Entscheidungsvorlage - FB 61/0642/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2010/11-04 L1 und Plan-Nr. 2010/11-04 L2) den Planungsbeschluss zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2010/11-04 L1 und Plan-Nr. 2010/11-04 L2) den Planungsbeschluss.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Im Zusammenhang mit den voraussichtlich ab August 2012 in der Salierallee stattfindenden Arbeiten der Stawag werden die Fahrbahnen und die Seitenräume nach der Kanalsanierung wiederhergestellt. Die STAWAG wird das Kanalnetz einschließlich der Hausanschlüsse umfassend erneuern. Es bietet sich hier die Gelegenheit, den Straßenquerschnitt im Hinblick auf regelkonforme Radverkehrsanlagen und Gehwege kostengünstig anzupassen.

In der Salierallee wurde die Benutzungspflicht der vorhandenen, nur ca. 1,5 m schmalen Radwege 2011 aufgehoben. Mit der Novellierung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) im Juli 2009 wurden die gesetzlichen Vorgaben, unter denen eine Benutzungspflicht für Radwege angeordnet werden kann, geändert. Demnach dürfen benutzungspflichtige Radwege nur noch angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Dies ist hier nicht der Fall, da hier die Gehwege nur ca. 1,40 m breit sind. Ein unbehinderter Begegnungsverkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern ist nicht möglich.

Die Radfahrer dürfen seitdem grundsätzlich sowohl diese “nicht benutzungspflichtigen“ Radwege als auch die Fahrbahn in der Salierallee nutzen.

 

2. Heutige Situation

Verkehrssituation

Die Salierallee liegt im südlichen Teil der Stadt Aachen. Sie ist eine innerstädtische Hauptverkehrsstraße mit beidseitiger Wohnbebauung und erstreckt sich von der Kreuzung Eupener Straß / Weißhausstraße bis zur Kreuzung Siegelallee / St Vither Straße. Hier grenzt sie an den städtischen „Außenring“. In Richtung Burtscheid sowie in Richtung Eupener Straße befinden sich fünf Schulen (davon 4 weiterführende Schulen) und 2 Hochschulen.

Die Ergebnisse einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2006 zeigen, dass ca. 9.300 Kraftfahrzeuge die Salierallee von 7.00 – 19.00 Uhr befuhren. In der morgendlichen Spitzenstunde von 7.30 – 8.30 Uhr passierten ca. 1.100 Kfz/h die Salierallee. Insgesamt konnten tagsüber 324 Radfahrer auf dem Streckenabschnitt gezählt werden, davon fast die Hälfte in der morgendlichen Spitzenstunde.

Die beiden Einmündungsbereiche Eupener Straße / Weißhausstraße und Siegelallee / St. Vither Straße sind signalisiert. Wesentliche Rückstauprobleme sind nicht bekannt.

 

Straßenraumnutzung

Die Breite des öffentlichen Straßenraumes beträgt ca. 30 m. Hiervon entfallen ca. 10 m auf den mittig liegenden, mit Bäumen versehenen Grünstreifen. Die rechts und links verlaufende Fahrbahn ist jeweils nur im Einrichtungsverkehr befahrbar. Stadteinwärts ist die Fahrbahn ca. 4,30 m breit zuzüglich zweier ca. 1,80 m breiter, markierter Längsparkstreifen. Stadtauswärts ist die Fahrbahn ca. 4,10 m breit mit einem markierten 2,00 m breiten Längsparkstreifen auf der Häuserseite. Die Seitenräume bestehen – wie eingangs erwähnt – aus einem nicht mehr benutzungspflichtigen, nur 1,5 m schmalen Radweg und einem ca. 1,4 m schmalen Gehweg. Gehwege, Radwege und Parkstreifen entsprechen in ihren Flächenanforderungen nicht mehr den aktuellen Regelwerken (Anlage 1, Querschnitte).

Im Linienverkehr befahren werktäglich 5 Linien die Salierallee. Hierbei handelt es sich um die Linien 7, 27, 30, 37 und 77, die in der Hauptverkehrszeit im 10 bis 15 Minuten -Takt verkehren.

 

3. Planung

Die Planung sieht die Neuaufteilung der Verkehrsfläche zwischen Siegelallee und Eupener Straße vor (Anlage 1 und 2). Es wurden zunächst zwei verschiedene Querschnitte zur Radverkehrsführung mit gleichzeitiger Verbreiterung der Gehwege geprüft: Die Anlage von separaten Radfahrstreifen sowie von Schutzstreifen auf der Fahrbahn. Die Anlage von Radfahrstreifen wurde nicht weiter konkretisiert, da diese entweder nur bei Reduzierung des Grünstreifens (zu Lasten der Baumsubstanz) oder bei Wegnahme eines Parkstreifens zu realisieren gewesen wäre.

In Abstimmung mit den verkehrsrelevanten Dienststellen der Stadt Aachen, der Polizei Aachen und der ASEAG wird deshalb die Neuaufteilung der Verkehrsfläche mit beidseitigen Schutzstreifen und folgender Querschnittsaufteilung vorgeschlagen:

  • Anpassung des Seitenraumes mit einem Gehweg von 2,50 m Breite (ehem. Geh/Radweges)
  • Anlage eines Parkstreifens von 2 m Breite
  • Markierung eines Schutzstreifens von 1,25 mit einem Sicherheitstrennstreifen 0,5 m zum Parkstreifen
  • Restfahrbahnbreite von ca. 2, 50 m – 3,00 m.

 

Dies ergibt je Fahrrichtung eine Gesamtfahrbahnbreite von 4,35 m – 4,50 m. Im Kreuzungsbereich Eupener Straße geht der Schutzstreifen in einen Radfahrstreifen für den geradeaus fahrenden Radfahrer und einen Radfahrstreifen für den links fahrenden Radfahrer über, die hier rot eingefärbt werden sollen, da die Radfahrerströme (Schüler) insbesondere morgens besonders stark sind.

In der Kreuzung zur Siegelallee wird ein Aufstellbereich von ca. 5,00 m Länge vor der Haltelinie des Kraftfahrzeugverkehrs errichtet, um den Radfahrer sicher über den Kreuzungsbereich zu führen, ihm bei Rotlicht das Aufstellen vor dem Kraftfahrzeugverkehr zu ermöglichen und unter anderem das Linksabbiegen zu erleichtern.

 

Im Bereich der Bushaltestellen wird der bisherige Radweg, der mittig durch die Wartefläche der Fahrgäste führt, aufgehoben und zugunsten der ein- und aussteigenden Fahrgäste eine sichere Wartefläche geschaffen. (Die Lösungen folgen den „Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen“, ERA 2010).

 

Die Haltestellen sowie die Einmündungsbereiche der Gehwege werden nach den neuesten Erkenntnissen der Barrierefreiheit mit taktilen Elementen ausgestattet.

 

Im Rahmen der Baumaßnahme wird der Bedarf an Fahrradbügeln im öffentlichen Straßenraum geprüft und ggf. ergänzt.

Die Markierungs- und Anpassungsarbeiten der Salierallee sind mit den Radverkehrsplanungen der Siegelallee abgestimmt, die im Rahmen der Deckenerneuerung in 2011 bereits umgesetzt wurden.

 

4. Kosten

Im Bereich der erforderlichen Hausanschlussgräben werden die Kosten für die neue Lage der Bordsteine und der entsprechenden Oberflächen von der STAWAG getragen. Eine konkrete Kostenschätzung erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung. Die Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) ist noch zu prüfen.

 

6. Fazit/Empfehlung

Die Verwaltung schlägt vor, den Teilumbau der Gehweganlagen und die Neumarkierung der Fahrbahn in der Salierallee in der beschriebenen Form durchzuführen, um die Situation für Fußgänger, Radfahrer und dem ruhenden Verkehr verbessern. Die ab Sommer 2012 laufenden Tiefbauarbeiten der STAWAG sollen hierzu als Synergieeffekt genutzt werden.

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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