Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 20/0021/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2005-Hst. 9.88100.94980.1 Joseph-von-Görres-Str., Heizungssanierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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07.06.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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15.06.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, bei der Haushaltsstelle 9.88100.94980.1 "Joseph-von-Görres-Str., Heizungssanierung" seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben von 45.730,80 Euro zu erteilen.
Witt
Der Rat der Stadt beschließt, bei der Haushaltsstelle 9.88100.94980.1 "Joseph-von-Görres-Str., Heizungssanierung" seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben von 45.730,80 Euro zu erteilen.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft hat die Schlussabrechnung für die Heizungssanierung in den Häusern Joseph-von-Görres-Str. 76-90, 60-74 und 61-75 erstellt. Daraus ergibt sich, dass an die GeWoGe noch 59.845,65 Euro
zu zahlen sind. Für die Zahlung steht lediglich ein Haushaltsrest
aus Vorjahren von 14.114,85 Euro
zur Verfügung, so dass überplanmäßige Ausgaben von 45.730,80 Euro
entstehen.
Für die Heizungssanierung wurden bisher 1.500.000,00 DM = 766.937,82 Euro
bereitgestellt, so dass sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf 812.668,62 Euro
erhöhen.
In der Kostenschätzung aus dem Jahre 1999 wurden folgende Positionen nicht berücksichtigt:
Demontage der Combi-Thermen (164 Stück)
Bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Heizräume (3 Stück)
Abdeckung der stillgelegten Kaminzüge zur Verhinderung von Versottungsschäden (für 164 WE)
Anschlusskosten STAWAG Gas und Wasser (für 3 Häuserblöcke)
Honorarkosten GEWOGE.
Die überplanmäßigen Ausgaben von 45.730,80 Euro sind erheblich im Sinne der Gemeindeordnung, so dass für deren Genehmigung die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen. Ist.
Die überplanmäßigen Ausgaben werden gedeckt durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 9.88400.93220.0 "Allgemeiner Grunderwerb".