Entscheidungsvorlage - FB 61/0660/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestal­tungssatzung

- Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Ver­bindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Ge­meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungs­satzung - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - zu beschließen.

 

Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Schloß-Rahe-Straße/Rahemühle”. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ergänzend zum Bebauungsplan Nr. 937 - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - soll für den Bereich Schloß-Rahe-Straße/Rahemühle eine Gestaltungssatzung erlassen werden. Der Geltungsbereich umfasst nur das geplante Wohngebiet, dass im Bebauungsplan Nr. 937 als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist.

 

Für diesen Bereich wurden Festsetzungen formuliert, die dafür Sorge tragen sollen, dass ein angemessener Grad an Einheitlichkeit bei der Gestaltung der Gebäude sowie deren Außenanlagen entsteht. Dies wird für sinnvoll gehalten, wenn die Grundstücke im Wohngebiet an einzelne Bauherren veräußert werden. Die Satzung beschränkt sich bei den Gebäuden auf eine Vorgabe zur Farbe der Dacheindeckung mit dem Ziel ein harmonisches Ortsbild zu erhalten sowie die Gestaltung der Außenanlagen, die einen direkten Bezug zu den öffentlichen Verkehrsflächen haben, dadurch also prägend sind für den öffent­lichen Raum. Mülltonnenstandorte sollen ansprechend gestaltet werden (z.B. durch Hecken), Einfriedungen, Nebengebäude und Müllcontainer sollen dieselbe Architektursprache spre­chen (durch Verwendung gleicher Materialen, Farben und Elemente).

 

Auf weitergehende Regelungen soll verzichtet werden, um den Bauherren ausreichend große Spielräume für eine individuelle Gestaltung zu lassen.

 

Weiterreichende Festsetzungen für das Mischgebiet im Bereich der ehemaligen Mühlengebäude wurden nicht für erforderlich gehalten, da es sich hier um eine Bestandsbebauung mit einer eigenen Architektursprache handelt.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...