Entscheidungsvorlage - FB 30/0010/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse vom 15.12.1995 in der Fassung der dritten Änderung vom 03.03.2010 (Geschäftsordnung) wie folgt zu ändern: der für die Verfahren in den Ausschüssen von der sinngemäßen Anwendung ausgenommene § 11 (Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner) wird gestrichen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bereits mit Ratsantrag vom 08. Februar 2011 hat die Fraktion DIE LINKE  einen als Ratsantrag  im Sinne von § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung bezeichneten Beschlussvorschlag „Der Rat der Stadt Aachen führt die Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen wieder ein.“ unterbreitet und diesen auch begründet. Dieser Antrag wurde seinerzeit nicht mit einem Antrag nach § 48 Abs. 1 S. 2 GO NRW, § 3 der Geschäftsordnung, den Ratsantrag auf die Tagesordnung  der nachfolgenden Ratssitzung zu nehmen, verbunden.

 

Das Antragsziel, die Wiedereinführung der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen des Rates der Stadt Aachen, ist nur über eine Änderung der Geschäftsordnung zu erreichen, für die gemäß § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Aachen der Rat zuständig ist.

 

Der unter dem 11.04.2012 gestellte Antrag  der Fraktion DIE LINKE auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Sachstandsbericht zu unserem Ratsantrag ´Wiedereinführung der Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner in den Ausschüssen` vom 08.Februar 2011“ unter Beifügung des Beschlussentwurfes vom 08.Februar 2011 ist, da rechtzeitig im Sinne von § 3 der Geschäftsordnung gestellt, auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 25.04.2012 zu setzen und ermöglicht damit eine entsprechende Abstimmungsentscheidung im Rat über die in 2011 beantragte Wiedereinführung der Einwohnerfragestunde in den Ratsausschüssen.

 

Gemäß § 48 Abs. 1 S. 3 GO NRW „können Fragestunden für Einwohner in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn Einzelheiten hierüber in der Geschäftsordnung geregelt sind. Die Geschäftsordnung regelt in § 11 die  Einführung und Gestaltung der Einwohnerfragestunde für die Sitzungen des Rates. Entsprechendes gilt gemäß § 36 Abs. 5 S. 2 GO NRW, § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Sitzungen der Bezirksvertretungen. Der Rat kann gemäß § 57 Abs. 4 S. 1 GO NRW die Richtlinien für die Arbeit der Ausschüsse aufstellen. Der Rat hat in § 26 der Geschäftsordnung  das Verfahren in den Ausschüssen festgelegt. Mit der Änderung der Geschäftsordnung in 2010, wonach die Vorschrift des § 11 der Geschäftsordnung für das in § 26 der Geschäftsordnung geregelte Verfahren in den Ausschüssen keine Geltung haben soll, ist die Einwohnerfragestunde in den Ausschüssen entfallen.

Hintergrund war, dass durch das in 2009 neu geschaffene „Bürgerforum“  die Einwohnerfragestunden in den Ausschüssen entbehrlich werden sollten.

 

Die  Grundlagen der getroffenen Entscheidung zur dritten Änderung der Geschäftsordnung vom 03.03.2010, mit dem Bürgerforum die Einwohnerfragestunden in den Ausschüssen entfallen zu lassen, haben sich aus Sicht der Verwaltung nicht geändert.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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