Kenntnisnahme - FB 02/0064/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Situationsbericht des aachen tourist service e.v. / Satzungsänderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
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Kenntnisnahme
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18.04.2012
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Erläuterungen
Situationsbericht des aachen tourist service e.v.
a) zum Tourismus in Aachen
Die touristischen Ergebnisse für die Stadt Aachen und das Jahr 2011 waren sehr erfreulich. Die Anzahl der Ankünfte und der Übernachtungen in den gewerblichen Unterkunftsbetrieben stieg nochmals deutlich an und erreichte zum wiederholten Male ein neues Rekordergebnis.
Insbesondere im Bereich der Hotellerie sind die Ergebnisse bemerkenswert. Trotz einer nur minimalen Steigerung der Angebotskapazität (Bettenzahl) stieg die Anzahl der Übernachtungen im vergangenen Jahr weiter um 3,7 %. Dies bedeutete für die Aachener Hotels eine nochmals gesteigerte Auslastung der angebotenen Betten.
In den anderen Segmenten sind unterschiedliche Entwicklungen zu verzeichnen, die allerdings jeweils erkennbare Ursachen haben.
Weitere Erläuterungen zu den touristischen Ergebnissen des Jahres 2011 werden mittels Graphiken in einer Power-Point-Präsentation gegeben.
b) zur Situation des Vereins (siehe auch Anlage)
Seit dem Herbst 2009 ist der aachen tourist service e.v. durch ein steuerliches Problem belastet, das bisher noch nicht gelöst werden konnte. Die Finanzbehörden verlangen rückwirkend ab dem Jahr 2005 die Abführung der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den durch die Stadt Aachen gewährten Betriebskostenzuschuss, da sie einen Leistungsaustausch (Dienstleistungsvertrag) zwischen Stadt und Verein sehen.
Die Gesamtsumme der nachgeforderten Steuern beläuft sich inkl. Zinsen bisher auf rund 600 T€. Der Verein hat einen Teil dieser Forderungen unter Vorbehalt beglichen und für den restlichen Teil die Aussetzung der Vollziehung erhalten. Gegen die Festsetzungen hat der Verein Klage vor dem Finanzgericht Köln erhoben. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht festgesetzt.
Eindeutig nicht betroffen von dieser steuerlichen Auseinandersetzung ist der zusätzliche Dienstleistungsauftrag zwischen der Stadt Aachen und dem Verein über das touristische Marketing mit einem Jahresvolumen von 200 T€ inkl. MwSt.
Durch die genannte steuerliche Problematik ist der Verein in die bilanzielle Überschuldung geraten und musste sich daher über Monate auch mit der Frage einer möglichen Insolvenz beschäftigen. Diese konnte aber bisher noch abgewehrt werden.
Auf der Basis eines Rechtsgutachtens hat der Verein gegenüber der Stadt Aachen zwischenzeitlich eine Eventualforderung auf nachträgliche Zahlung der Umsatzsteuern erhoben. Nach Ansicht des beauftragten Rechtsanwaltes ist die Stadt Aachen verpflichtet, im Falle einer endgültigen negativen Entscheidung der Finanzgerichte, die Umsatzsteuern zumindest für die Jahre 2005 bis 2010 an den Verein nachzuzahlen. Die Stadt Aachen bestreitet diese Forderung und sieht hierfür keine Berechtigung.
Seit 2010 muss der Verein mit einem um die Umsatzsteuern reduzierten Betriebskostenzuschuss auskommen. Außerdem fallen zusätzliche Kosten für Rechts- und Steuerberatung sowie Zinsen der Finanzbehörden an. Alles in allem fehlen dem Verein aktuell rund 100 T€ pro Wirtschaftsjahr.
Dies hat notwendigerweise zu einem rigorosen Sparprogramm geführt, das letztendlich nur mit erheblichen Personaleinsparungen umgesetzt werden kann. Bereits seit dem letzten Jahr ist eine Stelle im Bereich Marketing nicht mehr besetzt, im laufenden Jahr wird die freiwerdende Leitung der Tourist Information Elisenbrunnen nicht neu besetzt werden können. Auch die Besetzung der beiden Ausbildungsstellen des Vereins ist im Sommer 2012 nicht möglich.
Der Verein ist daher in seiner Leistungsfähigkeit deutlich eingeschränkt. Bisher hat die Stadt Aachen jede Hilfestellung abgelehnt. Insbesondere wurde der jährliche Betriebskostenzuschuss, der bereits seit 2006 kontinuierlich gesunken war, nicht erhöht. Auch für die Jahre 2011 und 2012 wurde eine evtl. Umsatzsteuerlast nicht durch die Stadt Aachen übernommen.
c) zur Satzung des Vereins / zum Basis-Vertrag zwischen Stadt und Verein
Auslöser für die negativen Feststellungen der steuerlichen Betriebsprüfung war ein seit dem Jahr 1983 existierender Vertrag zwischen der Stadt Aachen und dem damaligen Verkehrsverein Bad Aachen e.V. Diesen Vertrag haben die Steuerbehörden als Hauptbeweis für den Leistungsaustausch angesehen. Aber auch § 2 der Vereinssatzung wurde von den Steuerbehörden als Beweis für den vorhandenen Leistungsaustausch betrachtet.
Der Vorstand des aachen tourist service e.V. hat deshalb der Stadt Aachen vorgeschlagen, den bestehenden Vertrag ersatzlos aufzuheben. Darüber hinaus beabsichtigt der Vorstand des Vereins, der Mitgliederversammlung am 08.05.2012 eine Satzungsänderung vorzuschlagen.
Im Rahmen dieser Satzungsänderung sollen zum einen die „steuerschädlichen Regelungen“ gelöscht werden, zum anderen soll das Modell des ALRV übernommen werden, wonach der Verein zukünftig von einem ehrenamtlichen Aufsichtsrat und einem hauptamtlichen Vorstand geleitet wird.
Der Vorstand des aachen tourist service e.v. hat die Stadt Aachen um ihre Zustimmung zur Aufhebung des Vertrages und zur vorgesehenen Satzungsänderung gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,9 kB
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