Entscheidungsvorlage - FB 61/0657/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Radverkehrsanlagen Alleenring,Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
18.04.2012
| |||
|
09.05.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
26.04.2012
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Ausführung der Radverkehrsanlagen im Zuge des Alleenrings auf Grundlage der Pläne 2010_052_L1, L3, L4, L5 und L6.
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Ausführung der Radverkehrsanlagen im Zuge des Alleenrings auf Grundlage der Pläne 2010_052_L1, L3, L4, L5 und L6.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Im Juni 2010 wurde der Planungsbeschluss für Radverkehrsanlagen auf dem Alleenring gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Förderantrag einzureichen.
Die geplanten Schutzstreifen schließen bisher vorhandene Lücken im Netz. Sie sind zusammen mit einem ganzen Spektrum von anderen Maßnahmen wesentliche Voraussetzung zur Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens und damit zur Verbesserung der Luftqualität. Sie sind deshalb ein wichtiger Baustein des Luftreinhalteplans Aachen.
Das Prinzip der Schutzstreifen wurde bereits in der Vorlage zum Planungsbeschluss erläutert. Die hier vorgelegte Planung wurde auf der Basis der damals beschlossenen Pläne konkretisiert.
Planung
Im Zuge der Ausführungsplanung wurden einige Modifizierungen vorgenommen, die sich insbesondere aus dem Erhalt von Bäumen und Kosteneinsparungspotentialen ergeben und keine negativen Auswirkungen auf die Verkehrsabwicklung haben (Die entsprechenden Planausschnitte sind synoptisch als Anlage beigefügt). So wurde bei der Überarbeitung der Pläne festgestellt, dass statt der in den Plänen zum Planungsbeschluss 17 zu fällenden Bäume voraussichtlich nur noch 7 für die Umsetzung gefällt werden müssen. Allerdings sind an einzelnen Stellen noch Suchgräben zur Feststellung des Wurzelraums zu erstellen.
Modifiziert wurden die Bereiche:
- Kurbrunnenstraße 24-26 und 44-48
- Einmündung Kasinostraße
- Römerstraße/ Normaluhr
- Dunantstraße
- Zollernstraße/Wilhelmstraße
Von den nach veränderter Planung zu fällenden Bäumen stehen vier in der Teilerinsel Kurbrunnenstraße. Diese wären zu erhalten, wenn eine kostenaufwändige Verschiebung der Busspur auf der Westseite inkauf genommen würde. Ein weiterer Baum muss in der Mittelinsel Junkerstraße entfernt werden. Dazu gibt es planerisch keine Alternative. Allerdings soll auch dort zunächst eine Suchschachtung zur Feststellung der Wurzeln erfolgen.
Hinzu gekommen in der planerischen Darstellung ist der Parkstreifen Hackländerstraße als Ausgleich für entfallenden Parkraum in der Römerstraße. Zur Gewährleistung der Mindestgehwegbreite werden zwei Bäume, die nicht unter die Baumschutzsatzung fallen, entfernt, und durch Neupflanzungen ersetzt.
Die Umsetzung bezieht sich im Wesentlichen auf Änderungen der vorhandenen Markierung. Um die erforderliche Fahrbahnbreite für die Anlage von Schutzstreifen zu erhalten, müssen lediglich an einigen Stellen Bordsteine verschoben werden. Dies ist vor allem in Bereich Normaluhr der Fall. Ein erheblicher Kostenfaktor, der bei der ersten Kostenschätzung nicht berücksichtigt wurde, liegt in der partiell notwendigen Fahrbahnsanierung, ohne die eine neue Markierung nicht dauerhaft halten kann.
Außerdem wurde die Herstellung der Parkplätze in die Hackländerstraße, der Abschnitt der Kurbrunnenstraße zwischen Viadukt und Bachstraße sowie die Zollernstraße bis zur Warmweiherstraße einbezogen.
Finanzierung
Die Kosten für die Einrichtung der Radverkehrsanlagen wurden auf der Basis der Ausführungsplanung mit 600.000 ermittelt. Im Haushalt 2012 sind beim PSP-Element 5-120102-800-00300-300-1 Radverkehrsanlagen Mittel in Höhe von 400.000 sowie eine Ermächtigungsübertragung in Höhe von 138.633 zur Verfügung. Anzurechnende Zuwendungen sind in Höhe von 280.000 enthalten.
Weitere Ansatzmittel stehen beim PSP-Element 5-120102-800-00900-300-1 Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in Höhe von 30.000 sowie einer Ermächtigungsübertragung in Höhe von 171.947 zur Verfügung.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
| ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2013 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 280.000 | 280.000 | 0 | 0 | 280.000 | 280.000 |
Auszahlungen | 745.523 | 745.523 | 0 | 0 | 745.523 | 745.523 |
Ergebnis | 465.523 | 465.523 | 0 | 0 | 465.523 | 465.523 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2013 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
119,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
318,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
200,7 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
426,7 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
368,9 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
539,1 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
704,8 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
496,7 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
406,5 kB
|