Kenntnisnahme - FB 40/0123/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Entwurf der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen der Stadt Aachen 2012 – 2016 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung des Schulausschusses am 21.06.2012 die gem. § 76 SchG. vorgesehene Beteiligung der Schulkonferenzen durchzuführen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird erstmalig der Entwurf einer Schulentwicklungsplanung für die städtischen Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ vorgelegt.

Hiermit soll auf den zum Teil rapiden Rückgang der Schülerzahlen an einzelnen Förderschulen reagiert und die Förderschullandschaft in der Stadt Aachen – nicht zuletzt im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung des Themas „Inklusion“ -  neu geordnet werden.

Wie in § 76 des Schulgesetzes vorgesehen, soll dieser Entwurf der Verwaltung nach Einbringung in den Schulausschuss im nächsten Schritt den Schulkonferenzen aller Förderschulen zur Stellungnahme vorgelegt werden.

Im nächsten Schritt werden die Stellungnahmen der Schulkonferenzen dann dem Schulausschuss zu seiner Sitzung am 21. 06. 2012 vorgelegt, damit der Ausschuss damit in die Lage versetzt wird, unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen eine Beschlussempfehlung für den Rat auszusprechen, der in seiner Sitzung am 27. 06. 2012 die Schulentwicklungsplanung endgültig beschließen soll.

 

Wie in V. 1.5 des beigefügten Entwurfs der Schulentwicklungsplanung dargestellt, empfiehlt die Verwaltung folgende schulorganisatorischen Maßnahmen:

 

1.       Die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen Am Kurbrunnen und Beginenstraße werden zu Schuljahresbeginn 2012/2013 geschlossen und nehmen keine neuen Schüler mehr auf.

2.       Die verbleibenden Schülerinnen und Schüler dieser Schulen werden möglichst gleichmäßig auf die Schulen Am Kennedypark und Am Rödgerbach verteilt.

3.       Die Eltern der aufgelösten Schulen behalten allerdings ein Wahlrecht hinsichtlich der Beschulung im Ganztag oder Halbtag. Den Eltern, die für ihre Kinder keine Ganztagsbeschulung wünschen, ist die Aufnahme in die Förderschule Am Rödgerbach, ggf. mit einer entsprechenden OGS-Versorgung zu ermöglichen.

4.       Die Schule Am Kennedypark wird weiterhin im gebundenen Ganztag geführt.

5.       Für die Schule Am Rödgerbach wird die Einführung der gebunden Ganztags ab Beginn des Schuljahres 2013/2014 aufwachsend ab Klasse 5 beantragt.

6.       Die Möglichkeit der Verlagerung der Förderschule Walheim (Primarstufe) in das Schulgebäude Am Kurbrunnen wird geprüft und angestrebt.

 

Hinsichtlich der Umsetzung der zu fassenden Beschlüsse ist darauf hinzuweisen, dass diese nicht zum Schuljahresbeginn, sondern erst im Laufe des ersten Schulhalbjahres 2012/2013 erfolgen kann. Hierzu wurde eine entsprechende Anfrage an die Bezirksregierung gestellt.

Die Antwort stand bei Erstellung der Vorlage noch aus.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

finanzielle Auswirkungen sind gegenwärtig nicht zu beziffern

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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