Entscheidungsvorlage - FB 40/0121/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen (eine beginnend in Klasse 5, die zweite beginnend in der Klasse 9) an der GHS Aretzstraße ab dem Schuljahr 2012/2013 zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.  Ausgangssituation

Die GHS Aretzstraße hat bei der Schulaufsichtsbehörde für das Schuljahr 2012/2013 die Einrichtung von zwei integrativen Lerngruppen, eine beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 und eine weitere beginnend in der Jahrgangsstufe 9 (in der Jahrgangsstufe 9, da in der jetzigen Jahrgangsstufe 8 drei Gastschüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ und drei Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt „soziale und emotionale Entwicklung“ beschult werden) beantragt und hierzu ein pädagogisches und organisatorisches Konzept vorgelegt. In integrativen Lerngruppen lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zieldifferent  sowohl nach den Richtlinien über ihren Förderschwerpunkt, als auch nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinbildenden Schule.

 

Nach Prüfung des von der Schule vorgelegten pädagogischen Konzeptes beabsichtigt die Schulaufsichtsbehörde nach § 20, Abs. 8 Schulgesetz an der GHS Aretzstraße zwei weitere integrative Lerngruppen einzurichten und hat die Zustimmung des Schulträgers beantragt.

 

Die Schulkonferenz der GHS Aretzstraße wurde im Wege der Anhörung beteiligt und hat sich gemäß § 65, Abs.2, Nr. 8 SchulG in ihrer Sitzung am 20.03.2012 für die Einrichtung  der beiden integrativen Lerngruppen ausgesprochen.

 

2.  Voraussetzungen für die Einrichtung

Die GHS Aretzstraße beschult seit 1995 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich „soziale und emotionale Entwicklung“ sowie „Sprache“  im gemeinsamen Unterricht (GU). Durch die Integration von bis zu 50 Seiteneinsteigern/Schuljahr und die Eingliederung von internationalen Seiteneinsteigern aus dem Bereich „Lernen“, verfügt das Kollegium der Schule über vielfältige Kompetenzen im Kontext einer inklusiven Beschulung.

Das Konzept zur Einrichtung weiterer integrativen Lerngruppen an der GHS Aretzstraße ist beigefügt und wird von der Schulleitung in der Sitzung vorgestellt.

 

Maßgebliche Elemente des Konzeptes der Schule sind u. a.:

—                   Klare Festlegung der Klassenschülerzahl und der Zahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der integrativen Lerngruppe

—                   Gleichberechtigte Leitung der Klassen durch Regelschullehrkräfte und sonderpädagogische Lehrkräfte

—                   Gestaltung des Unterrichts unter Berücksichtigung von Formen des kooperativen Lernens und Teamteachings

—                   Individuelle Förderung im Rahmen der inneren und äußeren Differenzierung

—                   Beachtung der Vorgaben der Kernlehrpläne der Regelschule und den Bedingungen der Förderschwerpunkte

—                   Kooperation der integrativen Lerngruppen mit der Förderschule Am Kennedypark (Bereich Lernen) und der Martin-Luther-King-Schule (Bereich soziale und emotionale Entwicklung)

 

3.  Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb

Die gem. § 20, Abs. 8 Schulgesetz erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen an der GHS Aretzstraße sind gegeben.

Die Personalausstattung wird durch das Land sichergestellt; ein Vertretungskonzept bei Ausfällen sowohl für die sonderpädagogische Lehrkräfte als auch für die Regelschullehrkräfte  liegt vor.

Die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Unterrichtsräume können bereitgestellt werden; es stehen ein größerer Klassenraum und ein Gruppendifferenzierungsraum zur Verfügung. Der zusätzliche Differenzierungsraum und die Mitnutzung der Stadtteilbücherei in der Schule bieten die Möglichkeit, bei Bedarf äußere Differenzierungs- und Fördermaßnahmen durchzuführen.

 

Gem. dem Integrationskonzept der Schule sollen mindestens drei Schülerinnen und Schüler mit zieldifferentem sonderpädagogischen Förderbedarf in den integrativen Lerngruppen aufgenommen werden. Die Klassenstärke soll 22 Schüler/-innen nicht überschreiten. Die integrativen Lerngruppen werden nur Schüler/-innen aus dem Stadtgebiet besuchen, so dass Fahrkosten nicht entstehen.

 

Mittel zur Anschaffung von Differenzierungsmaterialien sowie zusätzlicher Möblierung stehen im Schulbudget im Rahmen der hier veranschlagten Mittel für den gemeinsamen Unterricht und integrativer Lerngruppen zur Verfügung.

 

Fazit:

Der Schulbetrieb befürwortet ausdrücklich den Antrag der GHS Aretzstraße ab dem Schuljahr 2012/2013 weitere integrative Lerngruppen in der Sekundarstufe I, ab Jahrgangsstufe 5 sowie ab Jahrgangsstufe 9, einzurichten und empfiehlt dem Schulausschuss der Einrichtung zuzustimmen. Hierdurch wird  Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit geboten, wohnortnah eine weiterführende Schule zu besuchen, an der ihre Potentiale gefördert werden und sie einen differenzierten Anschluss erhalten können.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Es ergeben sich weder investive noch konsumtive Auswirkungen.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-bedarf (alt)

Gesamtbedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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