Entscheidungsvorlage - FB 40/0113/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der Heinrich-Heine-Gesamtschule ab dem Schuljahr 2012/2013 ab Jahrgangsstufe 5 zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Ausgangssituation

 

Die Heinrich-Heine-Gesamtschule hat bei der Schulaufsichtsbehörde für das Schuljahr 2012/2013 die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe beginnend ab der Jahrgangsstufe 5 beantragt und hierzu ein pädagogisches und organisatorisches Konzept vorgelegt. In der integrativen Lerngruppe lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zieldifferent sowohl nach den Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt, als auch nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinbildenden Schule.

 

Nach Prüfung des Konzeptes beabsichtigt die Schulaufsichtsbehörde, nach § 20, Abs. 8 Schulgesetz NRW (SchulG) an der Schule eine integrative Lerngruppe einzurichten und hat nunmehr die Zustimmung des Schulträgers beantragt.

Die Schulkonferenz der Heinrich-Heine-Gesamtschule wurde im Wege der Anhörung beteiligt und hat sich gemäß § 65, Abs. 2, Nr. 8 SchulG in ihrer Sitzung am 26.01.2012 für die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe in der Sekundarstufe I, ab Jahrgangsstufe 5, ausgesprochen.

 

2. Voraussetzungen für die Einrichtung

 

Das Konzept zur Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der Heinrich-Heine-Gesamtschule ist beigefügt und wird in der Sitzung von der Schulleitung vorgestellt.

Maßgebliche Elemente des Konzeptes der Schule sind u. a.:

—                   Klare Festlegung der Klassenschülerzahl in der integrativen Lerngruppe

—                   Individuelle Förderung nach dem Curriculum des jeweiligen Bildungsgangs aufgrund

—                   von Förderplänen

—                   Gemeinsame Klassenleitungen durch Tutoren und sonderpädagogische Lehrkräfte

—                   Räumliche Bedingungen und Ausstattungsbedingungen

—                   Kooperation der Lehrkräfte und Teamteaching

—                   Unterrichtsgestaltung gem. einem Ansatz des kreativen Umgangs mit der Heterogenität

—                   Ernst nehmen von Bedenken von Lehrkräften

 

3.  Stellungnahme der Fachverwaltung (Schulbetrieb)

 

Die gem. § 20, Abs. 8 SchulG erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule sind gegeben.

Die Personalausstattung wird durch das Land sichergestellt.

Die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Unterrichtsräume können im Schulgebäude bereitgestellt werden; für die äußere Differenzierung stehen in ausreichendem Umfang Differenzierungsräume zur Verfügung. Die Nutzung freier Räumlichkeiten im Schulzentrum Laurensberg erfolgt in Absprache mit dem Anne-Frank-Gymnasium, das ebenfalls die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe beantragt hat (siehe Vorlage 40/0114/WP16). Sofern weitere bauliche Maßnahmen (Lichtbänder, Farbmarkierungen) notwendig sein werden, ist eine Bezuschussung im Rahmen der vom Landschaftsverband Rheinland gewährten Inklusionspauschale möglich. Eventuell weitere bauliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Umsetzbarkeit als auch unter einem Finanzierungsvorbehalt; für die Einrichtung der integrativen Lerngruppe sind derzeit allerdings keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

 

Gemäß dem Integrationskonzept der Schule sollen höchstens 8 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, davon 6 mit zieldifferentem Bedarf (Lernen, geistige Entwicklung) in der integrativen Lerngruppe aufgenommen werden. Sofern Schüler der Johannes-Keppler-Schule, Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen, in der integrativen Lerngruppe gefördert werden, hat der Landschaftsverband Rheinland sowohl für Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet als auch für Schülerinnen und Schüler mit auswärtigem Wohnort eine Übernahme der Fahrkosten bzw. eine Beförderung mit den derzeitigen durch den Landschaftsverband beauftragten Buslinien für den gesamten Zeitraum der Schullaufbahn in der Sekundarstufe I schriftlich zugesagt.

 

Mittel zur Anschaffung von Lehr- und Lernmaterial stehen im Schulbudget im Rahmen der hier veranschlagten Mittel für den GU-Unterricht und integrative Lerngruppen zur Verfügung.

 

4. Empfehlung

 

Die Fachverwaltung befürwortet ausdrücklich den Antrag der Heinrich-Heine-Gesamtschule ab dem Schuljahr 2012/2013 eine integrative Lerngruppe in der Sekundarstufe I, ab Jahrgangsstufe 5, einzurichten und empfiehlt dem Schulausschuss der Einrichtung zu zustimmen. Dies ist ein weiterer Schritt, allen Schülerinnen und Schülern der Stadt Aachen die Möglichkeit zu bieten, bedarfsorientiert und wohnortnah eine weiterführende Ganztagsschule entsprechend ihrem Wunsch zu besuchen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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