Entscheidungsvorlage - FB 40/0122/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe, beginnend in Klasse 5, an der GHS Drimborn ab dem Schuljahr 2012/2013 zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.  Ausgangssituation

 

Die GHS Drimborn hat nunmehr aufgrund der Nachfrage nach Integrationsplätzen  für das Schuljahr 2012/2013 die Einrichtung einer weiteren integrativen Lerngruppe,  beginnend mit der Jahrgangsstufe 5, beantragt und hierzu ein pädagogisches und organisatorisches Konzept vorgelegt.

 

Eine Prüfung des von der Schule vorgelegten pädagogischen Konzeptes durch die Schulaufsichtsbehörde nach § 20, Abs. 8 Schulgesetz ist noch nicht erfolgt. Die Anhörung der Schulkonferenz gemäß § 65, Abs.2, Nr. 8 SchulG ist ebenfalls noch vorzunehmen.

 

2.  Voraussetzungen für die Einrichtung

 

An der GHS Drimborn werden bereits seit dem Schuljahr 2009/10  Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich „soziale und emotionale Entwicklung“,  „Lernen“ sowie „Sprache“ und im Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ integrativ beschult.

 

Maßgebliche Elemente des von der Schule vorgelegten Konzeptes sind u. a.:

—                   Festlegung der Klassenschülerzahl und der Zahl der Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der integrativen Lerngruppe

—                   Kooperation auf Augenhöhe zwischen Regelschullehrkräften und sonderpädagogische Lehrkräften

—                   Gestaltung des Unterrichts unter Berücksichtigung von Formen des kooperativen Lernens und Teamteachings

—                   Gleichberechtigte Klassenleitung und Unterrichtsdurchführung sowie Festlegung eines Vertretungskonzeptes

—                   Individuelle Förderung im Rahmen der inneren und äußeren Differenzierung

 

3Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb

 

Die gem. § 20, Abs. 8 SchulG erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen an der GHS Drimborn sind gegeben.

Die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Unterrichtsräume  und Differenzierungsräume können bereitgestellt werden.

 

Die Klassenstärke soll  möglichst 22 Schüler/-innen nicht überschreiten. Die integrativen Lerngruppen werden nur Schüler/-innen aus dem Stadtgebiet besuchen, so dass Fahrkosten nicht entstehen.

 

Mittel zur Anschaffung von Differenzierungsmaterialien sowie zusätzlicher Möblierung stehen im Schulbudget im Rahmen der hier veranschlagten Mittel für den gemeinsamen Unterricht und integrativer Lerngruppen zur Verfügung.

 

Fazit:

 

Der Schulbetrieb befürwortet ausdrücklich den Antrag der GHS Drimborn ab dem Schuljahr 2012/2013 eine weitere integrative Lerngruppe in der Sekundarstufe I, ab Jahrgangsstufe 5 vorbehaltlich eines entsprechenden Antrages der Schulaufsichtsbehörde und der Anhörung der Schulkonferenz einzurichten und empfiehlt dem Schulausschuss der Einrichtung zuzustimmen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Es ergeben sich weder investive noch konsumtive Auswirkungen.

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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