Kenntnisnahme - FB 11/0115/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Information zur leistungsorientierten Bezahlung bei der Stadtverwaltung Aachen – Verteilung der Prämien für das Jahr 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Frau Pehl/Frau Birringer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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23.05.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Informationen über die leistungsorientierte Bezahlung bei der Stadtverwaltung Aachen und insbesondere über die Verteilung der Prämien für das Jahr 2011 zur Kenntnis.
In Vertretung
( Dr. Barth)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Wirkung vom 18.04.2011 ist auf der Grundlage des § 18 Abs. 6 TVöD und des § 6 LBesG/NRW die neue Dienstvereinbarung über die Zahlung leistungsorientierter Besoldung und Entgelte bei der Stadt Aachen in Kraft getreten.
Nach diesen Regelungen werden erstmals für das Jahr 2011 Leistungsentgelte aufgrund leistungsbezogener Bewertungen ausgezahlt.
Die zur Verfügung stehenden Budgets werden für die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe separat ermittelt. In 2011 addierten sich diese auf eine Gesamtsumme von rd. 1,8 Mio. €.
90 % des jeweiligen Budgets werden als allgemeine Leistungsprämie (ALP) gezahlt.
Die allgemeine Leistungsprämie wird
- je Eingruppierungscluster
- flächendeckend an alle berechtigten Mitarbeiter
- für kontinuierlich gute Leistungen
- im Verhältnis der zum Stichtag ( 01.07. des Jahres) vereinbarten Arbeitszeit
- und unter Berücksichtigung evtl. Fehlzeiten
verteilt.
Die restlichen 10 % des Gesamtbudgets stehen für die Zahlung von Zusatzprämien (ZP) zur Verfügung. Jedem Fachbereich/Eigenbetrieb steht ein Anteil am Gesamtbudget der Zusatzprämie im Verhältnis der Arbeitsstunden seiner Mitarbeiter zur Gesamtarbeitsstundenzahl aller Prämienberechtigten zur Verfügung.
Eine Zusatzprämie wird für besonders herausragende Leistungen an Einzelpersonen oder an Gruppen gewährt. Die Leistungsfeststellung hierzu erfolgt jährlich, die Entscheidung über die Verteilung liegt bei der Fachbereichs-/Eigenbetriebsleitung.
Die Leistungsbemessungen erfolgen entweder aufgrund
- von Zielvereinbarungen ( erst ab 2012)
- systematischen Leistungsbewertungen
- oder aufgrund der Bewertung von besonders herausragenden Leistungen bei besonderen, auch unvorhersehbaren, Ereignissen.
Soweit ein Fachbereich/Eigenbetrieb sein Budget für die Zusatzprämien nicht vollständig verteilt, wird der Restbetrag für das nächste Jahr zurückgestellt.
Das Gesamtvolumen und die Verteilung der einzelnen Prämien sind der Anlage
„Evaluation Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) für das Jahr 2011“
zu entnehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,3 kB
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