Entscheidungsvorlage - FB 61/0641/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Verkehrsführung für Radfahrer am Wohnheim des VKM (Vaalser Straße 40)Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen im Rat der Stadt Aachen vom 13.02.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez III, FB61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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18.04.2012
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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26.04.2012
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU-Fraktion und die GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Aachen beantragten am 13.02.2012, im Rahmen der Verlegung der Radverkehrsanlagen von Gehwegen auf die Fahrbahn das Teilstück der Vaalser Straße zwischen Junkerstraße und von - Brandis - Straße kurzfristig vorzuziehen.
Zeitgleich ging ein Schreiben des Vereins für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (VKM) bei der Stadt Aachen ein, indem auf mögliche Konflikte zwischen den bewegungseingeschränkten Bewohnern des neuen Wohnheims und den Radfahrern durch den am Haus vorbei führenden Radweg hingewiesen wurde.
Im Antrag wurde hier folgende Situation geschildert:
An der Vaalser Straße 40 ist ein neu gebautes Wohnheim des Vereins für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (VKM) entstanden, das voraussichtlich zum 1.4.2012 bezugsfertig wird. Da sich hier ein schmaler Radweg neben einem sehr schmalen Gehweg befindet, wird zur Reduzierung der Gefahrensituation zwischen Rollstuhlfahrern und Radfahrern
· die Aufhebung der Benutzungspflicht des Radweges für Radfahrer bis zum 01.04.2012 sowie
· die Planung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn
beantragt.
2. Sachstand
Im Teilstück zwischen Junkerstraße und von Brandis Straße wurde die Benutzungspflicht des vorhandenen, nur ca. 1,0 m schmalen Radweges (zuzüglich 0,90m Sicherheitsabstand zum Längsparkstreifen) im März 2012 aufgehoben. Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) im Juli 2009 wurden die gesetzlichen Vorgaben, unter denen eine Benutzungspflicht für Radwege angeordnet werden kann, geändert. Demnach dürfen benutzungspflichtige Radwege nur noch angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Dies ist hier nicht der Fall, da hier die Gehwege - wie auch die Antragsteller betonen - nur ca. 1,30 m schmal sind. Die Radfahrer dürfen seitdem grundsätzlich sowohl diesen nicht benutzungspflichtigen Radweg als auch die Fahrbahn nutzen.
Die Verwaltung erarbeitet zurzeit eine Planung zur Anlage von Schutzstreifen im o.a. Abschnitt der Vaalser Straße. Um aktuelle Verkehrsdaten zu erhalten, wurde hierzu am 27.03.2012 eine Verkehrszählung im Knoten Vaalser Straße / Junker Straße / An der Schanz durchgeführt.
Der Gehweg zwischen Junkerstraße und von - Brandis- Straße wird vorübergehend als Gehweg mit dem Zusatz Radfahrer frei ausgeschildert. Diese Ausschilderung beinhaltet eine entsprechende Rücksichtnahme der Radfahrer gegenüber den Fußgängern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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457,8 kB
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