Kenntnisnahme - E 42/0045/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Gem. § 11 Absätze  5 und 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen nimmt der Betriebsausschuss Stadttheater und Volkshochschule  den Zwischenbericht zum 31. März 2012 zur Kenntnis.

Es erfolgt kein Beschluss.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Die dort aufgezeigten wesentlichen Abweichungen bzw. Veränderungen werden gem. den Vorgaben der Stadtkämmerei vom 22.2.2006 wie folgt erläutert:

 

Allgemeines:

 

Der Zwischenbericht zeigt in tabellarischer Form die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, ausgehend von den im Wirtschaftsplan festgesetzten Ansätzen.

Um ablesen zu können, ob die Entwicklung zu den Stichtagen 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. im vorgesehenen Rahmen verläuft, werden die Ansatzzahlen (Jahresbeträge) durch 12 (Monate) dividiert und anschließend mit der Zahl der Monate bis zum jeweiligen Stichtag multipliziert. Diese theoretischen Sollzahlen werden den zum jeweiligen Stichtag erreichten Ist-Zahlen gegenübergestellt und die sich daraus ergebenden Abweichungen in Plus- oder Minus-Prozenten dargestellt. Die Spalte „Jahresprognose“ ist, wie auch von der Kämmerei gewünscht, eingefügt. Die Summen sind wegen einer besseren Lesbarkeit nur noch in vollen Tausend Euro (TEUR) dargestellt. Die in Prozenten dargestellten Abweichungen basieren auf den tatsächlichen Summen ohne Rundung auf TEUR. Zudem wird dem Jahresplanansatz die Jahresprognose im Vergleich gegenüber gestellt mit den ebenfalls sich daraus ergebenden Abweichungen.

 

Zu der Prognosespalte ist festzuhalten, dass zum jetzigen Zeitpunkt nur in den Positionen  Anpassungen vorgenommen wurden, die mit den Ergebnissen in den jeweiligen Positionen des vorläufigen Jahresabschlusses 2011 korrespondieren bzw. besser oder schlechter abgeschlossen haben und kalkulierbar sind.

 

Die entsprechenden Zahlen des Vorjahres sind zum Vergleich aufgeführt.

 

Die wesentlichen Entwicklungen sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwendungsseite werden mündlich bei der Sitzung des Betriebsausschusses vorgetragen.

 

 

Erträge:

 

Zu 1.:

Jeweils zum Semesterbeginn zahlen die Teilnehmenden in der Regel das gesamte Teilnehmerentgelt für ihre jeweilige Veranstaltung. Eine Gleichmäßigkeit über das ganze Jahr ist daher nicht gegeben. 

 

Zu 2.:

Die vermehrten Erträge bei Studienfahrten stehen in direktem Zusammenhang mit den erhöhten Aufwendungen in dem Bereich (Position 9).

 

Zu 3.:

Die eingeplanten Erträge im Rahmen des SUN B-Projektes fanden noch keine Berücksichtigung, weil die Abrechnung zum 31.3. erst im 2. Quartal erfolgt.

 

 

 

 

Zu 4.:

Die Zahlung von Drittmitteln ist an Zahl und Umfang von Projekten und Auftragsmaßnahmen gekoppelt. Auch hier werden die Mittelabrechungen für das 1. Quartal in der Regel erst im 2. Quartal zugewiesen.

 

Zu 5.:

Diese Sammelposition enthält u. a. Erträge aus Werbeeinnahmen, Vermietung, Ausleihe von Ausstellungen usw. Es stehen noch Erträge wie z. B. Einnahme aus Werbung des Vorlesungsverzeichnisses und Abrechnungen von vermieteten Ausstellungen aus.

 

 

Aufwendungen:

 

Zu 1.:

In der Hochrechnung des Quartalsansatzes zum 31.03. sind ebenfalls die anteiligen Sonderzuwendungen zum Jahresende enthalten, die jedoch noch nicht im Ist ausgezahlt sind. Außerdem sind im Ansatz für Projekte Personalkosten eingeplant, die jedoch erst dann anfallen würden, wenn diese Projekte bewilligt wären.

 

Zu 2.:

Die Honorarkräfte rechnen überwiegend erst zum Semesterende die ihnen zustehenden Honorare ab. Daher ist auch hier eine Gleichmäßigkeit über das ganze Jahr verteilt, ähnlich wie bei den Teilnehmerentgelten, nicht gegeben.

 

Zu 3.:

Im Berichtszeitraum sind noch keine größeren Gebäudeunterhaltungskosten angefallen.

 

Zu 4.:

Die Rechnungen für Energiekosten treffen meistens mit einer Verzögerung bei der Volkshochschule ein.

 

Zu 5.:

Es stehen noch einige Rechnungen fürs erste Quartal aus.

 

Zu 6.:

Es stehen noch einige Jahresprämien für Versicherungen aus.

 

Zu 7.:

Der größte Teil der Werbungskosten entsteht notwendigerweise zweimal jährlich jeweils zu Anfang des Semesters, um das vielfältige Veranstaltungsprogramm der Volkshochschule bekannt zu machen.

 

Zu 8.:

In dieser Position sind auch die weiterzuleitenden, bewilligten Fördermittel an Dritte (z.B. Kooperationspartner) enthalten. Die hier entstehenden Aufwendungen stehen damit auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ertragsposition „Drittmittel“, die ebenfalls bisher nicht angefallen bzw. abgerechnet sind. 

 

Zu 9.:

Auch hier ist eine jährlich verteilte Gleichmäßigkeit nicht gegeben, da Aufwendungen in Abhängigkeit von der Terminierung der Studienreisen anfallen.

 

Zu 10.:

Diese Position beinhaltet ebenfalls die Aufwendungen für die geringfügigen Wirtschaftsgüter (GWG), die im  Berichtszeitraum im wesentlichen noch nicht angefallen sind.

 

Zu 13.:

Es wurden im ersten Quartal des Berichtszeitraumes weniger Dienstreisen und Fortbildungen getätigt als im 3/12 Ansatz geplant.

 

Zu 14.:

Es sind zusätzliche Kosten für Beratungsbedarf im Rahmen des Prozesses VHS 2020 angefallen.

 

Zu 15.:

Hier stehen noch Rechnungen von Anmietungen aus den Produktbereichen (z. B. externe Gesundheitsräume) aus. Außerdem wurden Mittel für eine mögliche externe Anmietung im Ansatz eingeplant.

 

Zu 16.:

Es fanden keine Umzüge statt.

 

Zu 17.:
Hier fallen z. B. Jahresmitgliedsbeiträge an, die – wie bei anderen Ansatzpositionen – ebenfalls nicht gleichmäßig über Monate verteilt werden können, sondern in der Regel in einer Jahressumme gezahlt werden müssen.

 

Zu 18.:

Es stand eine notwendige Reparatur schon zu Beginn des Jahres an. Das Fahrzeug ist inzwischen durch den TÜV für 2 weitere Jahre abgenommen.

 

Zu 22.:

Hier stehen noch geplante Anschaffungen bzw. Erneuerung von Mobiliar aus. 

 

Wesentliche Maßnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplans

 

In dem Berichtszeitraum wurden wiederum einige Projekte beantragt, hauptsächlich für den Bereich  der Schulabschlüsse, z. B. OPUS (European Training Studies and Mobibility as Second Chance, Nachfolgeprojekt von Eguidya), eine Grundtvig-Lernpartnerschaft und Agape (Alphabetisierung und Grundbildung am Arbeitsplatz).

Ebenfalls wurde die Volkshochschule als Trägerin von AZWV-Maßnahmen (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) durch den TÜV Rheinland für weitere 3 Jahre rezertifiziert. 2 Maßnahmen wurden ebenfalls neu durch den TÜV zertifiziert: HIT (Hauptschulabschluss im Tandem – mit erster beruflicher Qualifikation in der Pflege) und die Maßnahme EDV-Medizin-Assistentin mit einem erweiterten  Angebot (Praktikumsverlängerung und Computerpaß). 

 

Die Sichtung von Förderprogrammen und damit die Akquisition von Projekten wird weiter vorangetrieben.

 

Der Bericht über den bisherigen Geschäftsverlauf ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

Die Darstellung des Geschäftsverlaufs wurde ab diesem Jahr leicht verändert. In den vergangenen Jahren wurden die Anmeldezahlen des jeweils betroffenen Semesters mit den Durchschnittswerten aller Semester verglichen. Weiterhin wurden die beiden Semester mit den jeweils höchsten und niedrigsten Anmeldezahlen dargestellt.

 

Zukünftig werden die Anmeldezahlen des jeweils betroffenen Semesters mit den Durchschnittswerten der letzten 5 Jahre dargestellt. Da die Anmeldezahlen der beiden Semester eines jeden Jahres immer sehr unterschiedlich sind, werden auch die Durchschnittswerte der jeweiligen 1. und 2. Semester der letzten 5 Jahre gesondert dargestellt.

 

Erstmals ist nur der Zeitraum von 5 Jahren in den Verläufen berücksichtigt, um damit die Darstellung aktueller zu halten.

 

Im übrigen wird –wie bereits eingangs erwähnt- in der Sitzung des Betriebsausschusses mündlich berichtet.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Entf.

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Anlagen

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