Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 50/0184/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Seniorenrates und der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie dem Rat der Stadt Aachen, die Geschäftsordnung und die geänderte Wahlordnung des Seniorenrates in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.

 

Auf Vorschlag des Seniorenrates und der Verwaltung und der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie beschließt der Rat der Stadt Aachen die Geschäftsordnung und geänderte Wahlordnung des Seniorenrates in der als Anlage beigefügten Fassung. Der Entwurf der Geschäftsordnung und der geänderten Wahlordnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Geschäftsordnung

Der Seniorenrat verfügt bereits seit 1997 über eine Geschäftsordnung und Richtlinien, die aber nicht vom Rat der Stadt Aachen beschlossen wurden. Nach Aufnahme des Seniorenrats in die Hauptsatzung hat der Rat der Stadt Aachen über die Geschäftsordnung zu beschließen.

 

Die in Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung wurde vom Seniorenrat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung gefertigt.

 

 

2. Wahlordnung

Im Herbst 2012 wird der Seniorenrat der Stadt Aachen zum vierten Mal in Urwahl gewählt. Aufgrund der in der praktischen Arbeit gemachten Erfahrungen soll die Wahlordnung in einigen Punkten abgeändert werden. Der überwiegende Teil der Änderungen ist redaktioneller Art.

 

In der in Anlage 2 beigefügten Gegenüberstellung der alten und neuen Wahlordnung sind die Änderungen dargestellt. 

 

Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen betreffen insbesondere den § 2 Nr. 1 und Nr. 3.

Durch das bisherige Wahlverfahren wurde z.B. im Wahlbezirk Walheim aufgrund der Einwohnerzahl nur 1 Seniorenratsmitglied gewählt, was sich als nicht praktikabel erwies.  Durch die Neuregelung ist sichergestellt, dass in jedem Wahlbezirk mindestens 2 Mitglieder gewählt werden. Die Gesamtzahl der

Mitglieder erhöht sich durch das neue Verfahren nicht.

 

Das in  § 2 Nr. 3 festgeschriebene 2-stufige Wahlsystem des Seniorenrats wurde von den Mitgliedern immer wieder in Frage gestellt. Insbesondere die Unterscheidung von bezirklichen Mitgliedern ohne Stimmrecht und gesamtstädtischen Mitgliedern mit Stimmrecht wurde bemängelt.

Nach der neuen Zusammensetzung bilden alle 37 Mitglieder in ihrer Gesamtheit den gesamtstädtischen Seniorenrat. Höhere Kosten, z.B. durch Sitzungsgelder entstehen nicht, da auch bisher alle Mitglieder (bezirklich und gesamtstädtisch) zu den Sitzungen eingeladen wurden.

 

 

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Anlagen

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