Entscheidungsvorlage - FB 40/0126/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung des Mensaneubaus am Gymnasium St. LeonhardAntrag der Fraktionen im Rat der Stadt CDU und Grüne vom 17.10.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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10.05.2012
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Mit dem Ratsantrag Nutzung des Mensaneubaus am Gymnasium St. Leonhard vom 17.10.2011 beauftragen die Fraktionen von CDU und Grünen im Rat der Stadt die Verwaltung, bei der Ausschreibung des Betriebs der zukünftigen Mensa des Gymnasiums St. Leonhard die Nutzung der Räumlichkeiten durch Dritte zu berücksichtigen und auch die Nutzung als öffentliches Cafè zu prüfen.
Neben den Möglichkeiten der schulischen und außerschulischen Nutzung ist insofern auch das Verfahren der Bewirtschaftung des Mensabetriebs in die Überlegungen mit einzubeziehen. Eine Beteiligung der Schule ist erfolgt und wurde in den nachfolgenden Erläuterungen berücksichtigt.
2. Nutzungsmöglichkeiten der Mensa
2.1 Schulische Nutzung:
Im Rahmen der Umsetzung des Ganztagangebotes wird den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule ein Mittagessen durch die Mensa neben ihrem sonstigen Angebot ermöglicht.
Das Gymnasium St. Leonard ist als Ganztagsgymnasium auf einen durchgehenden Betrieb vom Schulbeginn an bis zum Schulschluss um 16:00 Uhr angewiesen, weil neben den Unterstufen- und Mittelstufenschülern auch die Oberstufenschüler mit ihren Freistunden ein überzeugendes Angebot in der Schule selbst vorfinden sollten.
Der Ganztagsbereich der Mensa soll zu einem Ort der Begegnung zwischen jungen und älteren Schülerinnen und Schülern werden. Wichtig und unverzichtbar ist die Mensa auch als Ort des Lernens. Der derzeitige Lernort für Oberstufenschüler in der Bücherei im Hauptgebäude wird weiter eingeschränkt, da hier ein Teilbereich zu einem Spiel- und Toberaum für junge Schülerinnen und Schüler umfunktioniert wird, der aus Gründen der Aufsichtsverpflichtung nicht wie geplant im Neubau realisiert werden kann. Stattdessen können die Oberstufenschüler in Zukunft aber auf die Mensa ausweichen (im Hochschulbereich eine bewährte Nutzungsmöglichkeit). Diese Schülerinnen und Schüler verbringen teilweise den ganzen Tag in der Schule, vor allem, wenn sie am Internationalen Abitur teilnehmen.
2.2 Außerschulische Nutzung:
Aufgrund der beabsichtigten multifunktionalen Nutzung der Mensa als Ort zum Verzehr von Essen und als Ort zum Lernen hat sich die Schule ausdrücklich dagegen ausgesprochen, die Mensa für Schulfremde, beispielsweise Touristen, während des Unterrichtsbetriebes zu öffnen.
Eine kulturelle Nutzung in den Abendstunden würde die Schule allerdings sehr begrüßen. Hierbei sollte mit Blick auf den repräsentativen Standort des Erweiterungsneubaus auf eine achtsame Nutzung Wert gelegt werden.
Aktuell liegt der Schulleitung vom Kammerchor Carmina mundi, der auf der Suche ist nach einer neuen Übungsstätte ist, eine erste deutliche Interessensbekundung vor.
Aus der Schulpflegschaft der Schule kam der Impuls, Aachener Tanzvereinen bei der Suche nach neuen Tanzmöglichkeiten zu unterstützen.
Im Ganztagsbereich werden ein leuchtstarker Beamer und eine Leinwand installiert, kulturelle oder naturkundliche Vorträge könnten so in den späten Nachmittags- oder Abendstunden abgehalten werden.
2.3 Betrieb und Rahmen der Schulmensa und des Kiosk:
Der Betrieb der Mensen wird von den städtischen Schulen selbstständig mit den jeweiligen Anbietern vereinbart.
Die Schule beabsichtigt, neben einem Mittagessen auch ein Kiosk-Betrieb anzubieten, der gegen 12:00 Uhr aussetzt und nach dem Mittagessen gegen 14:30 wieder einsetzt. Aus qualitätsorientierten, arbeitsökonomischen sowie aus betriebwirtschaftlichen Gründen sollen beide Teilbereiche aus einer Hand bedient werden.
Weiterhin ist beabsichtigt, dem Caterer das komplette Bestellsystem für das Mittagessen und die gesamte Abrechnung zu übertragen. Auch alle Problemfälle, wie zum Beispiel Doppelbestellungen, Nicht-Verzehr nach Erkrankung und sozial bedingte Essenspreisermäßigungen, sind vom Caterer zu regeln. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Organisation dieses betriebswirtschaftlichen Teils eines Mensabetriebes insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen von einem professionellen Caterer erledigt werden soll.
Die Schule steht in engen Verhandlungen mit dem Sozialwerk Aachener Christen (sh. Stellungnahme der Schule in der Anlage).
3. Stellungnahme der Verwaltung:
Auf der Grundlage der Vorgaben des Raumprogramms für den Erweiterungsneubau des Gymnasiums St. Leonhard ist eine über den klassischen Mensabetrieb hinausgehende Nutzung für Schulfremde möglich.
Sowohl die Räume im 1. Obergeschoss, in denen neben allgemeinen Unterrichtsräumen Flächen für eine Nutzung von Lern- und Aufenthaltsräume für die Oberstufe vorgesehen sind, als auch die reinen Unterrichtsräume im 2. Obergeschoss können trotz einer intensiven Nutzung des Mensabereichs im schulischen Tagesablauf störungsfrei betrieben werden.
Von der Schule wurde nachvollziehbar dargestellt, dass angesichts der pädagogisch sinnvollen und notwendigen Nutzung des Ganztagsbereiches durch die Schülerinnen und Schüler der Oberstufen eine Bereitstellung dieses Bereiches zur durchgängigen Nutzung für die Öffentlichkeit, beispielsweise als Cafè sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich der beabsichtigten schulischen Nutzung entgegenstehen.
4. Fazit:
Der Schulbetrieb befürwortet innerschulische sowie außerschulische Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen des von der Schule vorgeschlagen Umfang.
Es wird eine außerschulische Nutzung ab dem späten Nachmittag und in den Abendstunden für kulturelle Veranstaltungen, Vorträge und Informationsveranstaltungen sowie für Vereine und entsprechende Wettkämpfe empfohlen.
Die Nutzung der städt. Räume erfolgt auf der Grundlage der Entgeltordnung für die Bereitstellung von Räumen in städt. Gebäuden und den dazugehörenden Freiflächen.
Bei einer entsprechenden Nachfrage nach Bereitstellung der Räumlichkeiten des Ganztagbereiches wie auch gegebenenfalls Flächen des Außen- bzw. Platzraumes sollte aus Sicht des Schulbetriebs die Einstellung eines Hilfshausmeisters erfolgen. Die entstehenden zusätzlichen Personalkosten werden durch das vom Nutzer zu zahlende Nutzungsentgelt nach der Entgeltordnung für die Bereitstellung von Räumen in städtischen Gebäuden getragen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Keine Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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80,3 kB
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