Entscheidungsvorlage - FB 51/0174/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder-und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Neuregelung der Abweichungsmöglichkeiten von der Forderung zur Schaffung von 10 m² öffentlicher Spielfläche je Kind bei Neubauvorhaben in der vorgestellten Weise.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat am 25.06.2003 die Kriterien für Kinder – und Familienfreundlichkeit im Städtebau beschlossen. Das bedeutet u.a. dass in Neubaugebieten 10 m² öffentliche Spielfläche pro Kind geschaffen werden sollen.
Der KJA hat dann am 02.06.2004 die nachstehenden Ausnahmetatbestände beschlossen, in denen diese Forderung unter abschließend genannten  Bedingungen auf 50% reduziert werden kann:

 

„1.Zum Spielen freigegebene Schulhöfe im 500 m fußläufigen Bereich können angerechnet werden.

2.Frei zugängliche Waldflächen die  im öffentlichen Besitz sind, oder festgesetzte öffentliche Grünflächen im 500 m fußläufigen Bereich, können angerechnet werden.

3.Verkehrsberuhigte Bereiche und Verkehrsflächen mit eindeutig überwiegender Aufenthaltsfunktion  innerhalb des Wohngebietes  können mit ihrer Fläche, die über das für die Erschließung notwendige Maß hinausgehen, angerechnet werden.

4.Die Anrechnung der unter 1-3 genannten Flächen erfolgt in ihrer tatsächlichen Größe und führt zu einer Reduzierung der 10 m² Forderung um maximal 50 %. Hierdurch wird verhindert, dass Anrechnungen dazu führen könnten, dass innerhalb des Neubaugebietes gar kein Spielplatz mehr gemacht werden müsste

5.Weitere Anrechnungsmöglichkeiten soll es nicht geben. Angeblich wirtschaftliche Gründe seitens der Bauherren oder Investoren sind kein Anlass zur Abweichung von  der 10 m² Forderung.


Nun zeigt sich aber, dass bei der politisch gewollten Nachverdichtung der bestehenden Wohngebiete, manchmal auch die um 50% reduzierte öffentliche Spielplatzfläche nicht zu realisieren  ist. Dies kann für Grundstücke in Bereichen der Fall sein, die durch Geschosswohnungsbau geprägt sind und die einer Folgenutzung Wohnen zugeführt werden sollen, wie z.B. aktuell bei dem Bunkergrundstück an der Rütscherstraße.

Da der v.g. Beschluss der Verwaltung für  solche Fälle keinen Handlungsspielraum eingeräumt hat, kann es dazu kommen, dass ein sinnvolles Bauvorhaben z.B. im Innenstadtbereich deswegen nicht realisiert werden kann.
Die Fachbereiche Stadtentwicklung und Verkehr, sowie Kinder, Jugend und Schule schlagen deshalb vor, dass in den Fällen, in denen auch eine um 50 % reduzierte Spielfläche nicht geschaffen werden kann, die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleiches gegeben sein sollte.

 

Grundlage für die Berechnung der Ausgleichzahlung ist der durchschnittliche m² - Preis für eine neue Spielplatzfläche der letzten 3 Jahre. Dieses Geld wird entweder zur Aufwertung des nächst gelegenen öffentlichen Spielplatzes/öffentlichen Grünfläche/zum Spielen freigegebenen Schulhofes verwandt, oder wenn das nicht sinnvoll ist, in einen Kinderspielplatzfonds eingezahlt. Das Geld dieses Fonds könnte dann von FB 45 zur Schaffung oder Aufwertung von anderen Spielflächen genutzt werden.

Im Bereich des Fachbereiches Umwelt gibt es eine analoge Regelung für

Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, die nicht auf dem pflichtigen Grundstück gemacht werden

können. In solchen Fällen zahlen die Pflichtigen Geld in einen Ökofonds und der Fachbereich Umwelt

zahlt daraus Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle.

 

 

Die Neuregelung der Abweichungsmöglichkeiten wäre dann wie folgt:

 

1.Zum Spielen freigegebene Schulhöfe im 500 m fußläufigen Bereich können angerechnet werden.

2.Frei zugängliche Waldflächen die  im öffentlichen Besitz sind, oder festgesetzte öffentliche Grünflächen im 500 m fußläufigen Bereich, können angerechnet werden.

3.Verkehrsberuhigte Bereiche und Verkehrsflächen mit eindeutig überwiegender Aufenthaltsfunktion  innerhalb des Wohngebietes  können mit ihrer Fläche, die über das für die Erschließung notwendige Maß hinausgehen, angerechnet werden.

4.Die Anrechnung der unter 1-3 genannten Flächen erfolgt in ihrer tatsächlichen Größe und führt zu einer Reduzierung der 10 m² Forderung um maximal 50 %.

5.Kann auch die um 50 % reduzierte öffentliche Spielfläche in stark verdichteten, durch Geschosswohnungsbau gekennzeichneten Bereichen nicht geschaffen werden, so kann auf der Grundlage der durchschnittlichen m² Kosten von öffentlichen Spielplätzen der letzten 3 Jahre jeder nicht realisierbare  Quadratmeter Spielfläche finanziell ausgeglichen werden.

6.Dieses Geld fließt zweckgebunden in einen zu schaffenden Kinderspielplatzfonds und wird ausschließlich zur Aufwertung von öffentlichen Kinderspielplätzen/öffentlichen Grünflächen oder zum Spielen freigegebene Schulhöfe verwandt.

 

Unter Aufwertung ist nicht der Ersatz ohnehin defekter oder abgenutzter Spielgeräte zu verstehen, auch nicht der Austausch alter und nicht mehr DIN-gerechter Einfassungen und Fallschutzbeläge, sondern vielmehr die Neuanschaffung und der Einbau von neuen Spielgeräten einschl. DIN- gerechter Fallschutzmaterialien, sowie die eigentliche Umplanung eines bestehenden Spielplatzes, Schulhofes oder einer Grünanlage, so dass ein erhöhter Spielwert für die Kinder und Jugendlichen erzielt wird.


 

Für eventuelle Rückfragen steht in der Sitzung auch ein Vertreter/eine Vertreterin des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen zur Verfügung.

 

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Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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