Kenntnisnahme - FB 11/0110/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

In Vertretung

 

 

(Dr. Barth)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Ende März 2012 verabschiedete Tarifabschluss für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Bundes und der Kommunen sieht folgende gestaffelte Erhöhung bei einer Laufzeit von 24 Monaten vor:

  • 3,5 Prozent ab dem 1. März 2012
  • 1,4 Prozent ab dem 1. Januar 2013
  • und weitere 1,4 Prozent ab dem 1. August 2013.

 

Am 21.03.2012 hat der Rat der Stadt Aachen im Rahmen der Verabschiedung des Gesamthaushaltes 2012 auch über die Höhe der Personalaufwendungen 2012 – 2015 beschlossen. Für den Beschäftigtenbereich wurde in 2012 vorsorglich eine 3%ige Erhöhung mit einer Fortschreibung von 0,5% in 2013 und 2% in 2014 eingeplant. Im Hinblick auf eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung im Jahr 2013 ist bei den Dienst- und Versorgungsbezügen eine Steigerungsrate von 2% und eine Fortschreibung um 0,5% in 2014 berücksichtigt worden.

Für das Jahr 2015 ist im verabschiedeten Haushalt die Deckelung der Personalaufwendungen (mit Ausnahme der Zuführungsbeträge für Pensionsrückstellungen) vorgesehen.

 

Auf der Grundlage des aktuellen Tarifergebnisses wurden die hieraus resultierenden Auswirkungen für den städtischen Haushalt hinsichtlich der Höhe der Personalaufwendungen berechnet.

Für 2012 sind ausreichend Mittel vorhanden, weil die bereits eingeplante Tariferhöhung um 3% für das komplette Jahr 2012 berechnet wurde und dadurch den prozentual höheren Tarifabschluss von 3,5%, der erst ab März 2012 gilt, kompensiert. Die stufenweise Anhebung im Jahr 2013 übersteigt jedoch die bisher eingeplanten Mittel, so dass derzeit von einem Fehlbedarf 2013 in Höhe von rd. 1,6 Mio. € ausgegangen wird.

Mithin erhöht sich die Berechnungsgrundlage für die Fortschreibung der Bedarfe 2014 und 2015 mit der Folge eines jährlichen Defizits in Höhe von rd. 1,7 Mio. € bei den Beschäftigtenentgelten einschließlich der Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung und Zusatzversorgung.

 

Eine mögliche Beamtenbesoldungserhöhung 2013 / 2014 in Anlehnung an den aktuellen Tarifabschluss hätte gravierende Auswirkungen für den städtischen Haushalt, weil zusätzlich zu den Mehrbelastungen für die originären Dienst- und Versorgungsbezüge die rückwirkende Anpassung für Pensionsrückstellungen auf Basis der aktuellen Grundgehälter erforderlich wird.

 

Die Auswirkungen im Einzelnen sind in der beigefügten Zusammenstellung dargestellt.

Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Deckelung der Personaufwendungen für das Jahr 2015 auch nach dem Tarifabschluss beibehalten werden soll. Dies setzt voraus, dass mögliche  Steigerungen durch personalwirtschaftliche Maßnahmen aufgefangen werden können, wobei diese Annahme einen sehr restriktiven Kurs bei der Stellenbewirtschaftung voraussetzt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Anlagen

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