Entscheidungsvorlage - FB 11/0106/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt den Stellenplan für das Haushaltsjahr  2012 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2012 und ergänzt durch den Veränderungsnachweis vom 13.12.2011 (s. Anlage).

 

             

             

                                                                                                                             

 

 

        (Philipp)

Oberbürgermeister

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2012, der dem Haushaltsplanentwurf 2012 als Anlage beigefügt ist, wurde nach dem Stand vom 10.08.2011 aufgestellt. Er enthält alle stellenplanrelevanten Änderungen seit der Beschlussfassung des Stellenplanes 2011 (Rat 06.04.2011) bis zum 10.08.2011. Diese Stellenplanänderungen sind im Veränderungsnachweis zum Stellenplan 2011 (Stand: 10.08.2011), der dem Personal- und Verwaltungsausschuss bereits in seiner Sitzung am 14.09.2011 zur Kenntnisnahme vorgelegt worden ist, erfasst.

 

             

Seitdem haben sich weitere Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

 

- notwendige Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlung und Verlagerung von Stellen bzw. -anteilen

- Bewertungsänderungen

 

 

Diese  Änderungen  sind  in  dem "Veränderungsnachweis  zum  Stellenplanentwurf  2012"

- Stand: 13.12.2011 - , der als Anlage beigefügt ist,  zusammengefasst.

 

 

 

Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplanentwurf  2012  saldiert insgesamt:

 

           


             

Gegenüber dem Stellenplanentwurf 2012 sind im Veränderungsnachweis insgesamt netto 16,5 Mehrstellen

(+ 43 Mehrstellen ./. 26,5 Wenigerstellen) in der „Allgemeinen Verwaltung“ zu verzeichnen.

 

 

1.   Stelleneinrichtungen    

 

Die im Veränderungsnachweis ausgewiesenen 43 Stellenneueinrichtungen sind auf folgende Maßnahmen zurückzuführen:

 

1.1

 

Bereits in der Ratssitzung am 02.03.2011 ist die Bildung eines neuen Dezernates VI „Wirtschaftsförderung, Soziales und Wohnen“ sowie die Änderung der Dezernatsverteilung (Auflösung des Co-Dezernates I) zum 01.04.2012 beschlossen worden; 2 neue Planstellen sind hierfür vorzuhalten. Im Gegenzug werden die beiden beim Co-Dezernat I angesiedelten Planstellen eingespart (vgl. Punkt 2.1).

 

1.2

 

Nach Abschluss der Organisationsuntersuchung im Fachbereich „Finanzsteuerung“ sind insgesamt 4 zusätzliche Planstellen für Sachbearbeiter/innen einzurichten. Über die abschließenden Ergebnisse der Untersuchung wurde in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 25.01.2011 unter TOP „Abschlussbericht über die Neuorganisation des Fachbereichs Finanzsteuerung“ berichtet.

 

1.3

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.09.2011 im Zusammenhang mit der Einführung einer Übernachtungsabgabe die Einrichtung einer halben Planstelle zu deren Veranlagung im Fachbereich „Steuern und Kasse“ beschlossen.

 

1.4

 

Aufgrund der Einrichtung des Bewohnerparkgebietes „Ost 2" ist die Bildung von 4 Halbtagsstellen erforderlich. Darüber hinaus werden 2 Vollzeitstellen für Überwachungskräfte für den ruhenden Verkehr in den Nachmittags- und Abendstunden im mobilen Einsatz im Fachbereich „Sicherheit und Ordnung“ benötigt.


1.5

 

Als Ergebnis der im Fachbereich „Feuerwehr“ durchgeführten Organisationsuntersuchung sind insgesamt 14 zusätzliche Planstellen zur Wahrnehmung der feuerwehr- und rettungsdienstlichen Aufgaben einzurichten.

 

1.6

 

Für die Umsetzung der Satzung und Richtlinien für Kindertagespflege in der Stadt Aachen werden im Fachbereich „Kinder, Jugend und Schule“ insgesamt 2,5 neue Planstellen benötigt.

Zur Verstärkung der Finanssteuerung ist des weiteren die Einrichtung von einer befristeten Vollzeitstelle sowie zwei Halbtagsstellen erforderlich. Diese Stelleneinrichtungen hat der Rat der Stadt bereits in seiner Sitzung am 09.11.2011 beschlossen.

 

1.7

 

Infolge der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung, des weiteren Ausbaus der U 3 - Betreuung sowie der Einführung weiterer integrativer Gruppen sind in einigen städt. Kindertageseinrichtungen zusätzliche 14 Planstellen einzurichten. Diesen Mehrstellen stehen insgesamt 8 Stelleneinsparungen entgegen (vgl. Punkt 2.2).


                    2.   Stelleneinsparungen

 

Diesen insgesamt 43 Stelleneinrichtungen stehen folgende 26,5 Stelleneinsparungen gegenüber:

 

2.1

 

Infolge der Auflösung des Co-Dezernates I können die beiden dort angesiedelten Planstellen eingespart werden (vgl. Punkt 1.1).

 

2.2

 

Aufgrund der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung im Bereich der städt. Kindertageseinrichtungen entfallen insgesamt 8 Planstellen (vgl. Punkt 1.7).

 

2.3.

 

Gemäß Runderlass Nr. 1469 des Finanzministeriums des Landes NW wird das Ausgleichsamt der Stadt Aachen zusammen mit weiteren 12 Ausgleichsämtern wegen der Neuordnung der Zuständigkeiten der Ausgleichsämter zum 31.12.2011 aufgelöst. Aufgrund dessen sind in diesem Bereich  11 Stelleneinsparungen zu verzeichnen.

 

2.4

 

Darüber hinaus konnten 5,5 unbesetzte Planstellen in diversen Fachbereichen aufgrund der Realisierung von „kw“ -Vermerken (= künftig wegfallend) sowie aus Gründen der Haushaltskonsolidierung eingespart werden.


3.    Stellenumwandlungen und -verlagerungen

 

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte sowie von Vollzeit- in Teilzeitstellen.

Die im Veränderungsnachweis ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind auf die     - aus haushaltsrechtlichen Gründen  -  erforderliche Neuzuordnung von Planstellen bzw. -anteilen zu neuen Produktbereichen zurückzuführen.

 

4.  Bewertungsänderungen

 

Die im Veränderungsnachweis verzeichneten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen bzw. die Realisierung von „ku" - Vermerken (künftig umzuwandeln) zurückzuführen.

Im Übrigen sind aufgrund der Einführung des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst zum 01.11.2009 die Planstellen der in die neue Entgelttabelle S übergeleiteten Beschäftigten entsprechend umbewertet worden.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bereits einkalkuliert ist der Bedarf an Personalkosten aufgrund der zusätzlichen Mehrstellen.

 

Finanzielle Auswirkungen aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen ergeben sich nicht.

 

Stellenumwandlungen bzw. Bewertungsänderungen werden erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen führen.

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Anlagen

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