Westfalen neu gefassten § 13 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen führt die Stadt Aachen auf den Ortseingangsschildern den Namenszusatz Europastadt.
Begründung:
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat im Oktober 2011 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke die Neufassung des § 13 der Gemeindeordnung beschlossen. Der dem § 13 beigefügte Zusatz von Absatz 3 lautet wie folgt: Die Gemeinden können auch andere Bezeichnungen, die auf die Geschichte oder der heutigen Eigenart oder Bedeutung der Gemeinden beruhen, führen. Der Rat kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder diese Bezeichnung bestimmen und ändern. Die Bestimmung und Änderung der Bezeichnung bedarf der Genehmigung des für Inneres zuständigen Ministeriums.
Der Antrag zielt darauf ab, dass der Rat der Stadt Aachen von dieser rechtlichen Möglichkeit Gebrauch macht. Mit dem Namenszusatz Europastadt wird die Stadt Aachen als herausragender Ort europäischer Geschichte, Stadt des Karlspreises und Stadt der unmittelbaren Nachbarschaft zu Belgien und den Niederlanden im Herzen Europas ihr programmatisches Profil in diesem Namenszusatz in der Verbindung von europäischer Vergangenheit und Zukunft fokussieren.
Die Verwaltung ist der Meinung, dass ein solcher Namenszusatz, der erhebliche Außenwirkung hat und auf Dauer auf den Ortseingangsschildern zu lesen sein wird, nur in einem breiten gesamtstädtischen Konsens festgelegt werden sollte. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, derzeit keinen Namenszusatz zu beschließen, um erst nach breiter Diskussion zu einem einprägsamen und wirksamen Namenszusatz zu kommen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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477,3 kB
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