Entscheidungsvorlage - FB 20/0042/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Haushaltssatzung 2012 einschließlich der beschlossenen Veränderungen zu beschließen.

 

 

Grehling

 

Der Rat der Stadt beschließt die Haushaltssatzung 2012 unter Einbeziehung der Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2012.

Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

Philipp

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 12.10.2011 wurde der Haushaltsplan-Entwurf 2012 mit seinen Anlagen in den Rat der Stadt eingebracht. Darüber hinaus wurden mit Schreiben vom 01.12.2011 den Fraktionen die ausschussbezogenen kontenscharfen Auswertungen für alle Ratsmitglieder, zur Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen, zur Verfügung gestellt. Für die Beratung im Finanzausschuss und im Rat wird insoweit auf diese Unterlagen verwiesen.

 

Zwischenzeitlich wurde der Haushaltsplan-Entwurf von den Bezirksvertretungen B 0 bis B 6 und den Fachausschüssen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich beraten.

 

Auf Grund der beschlossenen Veränderungen durch die Fachausschüsse sind die folgenden nach Ausschüssen sortierten Anlagen als weitere Beratungsgrundlagen beigefügt. Darüber hinaus sind noch Veränderungen durch die Verwaltung aufgelistet, die erst nach den Fachausschussberatungen abgestimmt werden konnten.

Anlage 1  - Veränderungsnachweis (VN) zum Ergebnisplan 2012 PBS 10 - 40

Anlage 2  - VN Investitionen 2012  PBS 10 - 40

Anlage 3 - VN Verpflichtungsermächtigungen 2012 PBS 10 - 40

Anlage 4 - VN ausschließliche Erfassung im Finanzplan 2012 PBS 10 - 40

Diese Veränderungsnachweisung ersetzt alle bisher v ersandten Veränderungs-Nachweise.

 

Innerhalb der Veränderungsnachweise ist an den Planberatungsständen erkennbar, ob die Änderung des Haushaltsansatzes durch die Verwaltung oder durch die Fachausschüsse vorgenommen wurde. Im Einzelnen wird zwischen den folgenden Planberatungsständen unterschieden.

10 - eingebrachter Entwurf

20 - Veränderung der Verwaltung

30 - Stand Fachausschussberatungen

40 - Verwaltung nach Fachausschüssen

 

Als Anlage 5 (konsumtiv) und 6 (investiv) sind die Auflistungen aller PSP-Elemente beigefügt, die auf Grund gesetzlicher oder sachlichen Vorgaben verlagert werden mussten. Finanzielle Änderungen ergeben sich hierdurch nicht.

 

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Anlagen

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