Entscheidungsvorlage - FB 51/0182/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Elternbeitragssatzung für die Inanspruchnahme der TagespflegeSatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)hier: Kindertagespflege neue Satzung ab dem 01.08.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/600
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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19.06.2012
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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19.06.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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27.06.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt Finanzausschuss und Rat der Stadt, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder-und Jugendausschusses die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), in der vorgelegten neuen Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2012 ff. wurde u.a. beschlossen, die 2. Einkommensstufe (Einkommen bis 25.000 €) im Elternbeitragsbereich der Kindertagesstätten, der OGS und der Kindertagespflege zum 01.08.2012 beitragsfrei zu stellen. Dies macht eine Satzungsänderung erforderlich. Im Zuge der notwendigen Änderungssatzung werden auch redaktionelle und verwaltungstechnische Veränderungen vorgenommen. Hierzu wird auf die Erläuterungen in der Änderungssatzung verwiesen.
Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen, da diese bereits im Haushalt enthalten sind
Maßnahme: Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte PSP-Elem. 4-060101-918-9, 43210000
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2012 | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 2013 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |
Ertrag | 350.600 € | 350.600 € | 2.754.500 € | 2.754.500 € | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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16,6 kB
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2
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öffentlich
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21,4 kB
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