Entscheidungsvorlage - FB 20/0049/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 30.04.2012 zur Änderung des § 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Kind, Christoph
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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23.05.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Genehmigung der am 30.04.2012 getroffenen
Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß § 60 Abs.1 GO NW treffen die Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Ratsmitglieder folgende Entscheidung:
Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung des Ansatzes in § 1 der Haushaltssatzung 2012 um 3.070.000 Euro auf 162.274.600 Euro bei der Position Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sowie eine entsprechende Anpassung der Finanzplanung.
gez. Philipp gez. Baal gez. Höfken
Oberbürgermeister CDU-Fraktion SPD-Fraktion
gez. Schmitt-Promny gez. Helg gez. Begolli
Fraktion Die Grünen FDP-Fraktion Fraktion Die Linke
gemäß § 60 GO zur Änderung des § 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012.
Philipp
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 20.04.2012, Eingang per Mail am 26.04.2012, hat die Bezirksregierung Köln die am 21.03.2012 vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 sowie die Verringerung der Allgemeinen Rücklage gemäß § 75 Abs.4 GO NW genehmigt.
Als Auflage hat die Bezirksregierung Köln festgelegt, dass die Haushaltssatzung in § 1 beim Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit um 3.070.000 Euro auf 162.274.600 Euro zu reduzieren und durch Ratsbeschluss zu ändern ist. Die Werte der Finanzplanung zur Kreditaufnahme sind entsprechend anzupassen. Die Veränderungen haben keine Auswirkungen auf den im Gesamtergebnisplan ausgewiesenen Fehlbedarf für das Haushaltsjahr 2012.