Entscheidungsvorlage - FB 40/0126/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt einem Nutzungskonzept wie dargelegt zu.

2.       Der Ratsantrag von CDU und Grüne vom 17.10.2011 ist damit erledigt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.  Ausgangssituation

Mit dem Ratsantrag „Nutzung des Mensaneubaus am Gymnasium St. Leonhard“ vom 17.10.2011 beauftragen die Fraktionen von CDU und Grünen im Rat der Stadt die Verwaltung, bei der Ausschreibung des Betriebs der zukünftigen Mensa des Gymnasiums St. Leonhard die Nutzung der Räumlichkeiten durch Dritte zu berücksichtigen und auch die Nutzung als öffentliches Cafè zu prüfen.

Neben den Möglichkeiten der schulischen und außerschulischen Nutzung ist insofern auch das Verfahren der Bewirtschaftung des Mensabetriebs in die Überlegungen mit einzubeziehen. Eine Beteiligung der Schule ist erfolgt und wurde in den nachfolgenden Erläuterungen berücksichtigt.

 

2.  Nutzungsmöglichkeiten der Mensa

 

2.1 Schulische Nutzung:

Im Rahmen der Umsetzung des Ganztagangebotes wird den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule ein Mittagessen durch die Mensa neben ihrem sonstigen Angebot ermöglicht.

Das Gymnasium St. Leonard ist als Ganztagsgymnasium auf einen durchgehenden Betrieb vom Schulbeginn an bis zum Schulschluss um 16:00 Uhr angewiesen, weil neben den Unterstufen- und Mittelstufenschülern auch die Oberstufenschüler mit ihren Freistunden ein überzeugendes Angebot in der Schule selbst vorfinden sollten.

Der Ganztagsbereich der Mensa  soll zu einem Ort der Begegnung zwischen jungen und älteren Schülerinnen und Schülern werden. Wichtig und unverzichtbar ist die Mensa auch als Ort des Lernens. Der derzeitige Lernort für Oberstufenschüler in der Bücherei im Hauptgebäude  wird weiter eingeschränkt, da hier ein Teilbereich zu einem Spiel- und Toberaum für junge Schülerinnen und Schüler umfunktioniert wird, der aus Gründen der Aufsichtsverpflichtung nicht wie geplant im Neubau realisiert werden kann. Stattdessen können die Oberstufenschüler in Zukunft aber auf die Mensa ausweichen (im Hochschulbereich eine bewährte Nutzungsmöglichkeit). Diese  Schülerinnen und Schüler verbringen teilweise den ganzen Tag in der Schule, vor allem, wenn sie am Internationalen Abitur teilnehmen.

 

2.2 Außerschulische Nutzung:

Aufgrund der beabsichtigten  multifunktionalen Nutzung der Mensa als Ort zum Verzehr von Essen und als Ort zum Lernen  hat sich die Schule ausdrücklich dagegen ausgesprochen, die Mensa für Schulfremde, beispielsweise Touristen,  während des Unterrichtsbetriebes zu öffnen.

Eine kulturelle Nutzung in den Abendstunden würde die Schule allerdings  sehr begrüßen. Hierbei sollte mit Blick auf  den  repräsentativen Standort des Erweiterungsneubaus  auf eine achtsame Nutzung Wert gelegt werden.

Aktuell liegt der Schulleitung vom  Kammerchor Carmina mundi, der auf der Suche ist nach einer neuen Übungsstätte ist, eine erste deutliche Interessensbekundung vor.

Aus der Schulpflegschaft der Schule kam der Impuls, Aachener Tanzvereinen bei der Suche  nach neuen Tanzmöglichkeiten zu unterstützen.

Im Ganztagsbereich  werden ein leuchtstarker Beamer und eine Leinwand  installiert, kulturelle oder naturkundliche Vorträge könnten so in den späten Nachmittags- oder Abendstunden abgehalten werden.

 

2.3 Betrieb und Rahmen der Schulmensa und des Kiosk:

Der Betrieb der Mensen wird von den städtischen Schulen selbstständig mit den jeweiligen Anbietern vereinbart.

Die Schule beabsichtigt,  neben einem Mittagessen auch ein Kiosk-Betrieb anzubieten,  der gegen 12:00 Uhr aussetzt und nach dem Mittagessen gegen 14:30 wieder einsetzt. Aus qualitätsorientierten, arbeitsökonomischen sowie  aus betriebwirtschaftlichen  Gründen sollen beide Teilbereiche aus einer Hand bedient werden.

Weiterhin ist beabsichtigt,  dem Caterer das komplette Bestellsystem für das Mittagessen und die gesamte Abrechnung zu übertragen. Auch alle „Problemfälle“, wie zum Beispiel Doppelbestellungen, Nicht-Verzehr nach Erkrankung und sozial bedingte Essenspreisermäßigungen, sind vom Caterer zu regeln. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Organisation dieses betriebswirtschaftlichen Teils eines Mensabetriebes  insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen  von einem professionellen Caterer  erledigt werden soll.

Die Schule steht in engen Verhandlungen mit dem Sozialwerk Aachener Christen (sh. Stellungnahme der Schule in der Anlage).

 

3.  Stellungnahme der Verwaltung:

Auf  der Grundlage der  Vorgaben des Raumprogramms für den Erweiterungsneubau des Gymnasiums St. Leonhard ist eine über den klassischen Mensabetrieb hinausgehende Nutzung für Schulfremde möglich.

Sowohl die Räume im 1. Obergeschoss, in denen neben  allgemeinen Unterrichtsräumen Flächen für eine Nutzung von Lern- und Aufenthaltsräume für die Oberstufe vorgesehen sind, als auch die reinen Unterrichtsräume im 2. Obergeschoss können trotz einer intensiven Nutzung des Mensabereichs im schulischen Tagesablauf störungsfrei betrieben werden.

Von der Schule wurde nachvollziehbar dargestellt, dass angesichts der pädagogisch sinnvollen und notwendigen Nutzung des Ganztagsbereiches durch die Schülerinnen und Schüler  der Oberstufen eine Bereitstellung dieses Bereiches zur  durchgängigen Nutzung für die Öffentlichkeit, beispielsweise als Cafè sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich der beabsichtigten schulischen Nutzung entgegenstehen.

 

4.  Fazit:

Der Schulbetrieb befürwortet innerschulische sowie außerschulische Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen des von der Schule vorgeschlagen Umfang.

Es wird eine außerschulische Nutzung ab dem späten Nachmittag und in den Abendstunden für kulturelle Veranstaltungen, Vorträge und Informationsveranstaltungen  sowie  für  Vereine und entsprechende Wettkämpfe empfohlen.

Die Nutzung der städt. Räume erfolgt auf der Grundlage der Entgeltordnung für die Bereitstellung von Räumen in städt. Gebäuden und den dazugehörenden Freiflächen.

Bei einer entsprechenden Nachfrage  nach  Bereitstellung der Räumlichkeiten des Ganztagbereiches wie auch gegebenenfalls Flächen des Außen- bzw. Platzraumes sollte  aus Sicht des Schulbetriebs  die Einstellung eines Hilfshausmeisters erfolgen. Die entstehenden zusätzlichen Personalkosten werden durch das vom Nutzer zu zahlende Nutzungsentgelt nach der Entgeltordnung für die Bereitstellung von Räumen in städtischen Gebäuden getragen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Anlagen

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