Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 61/0142/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich - Freunder Weg, Hünefeldstraße -hier: Beschluss der Satzung über eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB und § 16 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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25.05.2005
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Gestoppt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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09.06.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen für den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes eine Veränderungsperre gem. §14 Abs.1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen für den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes eine Veränderungsperre gem. §14 Abs.1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung
am 20.07.04 hat der Planungsausschuss auf der Grundlage des beschlossenen
Nahversorgungskonzeptes gemäß §2BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes- Hünefeldstraße, Freunder Weg, Köhlstr.
Hickelweg - zur Sicherung der Bauleitplanung beschlossen. Der
Aufstellungsbeschluss A 159 wurde am 24.07.04. veröffentlicht.
Ziel des
Bebauungsplans A159 sowie der im Zusammenhang mit dem Beschluss des
Nahversorgungskonzeptes beschlossenen weiteren Aufstellungs- und
Änderungsbeschlüsse ist generell die Stärkung des Einzelhandelsstandortes
Aachen und der gewachsenen Nahversorgungsstandorte der Stadtteile entsprechend
dem Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen. Weiteres Ziel der Bauleitplanung
ist die Sicherung der gewerblichen Standorte, wobei Betrieben, die Produkte
herstellen, weiterverarbeiten usw. ggfs. die Möglichkeit eröffnet werden sollte
diese Produktion auch zu verkaufen.
Der
Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses A159 überdeckt neben den
gewerblichen Flächen südlich des Freunder Weges bis zu Madrider Ring, die im
Bebauungsplanbereich des Bebauungsplans Nr. 593 liegen, die gewerblichen
Flächen nördlich des Freunder Weges bis zum Eisenbahnweg.
Der Verwaltung
liegt ein Antrag zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes (Discounter) mit
einer Verkaufsfläche von 699m² auf einem Grundstück (Flur 14, Flurstücknummer
2715) vor, das bisher durch einen produzierenden Gewerbebetrieb genutzt wurde.
Für den Antrag wurde eine Zurückstellung gemäß §15 (Abs.1) BauGB beschieden,
wobei die Frist für die Zurückstellung am 01.07.05 abläuft.
Das Gesamtgebiet
ist geprägt von großflächigen produzierenden Gewerbebetrieben, kleinteiligen
gewerblichen Strukturen und an der Kreuzung Freunder Weg / Zeppelinstraße
bestehen Fragmente gründerzeitlicher Wohnbebauung. Der südlich des Freunder
Weges befindliche Wohnungsbau stammt als Zeilenbebauung aus den 50er und 60er
Jahren.
Da zu befürchten
ist, dass die Realisierung der städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanes durch
eine Genehmigung der beantragten Nutzung wesentlich erschwert wird bzw.
unmöglich gemacht würde empfiehlt die Verwaltung in der Sitzung am 15.6.2005
des Rates der Stadt Aachen für den beigefügten Planbereich eine Veränderungssperre
zu erlassen, um den Antrag auf Errichtung eines Lebensmitteldiscounters
ablehnen zu können.
Ein Exemplar der
Satzung der Veränderungssperre ist beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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29,5 kB
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