Entscheidungsvorlage - FB 40/0117/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule; Fachbereich Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 45/500 Herr Drescher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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27.03.2012
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Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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27.03.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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26.04.2012
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Erledigt
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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09.05.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der noch zu erwartenden Förderrichtlinien des Landes und des bestehenden städtischen Integrationskonzeptes die Beantragung auf Förderung eines Integrationszentrums vorzunehmen.
3. Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der noch zu erwartenden Förderrichtlinien des Landes und des bestehenden städtischen Integrationskonzeptes die Beantragung auf Förderung eines Integrationszentrums vorzunehmen.
4. Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 08.02.2012 das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration verabschiedet. Mit dieser Gesetzgebung setzt NRW seine Vorreiterstellung im Bereich der Integrationspolitik weiter fort. Das Gesetz soll dazu dienen, die bereits bestehende integrationspolitische Infrastruktur vor Ort zu stützen.
Diese Infrastruktur soll durch das Gesetz gesichert und weiter optimiert werden. Da den Kommunen und insbesondere den kreisfreien Städten eine entscheidende Bedeutung zum Gelingen von Integration zukommt, sollen diese durch das Gesetz in der Wahrnehmung ihrer Integrationsaufgabe nachhaltig unterstützt werden.
Gemäß § 7(1) des Teilhabe und Integrationsgesetzes soll zu diesem Zweck die Einrichtung von kommunalen Integrationszentren gefördert werden:
-zur Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in enger Zusammenarbeit mit den Schul- und Kindergartenträgern (Ziff.1). Die diesbezüglichen Aufgaben nehmen die Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAAs) wahr.
Die RAA für die Stadt Aachen arbeitet seit 2003 in kommunaler Trägerschaft. Aufgrund der Notwendigkeit einer engen Kooperation mit Schulen und Kindergärten ist diese Aufgabe beim FB45 angesiedelt. Gemäß den derzeitigen Richtlinien ist die RAA Service-, Beratungs- und Dienstleistungseinrichtung für interkulturelle Arbeit mit dem Schwerpunkt im Bildungsbereich. Sie ist hierbei eingebunden in die kommunale Struktur und arbeitet mit der Schulaufsicht zusammen.
Sie fördert, gestaltet und vernetzt die Arbeit an den Schnittstellen des Erziehungs- und Bildungssystems. (vgl. Vorlage Nr. 40/0047/WP16 Bericht der RAA der Stadt Aachen)
Ihre Aufgabenschwerpunkte liegen in den Handlungsfeldern:
- Frühe Bildung und Elementarerziehung
- Schulische Bildung und
- Übergang Schule/Beruf
Die Koordination der Aktivitäten und Angebote bezogen auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt innerhalb und außerhalb der Verwaltung (gem. Ziff.2), ist Aufgabe der Stabstelle Integration beim FB 50.
Die Aufgabenschwerpunkte der Stabstelle sind:
- Umsetzung und Weiterentwicklung des gesamtstädtischen Integrationskonzeptes in allen Handlungsfeldern der Integration
- Zentrale Koordinierung von Planungen und Durchführung integrationsfördernder Maßnahmen städtischer Fachbereiche
- Implementierung eines effektiven Monitoringsystems in den Handlungsfeldern der Integration
- Steuerung, Organisation und Koordination von Arbeitsgruppen- und Koordinatorentreffen
- Ansprechpartner sein für Migranten und Migrantenorganisationen, Kontaktherstellung und pflege, Vernetzung und Professionalisierung von Migrantenorganisationen
- Bildungserstberatung für MigrantInnen in Kooperation mit Sprachkursträgern, Jugendmigrationsdienst und Migrationserstberatung der Freien Wohlfahrtspflege
2. Aufgaben der Kommunalen Integrationszentren
Aufgabe der Kommunalen Integrationszentren ist es:
- Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf in Zusammenarbeit mit den unteren Schulaufsichtsbehörden durchzuführen, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern;
- die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und Angebote zu koordinieren.
- ergänzende Angebote zur Qualifizierung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich einer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationhintergrund auch in enger Zusammenarbeit mit den zugewanderten Eltern zu machen.
3. Finanzierung
Mit der Einrichtung der kommunalen Integrationszentren ist eine verstärkte finanzielle Förderung des Landes verbunden. So sollen die Kommunen für drei sozialpädagogische Fachkräfte je 50.000 Euro bzw. für Verwaltungsfachpersonal 20.000 Euro erhalten. Derzeit wird das kommunale Personal der städtischen RAA (2 Stellen sozialpädagogischer Fachkräfte mit derzeit jährlich 59.416 Euro durch das Land gefördert). Darüber hinaus sollen auch weiterhin 2 landesbedienstete Lehrer den Einrichtungen für die Integrationsarbeit zur Verfügung gestellt werden. Fördervoraussetzung ist das Vorhandensein eines Integrationskonzeptes.
Das Gesetz soll zum 01.05.2012 in Kraft treten. Für die Umsetzung ist beabsichtigt entsprechende Antragsrichtlinien seitens des Landes zu erlassen.
Um den Kommunen spezifische Umsetzungsmöglichkeiten zu ermöglichen, ist geplant, noch vor der Sommerpause die zuständigen Dezernenten und Beigeordneten seitens des Landes einzuladen um mit Ihnen die weitere Umsetzung zu erörtern.
4. Umsetzung
Die Verwaltung (FB45 und FB50) entwickelt ein Organisations- und Umsetzungskonzept, das den Erfordernissen für eine Förderung durch das Land gerecht wird.
Nach Vorliegen der entsprechenden Richtlinien kann dann die Förderung als kommunales Integrationszentrum zeitnah beantragt werden.
Die Verwaltung wird den Fachausschüssen das noch zu entwickelnde Organisations- Umsetzungskonzept vorstellen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2013 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 56.000 | 103.500 | 56.000 | 510.000 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 126.000
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149.800
| 126.000 | 549.000 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -70.000 | -46.300 |
-70.000
| -39.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | +23.700 | +31.000 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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828,1 kB
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