Entscheidungsvorlage - FB 51/0172/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der KJA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der KJA empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.Die Stadt Aachen fördert den Ausbau und den Betrieb von Betriebskindertagesstätten nach dem Kinderbildungsgesetz NRW - Kibiz.

2.Einpendlerkinder können in Aachener Betriebskindertagesstätten betreut werden.

3.Die an den Betriebskindertagesstätten beteiligten Unternehmen verpflichten sich vertraglich, 50 % der Nettokosten für die Stadt Aachen an die Stadt Aachen zu zahlen.

4.Die konkrete Förderung der Betriebskindertagesstätten erfolgt im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung.

 

Der AAWW nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.Die Stadt Aachen fördert den Ausbau und den Betrieb von Betriebskindertagesstätten nach dem Kinderbildungsgesetz NRW - Kibiz.

2.Einpendlerkinder können in Aachener Betriebskindertagesstätten betreut werden.

3.Die an den Betriebskindertagesstätten beteiligten Unternehmen verpflichten sich vertraglich, 50 % der Nettokosten für die Stadt Aachen an die Stadt Aachen zu zahlen.

4.Die konkrete Förderung der Betriebskindertagesstätten erfolgt im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung

Der  Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

 

1.Die Stadt Aachen fördert den Ausbau und den Betrieb von Betriebskindertagesstätten nach dem Kinderbildungsgesetz NRW - Kibiz.

2.Einpendlerkinder können in Aachener Betriebskindertagesstätten betreut werden.

3.Die an den Betriebskindertagesstätten beteiligten Unternehmen verpflichten sich vertraglich, 50 % der Nettokosten für die Stadt Aachen an die Stadt Aachen zu zahlen.

4.Die konkrete Förderung der Betriebskindertagesstätten erfolgt im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.) Ausgangslage und wirtschaftliche Bedeutung der Einpendler

Der demografische Wandel und der daraus resultierende Fachkräftemangel werden die Unternehmen in Deutschland  zukünftig vor wachsende Herausforderungen stellen. Schon heute geraten die Unternehmen an Wachstumsgrenzen, da qualifiziertes Personal nicht zeitnah oder gar nicht zur Verfügung steht. Experten prophezeien eine weitere Verschärfung der Situation. Bereits bis zum Jahr 2025 soll die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland signifikant sinken. Bis zum Jahr 2015 wird mehr als jeder Dritte Erwerbsfähige älter als 50 Jahre sein. Bis 2030 werden in Deutschland etwa 22 Mio. Menschen das Rentenalter erreicht haben, aber nur ca. 14 Mio. werden neu in den Arbeitsmarkt eintreten. [1]

Diese Entwicklungen werden auch für den Wirtschaftsstandort Aachen von großer Bedeutung sein. Die Sicherung der wirtschaftlichen Attraktivität Aachens für Unternehmen und nicht zuletzt für die in der Region lebenden  Menschen muss zukünftig oberste Priorität haben. Es gilt in Zusammenarbeit mit den Unternehmen betriebliche Maßnahmen zu entwickeln, die die Folgen von demographischem Wandel und Fachkräftemangel bestmöglich abfedern bzw. dem entgegensteuern.

Des Weiteren bestätigen neue Veröffentlichungen des Statistischen Landesamts von 2012 [2] : „Die StädteRegion ist eine Pendlerregion“. Zum ersten Mal wurden in der Statistik alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, Beamte und Selbständige erfasst, so dass dieses Ergebnis deutlich näher an der Realität ist als früher. Das Ergebnis lässt sich sehen. Die Stadt Aachen hat mit Abstand zu allen anderen Städten der StädteRegion die höchsten Einpendlerzahlen. Knapp 80.000 Einpendler fahren täglich in die Stadt Aachen, davon stammen rund 42.000 Pendler aus den anderen Städten der StädteRegion. Nur etwa 28.000 Aachener Bürger und Bürgerinnen pendeln dem gegenüber zum Arbeiten in andere Städte. Dies ergibt ein Plus von 52.000, wodurch die Stadt Aachen deutlich als Einpendlerstadt klassifiziert wird.

Da über die Hälfte der Einpendler aus der StädteRegion Aachen stammt, kann davon ausgegangen werden, dass ein großer Teil der Umsätze des Einzelhandels in der StädteRegion auf die Stadt Aachen fällt. Dies bestätigt auch die BBE Marktforschung von 2008. Darin heißt es, dass knapp die Hälfte der ingesamten Umsätze in Höhe von ca. 3,3 Millionen Euro der StädteRegion in der Stadt Aachen erwirtschaftet wird (S. 9). Auch die tägliche Wegezahl  betont die Kopplung von Aktivitäten. So fahren Pendler aus der StädteRegion nicht nur zur Arbeit und zurück, sondern gehen zum Beispiel auch noch Einkaufen oder nutzen das Freizeitangebot der Stadt Aachen. Anhand dieser Indikatoren kann gesagt werden, dass die Einpendler für die Stadt Aachen von großer Bedeutung sind und man kann durchaus davon ausgehen, dass die Stadt Aachen durch die Pendler eine gesteigerte Wertschöpfung erfährt und auch davon profitiert.  Der Wirtschaftsstandort Aachen ist damit in erheblichem Umfang abhängig von den Einpendlern – sowohl hinsichtlich der Besetzung von Arbeitsplätzen, als auch wegen der ausgelösten Kaufkraft.

 

1.2) Stärkung des Wirtschaftsstandortes Aachen durch Familienfreundlichkeit

Eine Komponente zur Stärkung des Standortes sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen vor Ort stellt die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar, das Potenzial junger Eltern zu sichern und einen möglichst zeitnahen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Dies erfordert jedoch unter anderem auch die Möglichkeit einer betriebsnahen Kinderbetreuung, die sich sowohl an den Bedürfnissen der Familien, aber auch an den Anforderungen durch die Unternehmen orientiert.

Um unter anderem diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde im Jahr 2008 der „Aachener Familienservice“  zunächst als Modellprojekt und zwischenzeitlich als festes Serviceangebot beim Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten implementiert.  Unternehmen können durch Inanspruchnahme der Angebote des Aachener Familienservice ihre Mitarbeiter/-innen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zielgerichtet unterstützen. Der Wettbewerbsfaktor "Familienfreundliche Maßnahmen" rückt bei der Werbung um Fachkräfte immer mehr in den Vordergrund. Es hat sich gezeigt, dass gerade die weichen Standortfaktoren Mitarbeiter/-innen an das Unternehmen binden.

Zudem wird die Chancengleichheit am Arbeitsplatz erhöht, wenn Eltern auf den Service zugreifen können und sie wieder vermehrt oder schneller ins Berufsleben zurückkehren. Vor dem Hintergrund der eigenen Existenzsicherung und der finanziellen Unabhängigkeit – insbesondere von Müttern -  spielt auch der Stundenumfang mit dem der Wiedereinstieg erfolgt eine zunehmend große Rolle. Die Angebote entlasten die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so dass sie sich wieder voll und ganz auf den Berufsalltag konzentrieren können.

Inzwischen nutzen bereits verschiedene namhafte Unternehmen das Angebot des Aachener Familienservice, der derzeit in Kooperation mit dem Caritasverband für die Regionen Aachen Stadt und Aachen Land e.V. umgesetzt wird.  Neben zielgerichteten Lösungen im Rahmen der Kinderbetreuung (Betreuung in Randzeiten, außerplanmäßige Betreuung, Belegplätze, Ferienbetreuung usw.) gehören darüber hinaus Lösungsmöglichkeiten für Seniorenbetreuung und Pflegebedürftigkeit von Angehörigen sowie betriebliche Suchtprävention und Einkommens- und Budgetberatung für Mitarbeiter/-innen zum Portfolio.

Zusätzlich rief im Jahr 2010 Herr Oberbürgermeister Philipp im Rahmen des Audits familiengerechte Kommune den „Innovationskreis Wirtschaft“ ins Leben. Ziel ist es hier ebenfalls, gemeinsam mit führenden Aachener Unternehmen die Familienfreundlichkeit am Wirtschaftsstandort Aachen und somit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.  Im Rahmen der nun zweimal jährlich stattfindenden Gesprächsrunden positionierte sich zügig das Thema der betriebsnahen Kinderbetreuung ganz oben auf der Liste  wichtiger Bedarfe für die beteiligten Unternehmen.

 

2.) Aktuelle Entwicklungen in Aachen

Seit Sommer 2011 gibt es in Kooperation mit verschiedenen Unternehmen aus dem Gewerbegebiet Eilendorf-Süd, dem Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten, dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule sowie weiteren Fachdienststellen konkrete Bemühungen in unmittelbarer Umgebung der Unternehmen eine Betriebkindertagesstätte auf den Weg zu bringen.  Nach entsprechender Bedarfsabfrage innerhalb der Unternehmen ist derzeit von einer fünfgruppigen Einrichtung mit ca. 70 Plätzen, hiervon ca. 70 % der Plätze für die Betreuung der unter Dreijährigen auszugehen.

Aktuell erfolgt in enger Abstimmung mit den beteiligten Unternehmen die Prüfung und Auswahl der zur Verfügung stehenden Standortoptionen, hier auch die Entscheidung zur Frage der Nutzung von bestehenden Gebäuden oder die Möglichkeit eines Neubaus sowie das Finanzierungsmodell und die Betriebsträgerschaft. Eine weitere Voraussetzung für den Betrieb einer Kita stellt die Regelung zur bestehenden Problematik der Einpendlerkinder dar.  Hierbei handelt es sich um Kinder, deren Eltern innerhalb der Stadt Aachen arbeiten oder studieren, ihren Wohnort jedoch außerhalb der Stadt Aachen haben.

Durch die Bestrebungen zur Schaffung einer Betriebskita im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd würden 70 zusätzliche Kita-Plätze in Aachen geschaffen. Da es sich um eine öffentlich geförderte Kindertagesstätte handeln soll, fließen die Plätze in die Kindertagesstättenbedarfsplanung ein.

Bei einer angenommenen Belegung von 50 % der Plätze durch in Aachen wohnhafte Kinder und 50 % Belegung durch Kinder, die nicht in Aachen wohnhaft sind, kann damit die Hälfte der Plätze (35 Plätze) bei der Kalkulation der Versorgungsquoten für die Stadt Aachen für den U3 und den Ü3-Bereich eingerechnet werden.

Die konkrete Verteilung der Plätze und damit eine genauere Aussage über die Auswirkungen auf die Versorgungsquote wird jedoch erst dann bestimmt werden können, wenn die tatsächliche Belegung der Kindertagesstätte fest steht.

Die Stadt Aachen baut zurzeit Plätze für Kinder unter drei Jahren aus, um den anstehenden Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz für Kinder ab einem Jahr, der ab dem 01.08.2013 gilt, zu erfüllen. Hier wird zurzeit davon ausgegangen, dass für diese Kinder eine Versorgungsquote von 35% zu erreichen ist, um den Bedarf zu decken. Der Rechtsanspruch für Kinder ab drei Jahren besteht jedoch weiterhin, so dass auch hier eine ausreichende Versorgung gewährleistet bleiben muss.

Die Errichtung einer Betriebskindertagesstätte und damit verbunden die Schaffung von neuen Plätzen unterstützt die Stadt Aachen in ihrem U3 Ausbau und wirkt sich positiv auf die Versorgungsquoten aus – je nach Belegung sogar mit mehr als 50% der Plätze.

Da bereits weitere Unternehmen ein Interesse an der Schaffung von betriebsnahen Möglichkeiten der Kinderbetreuung signalisiert haben,  ist für die Zukunft eine grundsätzliche Entscheidung im Umgang mit der Betreuung  von Einpendlerkindern und der daraus resultierenden Kostenfrage  notwendig.

 

3.) Bisherige Beschlussfassung der Stadt Aachen im Bezug auf Einpendlerkinder / auswärtige Kinder 

Die derzeitige Situation im Bezug auf die Betreuung auswärtiger Kinder in Aachen stellt sich wie folgt dar:

In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 09.06.2005 wurde zunächst beschlossen, dass bis zur Klärung der Belegsituation in den Einrichtungen keine auswärtigen Kinder aufzunehmen sind.

Diese Beschlussfassung wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 06.06.2006 dahin gehend geändert, dass „…dort, wo das Kindergartenplatzangebot die Nachfrage in verträglichem Umfang überschreitet, grundsätzlich die Möglichkeit zur Betreuung auswärtiger Kinder (wieder) eröffnet werden soll.“

„…Unter Wahrung vorrangiger Betreuungsinteressen bzw. – notwendigkeiten von Aachener Kindern im Altern von 0,4 bis 6 Jahren sollte die Möglichkeit der Aufnahme einzelner auswärtiger Kinder in den genannten Sozialräumen trägerübergreifend ab sofort eingeräumt werden.“

Eine weitere Beschlussfassung des Rates vom 05.03.2008 zur Aufnahme von auswärtigen Kindern in Kitas der Stadt Aachen bezieht sich lediglich auf Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Nordrhein-Westfalens haben. Die Beschlussfassung lautet wie folgt:
Der Rat der Stadt beschließt, vorbehaltlich der Stellungnahme des Fachbereiches Recht und Versicherung die Verwaltung zu beauftragen, sofern Plätze in Kindertageseinrichtungen von Aachener Kindern nicht besetzt sind, diese nur nach Genehmigung durch den Fachbereich Jugend mit Kindern zu belegen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Nordrhein-Westfalens haben.“

Aktuell hat ein Kind gem. § 24 Abs.1 SGB VIII vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung.

Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder ab drei Jahren sowie im Hinblick auf den Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr ab dem 01.08.2013 erscheint die Verfahrensweise, dass zur  Aufnahme eines auswärtigen Kindes ein Antrag beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zu stellen ist, weiterhin grundsätzlich notwendig. Dieser prüft, ob dieser Platz für ein Aachener Kind benötigt wird und genehmigt bei freien Plätzen im Einzelfall die Aufnahme eines auswärtigen Kindes.

Durch den großen Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren, der in den nächsten Jahren weiter erwartet wird, ist jedoch damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit die Aufnahme von auswärtigen Kinder im U3-Bereich mit der bestehenden Regelung nicht möglich sein wird, da alle vorhandenen Plätze in Kitas durch Kinder mit Wohnsitz in Aachen belegt sein werden.

Um das Vorhaben einer öffentlich geförderten Betriebskita für die Unternehmen zu ermöglichen, wird es daher erforderlich sein, für diese Kita-Gruppen eine Ausnahmeregelung zu gestalten, um auch Kinder von Betriebsangehörigen der in Aachen ansässigen Unternehmen aufnehmen zu können, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Aachen haben.

 

4. Vorschlag zur Kostenbeteiligung

Im Bereich der Finanzierung der Kindertagesstätten nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) verbleiben nach Abzug der Einnahmen aus Landeszuschüssen und Elternbeiträgen sowie unter Beachtung des jeweiligen Trägeranteils, sofern es sich um einen freien Träger der Jugendhilfe handelt, immer noch ein nicht unerheblicher Anteil an den Nettokosten, den der städtische Haushalt zu tragen hat. Da das Kinderbildungsgesetz je nach Trägerart unterschiedliche Trägeranteile sowie unterschiedliche Landeszuschüsse vorsieht, variiert der prozentuale Anteil der Stadt an den Kosten einer Kindertagesstätte.

 

Es stellt sich die Frage, inwieweit die von der Betriebskindertagesstätte profitierende Firma/Firmen an diesen Nettokosten zu beteiligen sind. Für eine Beteiligung der Firmen sprechen das Exklusivbelegungsrecht und der damit verbundene Standortvorteil.

Unter Annahme einer Einpendlerquote von 50 % für die Stadt Aachen würden entsprechend zur Hälfte  Kinder in dieser Betriebskindertagesstätte betreut werden, für welche die Stadt Aachen nicht zuständig ist und daher nicht in der Pflicht steht, die Kosten eines Betreuungsplatzes in der Kindertagesstätte zu tragen bzw. überhaupt diese Plätze zu schaffen.

Um jedoch für alle Beteiligten  eine Win-Win-Situation zu schaffen, erscheint es sinnvoll, die Firmen vertraglich zu verpflichten, sich mit 50 % an den auf die Stadt Aachen entfallenden Kosten für den Betrieb einer Betriebskindertagestätte/Belegplätze zu beteiligen und so die voraussichtlich entstehenden Nettokostenanteile für die Einpendlerkinder zu übernehmen. Die Ermittlung des einrichtungsspezifischen Nettokostenanteils erfolgt nach folgender pauschalierter Berechnung:

Einrichtungsbudget nach Kibiz

abzüglich

  • Landeszuschuss
  • Trägeranteil
  • Elternbeiträge

 

Der üblicherweise in Aachen angesetzte Wert für die Elternbeiträge in Höhe von 10% entspricht dem aktuellen Aachener Durchschnittswert. Bei Betriebskindertagesstätten kann sich dieser Wert anders darstellen und möglicherweise höher ausfallen. Die Betriebe aus Eilendorf-Süd haben mit Schreiben vom 29.05.2012 um eine stärkere Berücksichtigung der konkret anfallenden Elternbeiträge gebeten, die ihrer Meinung bei ca. 25 % liegen könnten.

Da hierzu bisher keinerlei Erfahrungswerte vorliegen, schlägt die Verwaltung vor, die Elternbeiträge  zunächst zwei Jahre lang spitz abzurechnen. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen kann dann mit den Firmen eine pauschalierte Berücksichtigung des Elternbeitragsaufkommens vereinbart werden.

 

In der Anlage beigefügt ist eine Beispielrechnung für eine 5-gruppige Kindertagesstätte eines „anderen Trägers mit 9 % Trägeranteil“ mit 70 Plätzen, hiervon 42 Plätze für U3 Kinder und 28 Ü3 Kinder.

Je nach dem, ob das  Elterbeitragsaufkommen  10 %, 19 % oder 25 % beträgt, ergibt sich ein Nettokostenanteil der Stadt Aachen in Höhe von ca. 370.000 €, ca. 296.000,-€ oder ca. 247.000,-€,  was pro Platz einen Anteil von ca. 5.300 €, ca. 4300,-€ oder ca. 3600,-€  bedeutet.

 

Die beteiligten Unternehmen in Eilendorf-Süd haben hier bereits im Vorfeld grundsätzlich ihr Einverständnis signalisiert, sowohl die notwendigen Investitionskosten der Betriebskita als auch die v.g. Nettokostenanteile zu übernehmen. Grundlage sollen die jeweiligen pauschalierten Einrichtungsbudgets nach dem KIBIZ sein. Für den Ausbau von Betriebskindertagesstätten stehen keine gesonderten Haushaltsmittel zur Verfügung.

Allerdings geht der Ausbau von Betriebskindertagesstätten einher mit der Schaffung von zusätzlichen U 3- Plätzen, für welche in der mittelfristigen Finanzplanung zusätzliche Hh-Mittel hinterlegt sind. 

 

 

 

 

 

 

5. Fazit

Die Beteiligung der Stadt Aachen an den Nettokosten einer Betriebskindertagesstätte entsteht nur insoweit, als tatsächlich Aachener Kinder versorgt werden. Darüber hinaus werden durch die Beteiligung der Unternehmen diese zunächst durch das dann vorhandene Betreuungsangebot gestärkt, gleichzeitig wird aber auch die volkswirtschaftliche Bedeutung der Einpendler berücksichtigt und damit die Stadt Aachen als  bedeutender Wirtschaftsstandort gestärkt  und zukunftsfähig ausgerichtet.

 

 


[1] Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, 2011

[2] Statistisches Landesamt (IT.NRW) (2012): Die 15 größten Ein- bzw. Auspendlerströme in den Städten und Gemeinden

   NRWs 2010 vom 22. Februar 2012 (S. 26)

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Aus der Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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konsumtive Auswirkungen

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Anlagen

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