Kenntnisnahme - FB 51/0167/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung anhand der festgesetzten Kriterien eine Prioritätenliste für die Weiterleitung der Anträge auf  Fördermittel bis zur nächsten Sitzung am 19.06.2012 zu erstellen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Mit Rundschreiben  42/772-2012 vom 26.01.2012 wurden weitere Landes- und Bundesfördermittel für den Ausbau U 3 in Aussicht gestellt.

Für 2012 wurde für die Stadt Aachen 1.128.207,00 € an Fördermittel vom Bund zur Verfügung gestellt.

In Höhe von 89.858,00 € wurden zusätzlich nicht bewilligte Mittel der fachbezogenen Pauschale 2010 (Nachtragshaushalt 2010) zugesagt.

Somit steht an Bundesmittel ein Budget in Gesamthöhe von  1.218.065,00 € für den Ausbau U 3 für 2012 zur Verfügung.

Mit Bescheid vom 22.06.2011  wurden aus dem Sonderprogramm 2011 – 2012 Landesmittel für 2011 in Höhe von 1.468.011,00 und für 2012  880.806,00 € bewilligt und ausgezahlt. Die Fördermittel für 2011 wurden bereits verplant, wogegen  für 2012 noch eine Resthöhe von 155.306,00 € in 2012 zur Verfügung steht.

Für die Bundesmittel und die nachträglich aus dem Nachtragshaushalt bewilligten Mittel müssen die Förderanträge bis spätestens Ende Juni 2012 dem Landschaftsverband vorliegen.

Die in Aussicht gestellten Landesmittel wurden zwischenzeitlich für den U 3 Ausbau bereit gestellt. Hierbei handelt es sich um eine Summe von 1.278.635,00 €.

Dem Land ist bis zum 21.05.2012 (keine Ausschussfrist) zu berichten, welche Einrichtungen Fördermittel aus dem Landeshaushalt erhalten sollen.

Somit kann man davon ausgehen, dass der Stadt Aachen voraussichtlich  eine Gesamtsumme an Bundes- und Landesmittel in Höhe von

                                                                    2.652.006,00 €

an Fördermittel für den U 3 Ausbau zur Verfügung steht.                         

zur Verfügung steht.

 

  1. Antragssituation

 

Folgende Anträge, die zuwendungsfähig sind und  bis zum 30.06.2012 an den Landschaftsverband weitergeleitet werden können, liegen dem FB 45 vor:

 

Name der Kita

Träger

Anzahl U 3 Plätze

beantragte Fördersumme

Villa Luna, Vaalserstr.

Privatgewerbliche Kita

 7 Plätze

 47.600,00

Vincerola, Melaten

Privatgewerbliche Kita

42 Plätze

714.000,00

Zwischensumme 1

 

 

761.600,00

 

 

 

 

Folgende mündliche Anträge von freien Trägern, die innerhalb der nächsten Woche  schriftlich  gestellt werden und zum Sommer 2012 bereits  U 3 Plätze einrichten wollen, sind dem FB 45 bekannt:

 

Name der Kita

Träger

Anzahl U 3 Plätze

Fördersumme

St. Anna, Pastor-Franzen-Str.

KGV Korneli/Roetgen

12 Plätze

129.600,00

St. Kornelius, Gangolfsweg

KGV Korneli/Roeten

6 Plätze

64.800,00

Zwischensumme 2

 

 

194.400,00

 

 

 

Folgende Anträge, deren Finanzierung noch zu klären ist, liegen dem FB 45 vor: 

 

Name der Kita

Träger

Anzahl U 3 Plätze

Fördersumme

St. Josef, Holsteinstr.

Caritas Lebenswelten

16 Plätze

274.000,00

St. Rochus, Schwiningstr.

KGV Kornel/Roetgen

12 Plätze

129.600,00

St. Apollonia, Apolloniastr.

KGV Ost/Eilendorf

10 Plätze

108.000,00

Zwischensumme 3

 

 

511.600,00

 

 

Für folgende Bauprojekte, mit denen nach KiBiz neue U 3 Plätze geschaffen werden sollen, sollen Mittel beantragt werden

 

Name der Kita

Träger

Anzahl U 3 Plätze

Fördersumme

Wiesental

Stadt Aachen

  5 Plätze

  54.000,00

Aachener Str.

Stadt Aachen

20 Plätze

216.000,00

Kalverbenden

Stadt Aachen

20 Plätze

216.000,00

Zwischensumme 4

 

 

486.000,00

 

 

Folgender Antrag der geplanten betrieblichen Tageseinrichtung für Kinder (Zusammenschluss verschiedener Unternehmer in Eilendorf), der voraussichtlich Ende Mai 2012 gestellt wird,  ist aus Sicht des FB 45 ebenfalls zu berücksichtigen

 

Name der Kita

Träger

Anzahl der U 3 Plätze

Fördersumme

Standort noch offen

derzeit noch unklar

42 Plätze

756.000,00

Zwischensumme 5

 

 

756.000,00

 

 

Insgesamt (Zwischensumme 1-5) umfassen die vorgenannten Anträge ein Antragsvolumen in Höhe von

                                                              2.709.600,00 €.

Nach bisherigem Kenntnisstand stehen in Aachen für  2012 voraussichtlich  2.652.006,00 für den

U 3 Ausbau an Fördermittel zur Verfügung.

 

Bei dem Antragsvolumen handelt es sich um geschätzte Summen, da zum größten Teil noch keine konkreten  Zahlen vorliegen und die möglichen Fördersummen beim Land und Bund minimal voreinander abweichen:

 

Landesfördermittel:   17.000,00 für Neubau (incl. Ausstattung)

                                    5.100,00 für Umbau und 1.700,00 für Ausstattung

Bundesfördermittel:    3.500,00 für Ausstattung

                                    8.500,00 für Umbau

                                  20.000,00 für Neubau (incl. Ausstattung)

Die Bundesmittel werden nur zu 90 % ausgezahlt.

 

Alle anerkannten Träger der Jugendhilfe, die Tageseinrichtungen für Kinder betreiben, wurden vom FB 45 angeschrieben und um Mitteilung bis zum 20.04.2012 gebeten, ob sie einen Antrag auf Fördermittel stellen wollen. Bisher wurden hierzu noch keine verbindlichen Aussagen getroffen.

Da voraussichtlich noch  Anträge eingehen werden, soll die Entscheidung, welche Anträge weitergeleitet werden, in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 19.06.2011 getroffen werden.

Bis dahin ist zu klären, welche prüfungsfähigen Förderanträge endgültig vorliegen.

 

3. Vorschlag der Verwaltung

Da die potenzielle Antragssumme bereits jetzt schon höher ist als die in Aussicht gestellte Fördersumme (s. Punkt 2), ist eine Auswahl zu treffen.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Kriterien für die Auswahl vor:

  • Standorte in denen, die Versorgungsquote U 3 besonders niedrig ist
  • Vorrang von KiBiz – geförderten Einrichtungen
  • Vorrang von Einrichtungen, die eine befristete Betriebserlaubnis haben und bei denen die Umbaumaßnahme eine dauerhafte Betriebserlaubnis ermöglicht.

 

Anhand dieser Kriterien wird FB 45, sobald alle Anträge vorliegen, bis zur KJA Sitzung am 19.06.2012, eine Prioritätenliste erstellen und dem KJA zur Entscheidung vorlegen.

Diese Liste soll eine Aufteilung nach Förderprogrammen und nach Dringlichkeit aufweisen.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

 

 

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

 

 

 

 

 

 

Personal-/Sachaufwand

 

 

 

 

 

 

Abschreibungen

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

 

 

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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