Entscheidungsvorlage - FB 61/0607/WP16
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez III, FB61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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14.03.2012
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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26.04.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, eine qualifizierte Planung für die Gehwegverbreiterung des Napoleonsbergs zwischen Korneliusmarkt und Steinkaulplatz zu erstellen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, eine qualifizierte Planung für die Gehwegverbreiterung des Napoleonsbergs zwischen Korneliusmarkt und Steinkaulplatz zu erstellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beantragte am 25.05.2011 die Prüfung, wie eine sichere Fahrradwegeverbindung zwischen Korneliusmarkt und Steinkaulplatz hergestellt werden kann.
Erläuterungen
Der Napoleonsberg ist als Teil der L233 eine Hauptverkehrsstraße mit überörtlicher Verbindungsfunktion. Nutzungsansprüche und Sicherheitsbedarf von Radfahrern und Fußgängern werden mit dem vorhandenen Angebot an Verkehrsflächen nur unzureichend abgedeckt.
Entlang des Napoleonsbergs zwischen kleiner Indebrücke und Steinkaulplatz fehlen auf beiden Straßenseiten durchgehend nutzbare Gehwege mit ausreichender Breite.
In der Vergangenheit wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Fußgängersituation diskutiert und geprüft. Als Ergebnis können folgende Punkte festgehalten werden:
Eine Reduktion der Fahrbahnfläche kommt aufgrund des hohen Schwerverkehrsanteils und der Kurvigkeit der Straße bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht in Frage.
Die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wurde von der Bezirksvertretung abgelehnt.
Eine Reduzierung des Gehweges auf der westlichen Straßenseite zugunsten einer Verbreiterung des östlichen Gehweges ist nur begrenzt möglich, da bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ein seitlicher Abstand der Fahrbahn von mindestens 50 cm einzuhalten ist. An Engstellen sind hier heute nur 80 cm vorhanden. Der westliche Gehweg hat außerdem Erschließungsfunktion für die angrenzende Wohnbebauung.
Überall dort, wo der Gehweg Bestandteil der Indestützmauer ist (man erkennt dies an der Betonoberfläche), kann aus statischen Gründen keine Reduzierung der Gehwegfläche zugunsten einer Verbreiterung der gegenüberliegenden Seite vorgenommen werden.
Der Radverkehr muss heute ohne Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn fahren. Eine Markierung von Radfahrstreifen ist im vorhandenen Fahrbahnquerschnitt nicht möglich. Die durchgängige Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr ist ebenfalls nicht möglich, auch wenn abschnittweise auf das Fahrbahnrandparken verzichtet würde. Eine Verbreiterung der Fahrbahn zulasten der Gehwege kommt nicht in Frage.
Insbesondere zwischen Steinkaulplatz und Korneliusmarkt besteht dringender Bedarf für eine sichere Radverkehrsführung.
Da sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer zusätzliche Flächen benötigt werden, bietet es sich an, entweder auf der Ostseite oder auf der Westseite des Napoleonsbergs eine Verbreiterung des Gehweges vorzunehmen und die Mitbenutzung durch Radfahrer zuzulassen.
Westseite Napoleonsberg
Auf der Westseite des Napoleonsbergs im Bereich zwischen Steinkaulplatz und Am Berg/Schraungracht ist heute ein ausreichend breiter Gehweg vorhanden. Zwischen Schraungracht und Korneliusmarkt wird der Niveauunterschied zwischen Am Berg und Napoleonsberg durch eine Stützmauer abgefangen. Neben dieser Stützmauer ist der Gehweg durchgehend weniger als 2 Meter breit, also auf keinen Fall ausreichend für eine Mitbenutzung durch Radfahrer.
Eine Verbreiterung auf Kosten der Fahrbahn ist hier möglich, wenn die separate Linksabbiegespur in den Korneliusmarkt aufgegeben wird. Dies kann wegen der dadurch entstehenden Verkehrsbehinderungen nicht empfohlen werden.
Im Jahr 2008 wurde die Stützmauer im Bereich der signalisierten Fußgängerfurt am Korneliusmarkt versetzt und die 5-stufige Treppe am Beginn der Rampe verschmälert. Dieser kleine Eingriff zur Verbreiterung des Gehweges verursachte Kosten in Höhe von ca. 17.000 Euro. Es wurde hierbei lediglich die kritischste Engstelle beseitigt, an welcher vorher nur 92cm zwischen Mauer und äußerer Bordsteinkante vorhanden waren. Bei der Maßnahme wurde der größte Teil der Stützmauer erhalten. Die Wurzeln der großen solitär stehenden Birke wurden nicht beschädigt.
Ostseite Napoleonsberg
Dort wo der Napoleonsberg unmittelbar an die Inde grenzt, befindet sich eine Stützwand, die von einer Betonplatte abgedeckt wird. Diese kragt bereits heute über die Inde hinaus. Die auf dieser Platte liegende Kappe, inbesondere der Gesimsbalken, in dem das Geländer befestigt ist, weist erhebliche Schäden auf. Die Geländerfüße korrodieren und sprengen den umgebenden Beton ab. Auch im Gehwegbereich befinden sich viele Netzrisse. Eine Sanierung der Kappe ist dringend erforderlich.
Es bestünde die Möglichkeit, in Zusammenhang mit der Sanierung die Kragplatte zu verbreitern und eine nutzbare Breite von 2,5 m herzustellen. Auf einer Breite von 2,5m wäre eine Mitbenutzung des Gehweges durch Radfahrer möglich (siehe Anlage 2).
Im weiteren Verlauf Richtung Steinkaulplatz entfernt sich die Inde vom Napoleonsberg. Der steil abfallende Hang wird von einer Mauer gestützt. Auf das Geländeniveau der Inde führen zwei Rampen und eine Treppe. Die Verbreiterung des Gehweges im Bereich des steil abfallenden Hanges ist bautechnisch hochkompliziert. An einer Stelle wird der Gehweg durch eine alte Linde, deren Stamm in einem Abstand von ca. 85 cm von der Straße steht, stark eingeengt.
Fazit
Zur Lösung der verkehrlichen Probleme zwischen Steinkaulplatz und Korneliusmarkt ist eine qualifizierte Planung unter Berücksichtigung der Baumstandorte und der vorhandenen Stützkonstruktionen erforderlich. Als Grundlage dieser Planung wird eine detaillierte Vermessung benötigt. Die Kosten hierfür betragen ca. 6.300 Euro. Haushaltsmittel stehen beim PSP-Element 4-120201-904-7, Sachkonto 52910000 zur Verfügung.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2013 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2013 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 20.000 | 20.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 20.000 | 20.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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79,3 kB
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