Entscheidungsvorlage - FB 61/0644/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Elsassstraße -  zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Elsassstraße -  zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1.       Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen insbesondere im Bereich Elsassstraße. Derzeit sind hier 5 Wettbüros vorhanden. Es besteht die Gefahr, dass sich der Charakter der Elsassstraße mit seiner vielfältigen Nutzungsstruktur zunehmend wandelt. Es ist bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtung sogenannte „Trading-Down-Effekte“ einsetzen, dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen Nutzungen und weiteren Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen.

Ziel ist aber, die Elsassstraße als lebendigen Mittelpunkt des Ostviertels zu erhalten, mit der bisherigen Mischung aus kleinteiligen Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen. Aus diesem Grund ist die Elsassstraße Bestandteil des im Aachener Zentrenkonzept festgelegten „Stadtteilzentrum Elsassstraße“.

 

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes, ist beabsichtigt, ein neues Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten im Aachener Stadtgebiet zu erarbeiten. Bislang liegt ein solches Konzept nur für die Steuerung von Spielhallen vor. Es wurde 1988 durch den Rat beschlossen.

2010 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelte staatliche Monopol auf Sportwetten für unzulässig erklärt. Seitdem nimmt die Anzahl der Wettbüros stetig zu, sodass nun auch in Bezug auf Wettbüros Handlungsbedarf besteht, um die o.g. negativen Auswirkungen zu vermeiden.

Dieses Konzept soll als Grundlage für den Bebauungsplan – Elsassstraße – dienen.

 

 

2.       Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, zur Steuerung von Vergnügungsstätten - insbesondere von Wettbüros - einen Bebauungsplan für den Bereich Elsassstraße aufzustellen.

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Anlagen

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