Entscheidungsvorlage - FB 61/0656/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausweitung des Gutachtens zum Semesterticket an der RWTH Aachen zu einer repräsentative Studie zum studentischen ÖPNV
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez III, FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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26.04.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der RWTH Aachen, den Studentenvertretungen, der FH Aachen, der ASEAG und dem AVV zu überlegen, in welcher Form eine breiter angelegte Untersuchung der studentischen Mobilität mit dem Schwerpunkt ÖPNV-Nutzung erfolgen und ggf. mit der Erhebung zur Mitnahmeregelung verbunden werden kann. Der Antrag gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Es liegt ein Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen zur Ausweitung des Gutachtens zur Personenmitnahme an der RWTH zu einer Studie zum gesamten städtischen ÖPNV in der Stadt Aachen vor (Anlage 1). Darin heisst es: "Die Verwaltung wird beauftragt, sich um eine Ausweitung des gemeinsam von der Stadt Aachen, der Studierendenschaft der RWTH Aachen und dem AVV beauftragten Gutachten zur Personenmitnahme im Rahmen des Semestertickets an der RWTH zu bemühen. Dabei sollen u.a. Aspekte wie Wohn- und Studienorte der Studierenden in Aachen, Stoßzeiten der studentischen Nutzung im ÖPNV, Linienauslastung, Nutzung des Semestertickets, Nutzung anderer Verkehrsmittel, Wünsche zusätzlicher Angebote, Abstimmung zwischen verschiedenen ÖPNV-Angeboten sowie weitere Kritikpunkte und Anregungen ergänzend untersucht werden."
Sachstand
Der neue Semesterticketvertrag mit einer Gültigkeit von 6 Semestern ab dem 01.04.2012 sieht u.a. eine Mitnahmeregelung für zunächst zwei Semester vor: Studierende mit Kindern dürfen im AVV-Gebiet jederzeit bis zu drei Kindern unter 15 Jahren und werktags nach 19 Uhr sowie an den Wochenenden und an Feiertagen ganztägig zusätzlich eine Person mitnehmen. Nach Ablauf der zwei "Probesemester" wird auf Basis eines Gutachtens zu dieser Frage erneut über die Mitnahmeregelung entschieden.
Das Gutachten, das im Rahmen einer gutachterlichen Untersuchung zur Einnahmenaufteilung des Semestertickets im AVV erstellt werden soll, wird die wirtschaftliche Auswirkung der Mitnahmemöglichkeit untersuchen und je zu einem Drittel vom AStA der RWTH Aachen (jedoch maximal 3.500 EUR), von der ASEAG und der AVV GmbH finanziert werden. Die Stadt Aachen ist bisher nicht unmittelbar an der Vergabe des Gutachtens beteiligt.
Aus Sicht der SPD-Fraktion reicht es nicht aus, lediglich ein Gutachten zur Kostenlage und die Nutzung der Personenmitnahme durchzuführen. Stattdessen sollte Ziel der Studie sein, ein repräsentatives Meinungsbild über die Bedürfnisse der Studierenden im ÖPNV festzuhalten, auf dessen Grundlage die konkreten nachgewiesenen Wünsche der Studierenden bei zukünftigen Tarifanpassungen, Fahrplanänderungen sowie Semesterticketveränderungen berücksichtigt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Das Erarbeiten von Kenntnissen über Studierendenmobilität in Aachen wird von der Verwaltung grundsätzlich für sinnvoll erachtet. Detaillierte Kenntnisse über Mängel, wie kritische Zeiten im ÖPNV (Überlastung), unzureichende Verknüpfungen zwischen Bus und Bahn, etc., sind Voraussetzungen für Verbesserungen von Mobilitätsangeboten für die Studierenden. Eine Untersuchung sollte alle Hochschulen in Aachen berücksichtigen, also auch die FH. Die Ergebnisse wären eine sehr hilfreiche Grundlage im Rahmen der Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes und des Nahverkehrsplanes.
Verschiedene Materialien liegen bereits vor. Dazu zählen Daten zur Auslastung der Buslinien im Hochschulgebiet. Wohn- und Studienorte der Studierenden sind der RWTH-Verwaltung bekannt, werden aus Datenschutzgründen jedoch nicht an die Stadt Aachen weitergegeben. Eine vertiefte Auswertung der Stundenpläne der verschiedenen Studiengänge an der RWTH hat bisher nicht stattgefunden. Es ist allgemein bekannt, dass die Studierenden mehrmals an einem Tag Veranstaltungsorte wechseln.
An der Mobilitätserhebung 2011 der Stadt Aachen und der Städteregion nahmen insgesamt 448 Studenten teil. U.a. wurden Fragestellungen zur werktäglichen Mobilität wie regelmäßiger täglicher Weg hin und zurück nach Verkehrsmittel, Reisezeit, die grundsätzliche Entfernung zur nächsten Haltestelle und Bedienungsfrequenz vorbeifahrender Busse sowie zur generellen Nutzung verschiedener Verkehrsmittel formuliert. Für eine geografisch kleinteilige Bewertung reicht die Datenbasis nicht aus / bzw. ist diese nur zum Teil geeignet.
Von der RWTH-Verwaltung wurde die Studie "Masterplan Mobilität: Konzept für ein integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement an der RWTH Aachen" in Auftrag gegeben, die sich in der Endausarbeitung befindet. Befragt wurden allerdings nur Mitarbeiter der RWTH, nicht aber die Studierenden.
Zur weiteren Planung sollten deshalb die werktäglichen Wege und die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel (einschließlich Reisezeiten, ÖPNV-Angebot am Wohnort etc.) der Studierenden erfasst und Kritikpunkte, Wünsche und Anregungen zur Optimierung des Gesamtsystems gesammelt werden.
Weiteres Vorgehen:
Die Untersuchung zu den Effekten der Mitnahmeregelung des Semestertickets ist für den Herbst 2012 geplant.
Die Verwaltung schlägt vor, kurzfristig gemeinsam mit der RWTH Aachen, der FH Aachen, den Studentenvertretungen, der ASEAG und dem AVV zu überlegen, in welcher Form eine breiter angelegte Untersuchung der studentischen Mobilität mit dem Schwerpunkt ÖPNV-Nutzung erfolgen und ggf. mit der Erhebung zur Mitnahmeregelung verbunden werden kann.
Für die Untersuchung könnten in begrenztem Umfang städtische Mittel aus der ÖPNV-Pauschale verwendet werden. Ggf. wäre eine Online-Befragung innerhalb des hochschulinternen Campus-Portals eine kostengünstigere Möglichkeit.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,5 kB
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