Entscheidungsvorlage - FB 40/0114/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer integrativen Lerngruppe am Anne-Frank-Gymnasium
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400, Herr Mathar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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27.03.2012
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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27.03.2012
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Das Anne-Frank-Gymnasium hat bei der Schulaufsichtsbehörde für das Schuljahr 2012/2013 die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe beginnend ab der Jahrgangsstufe 5 beantragt und hierzu ein pädagogisches und organisatorisches Konzept vorgelegt. In der integrativen Lerngruppe lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zieldifferent sowohl nach den Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt, als auch nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinbildenden Schule.
Nach Prüfung des Konzeptes beabsichtigt die Schulaufsichtsbehörde, nach § 20, Abs. 8 Schulgesetz NRW (SchulG) an der Schule eine integrative Lerngruppe einzurichten und hat nunmehr die Zustimmung des Schulträgers beantragt.
Die Schulkonferenz des Anne-Frank-Gymnasiums wird im Wege der Anhörung beteiligt und wird in ihrer Sitzung am 14.03.2012 die Angelegenheit erörtern. Das Lehrerkollegium hat nach Aussage des Schulleiters bereits seine Bereitschaft zur Einrichtung einer integrativen Lerngruppe signalisiert. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
2. Voraussetzungen für die Einrichtung
Das Konzept zur Einrichtung einer integrativen Lerngruppe am Anne-Frank-Gymnasium ist beigefügt und wird in der Sitzung vorgestellt.
Maßgebliche Elemente des Konzeptes der Schule sind u. a.:
Klare Festlegung der Klassenschülerzahl in der Integrationsklasse
Individuelle Förderung nach dem Curriculum des jeweiligen Bildungsgangs aufgrund
von Förderplänen
Enge Kooperation der beteiligten Lehrkräfte (Teamteaching)
Räumliche Bedingungen
Aussagen zu erreichbaren Abschlüssen
Aussagen zu Fortbildungsmaßnahmen
Aussagen zur Evaluation des Konzepts
3. Stellungnahme der Fachverwaltung (Schulbetrieb)
Die gem. § 20, Abs. 8 SchulG erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule sind gegeben.
Die Personalausstattung wird durch das Land sichergestellt.
Die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Unterrichtsräume können im Schulgebäude bereitgestellt werden; für die äußere Differenzierung stehen in ausreichendem Umfang Differenzierungsräume zur Verfügung. Die Nutzung freier Räumlichkeiten im Schulzentrum Laurensberg erfolgt in Absprache mit der Heinrich-Heine-Gesamtschule, die ebenfalls die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe beantragt hat (siehe Vorlage 40/0113/WP16). Sofern weitere bauliche Maßnahmen (Lichtbänder, Farbmarkierungen) notwendig sein werden, ist eine Bezuschussung im Rahmen der vom Landschaftsverband Rheinland gewährten Inklusionspauschale möglich. Eventuell weitere bauliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Umsetzbarkeit als auch unter einem Finanzierungsvorbehalt; für die Einrichtung der integrativen Lerngruppe sind derzeit allerdings keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Sofern Schüler der Johannes-Keppler-Schule, Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen, in der integrativen Lerngruppe gefördert werden, hat der Landschaftsverband Rheinland sowohl für Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet als auch für Schülerinnen und Schüler mit auswärtigem Wohnort eine Übernahme der Fahrkosten bzw. eine Beförderung mit den derzeitigen durch den Landschaftsverband beauftragten Buslinien für den gesamten Zeitraum der Schullaufbahn in der Sekundarstufe I schriftlich zugesagt.
Mittel zur Anschaffung von Lehr- und Lernmaterial stehen im Schulbudget im Rahmen der hier veranschlagten Mittel für den GU-Unterricht und integrative Lerngruppen zur Verfügung.
Empfehlung
Die Fachverwaltung befürwortet ausdrücklich den Antrag des Anne-Frank-Gymnasiums ab dem Schuljahr 2012/2013 eine integrative Lerngruppe in der Sekundarstufe I, ab Jahrgangsstufe 5, einzurichten und empfiehlt dem Schulausschuss der Einrichtung zu zustimmen. Damit wird ein Angebot geschaffen, dass Eltern von Grundschulkindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Stadt Aachen nach Beendigung der Grundschulzeit als weiteren Förderort für ihre Kinder die Schulform Gymnasium wählen können.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt-bedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103,7 kB
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