Entscheidungsvorlage - FB 51/0184/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, anhand der Prioritätenliste die Weiterleitung der Anträge auf Fördermittel vorzunehmen.

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

 

Gemäß Beschluss vom 08.05.2012 hat der Kinder- und Jugendausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Prioritätenliste für die Weiterleitung der Anträge auf Fördermittel zu erstellen.

 

1.1. Sonderprogramm 2011-2012

 

Mit Bescheid vom 22.06.2011 wurden aus dem Sonderprogramm 2011 - 2012 Landesmittel für 2012 in Höhe von 880.806,00 € ausgezahlt. Hiervon steht noch eine Gesamtsumme in Höhe von  155.306 zur Verfügung, die wie folgt verwendet werden soll:

 

  • Förderung für 50 U 3 Plätze in der Kindertagespflege.  Da durch den Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 08.05.2012  U3 Plätze in der Kindertagespflege für das Kita – Jahr 2012/2013   genehmigt wurden, sollen 30.000 für die Kindertagespflege bereit gestellt werden, damit den Tagespflegepersonen für die Schaffung der Plätze  eine finanzielle Unterstützung ermöglicht wird.

 

  • Förderung von  2 LENA – Gruppen. Lt. KJA – Beschluss lautet die Zielperspektive: „ bis zum 01.08.2013 bis zu fünf LENA – Gruppen zu schaffen“. Somit ist es erforderlich, dass zum Kita – Jahr 2012/2013 2 Gruppen eingerichtet werden. Das Antragsvolumen würde bei 122.400 für 18 Plätze liegen. Da man davon ausgehen kann, dass neben der Ausstattung noch kleinere Umbauarbeiten anfallen werden, sollte dieser Betrag  den beiden LENA - Gruppen zur Verfügung stehen.

 

Für Landesmittel ist der vorzeitige Maßnahmebeginn nicht förderschädlich, so dass die Maßnahmen im Rahmen der Kindertagespflege aufgrund ihrer kurzfristigen Realisierbarkeit durch dieses Sonderprogramm gefördert werden sollen. Die Schaffung und Einrichtung der U3 Plätze kann zeitnah erfolgen.

 

Sollte sich ein freier Träger für die Einrichtung einer LENA-Gruppe entscheiden, wird eine Realisierung nur dann erfolgen können, wenn dem Träger für die Herrichtung und Ausstattung der Räume Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auch hier ist mit einer kurzfristigen Realisierbarkeit zu rechnen, da keine großen Umbaumaßnahmen zur Schaffung geeigneter Räume zu erwarten sind, so dass eine Förderung über das Sonderprogramm sinnvoll erscheint.

 

1.2. Neue Landes- und Bundesmittel für 2012

Für 2012 wurden  Bundesmittel in Höhe von 1.218.065 €  und Landesmittel in Höhe von 1.278.635 € für den Ausbau U 3 zur Verfügung gestellt.

Der Gesamtbetrag der Landes- und Bundesmittel für 2012 beträgt: 2.496.700

In der  Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 08.05.2012 wurden folgende Kriterien für die Erstellung einer Prioritätenliste über die Weiterleitung der Anträge auf Fördermittel beschlossen:

  • Standorte, in denen die Versorgungsquote U 3 besonders niedrig ist
  • Vorrang von KiBiz geförderten Einrichtungen
  • Vorrang von Einrichtungen, die eine befristete Betriebserlaubnis haben und bei denen die Umbaumaßnahme eine dauerhafte Betriebserlaubnis ermöglicht.

 

2. Antragssituation

 

     Dem FB 45 liegen zwischenzeitlich insgesamt  14  zuwendungsfähige Anträge vor

     (Stand: 31.05.2012).

 

Nr.

Sozial-

raum

Name der Kita

Träger

Anzahl der U 3

Plätze

 

 

Beantragte

Fördersumme

1

6

Robert-Koch-Str.

SKF

14

 

224.000,00

2

14

Pastor-Franzen-Str.

KGV Korn./Roetgen

12

 

129.600,00

3

13

Gangolfsweg

KGV Korn./Roetgen

  6

 

  42.000,00

4

13

Schwinningsstr.

KGV Korn./Roetgen

12

 

 216.000,00

5

1

Passstr. 10

AWO

  6

 

  64.800,00

6

1

Hof

KGV Franziska von Aachen

  6

 

108.000,00

7

1

Reumontstr. 7

KGV Franziska von Aachen

  6

 

  64.800,00

8

7

Apolloniaweg

KGV Aachen- Ost/Eilendorf

10

 

104.500,00

9

1

St. Andreas

KGV Franziska von Aachen

16

 

 288.000,00

10

1

Wiesental

Stadt Aachen

  5

 

  85.000,00

11

13

Aachener Str.

Stadt Aachen

14

 

238.000,00

12

5

Kalverbenden

Stadt Aachen

20

 

340.000,00

13

11

Villa Luna

Villa Luna

7

 

  47.600,00

14

2

Vincerola

Vincerola

  42

 

  714.000,00

 

 

Gesamt

 

176

 

2.666.300,00

 

Anträge von Trägern, die nicht zuwendungsfähig sind oder bei denen die Finanzierung nicht geklärt werden konnte, werden in dieser Vorlage nicht mehr aufgeführt.

 

 

 

3. Prioritätensetzung:

Anhand der unter Punkt 1.2. aufgeführten Kriterien werden die zuwendungsfähigen Anträge in 3 Prioritäten eingeteilt.

Priorität I:

Hierunter fallen alle Anträge der Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist,                                                                                                                                                                        wenn keine Baumaßnahmen durchgeführt werden können.

Priorität II:

Hierunter fallen alle Anträge der Einrichtungen, deren Standorte dort sind, wo die                                                                                                                                                                                                       Versorgungsquote U 3 besonders niedrig ist.

Priorität III:

Hierunter fallen alle Anträge der Einrichtungen, die nicht über KiBiz gefördert werden.

 

3.1 Anträge mit Priorität I

 

Einrichtung

SZ

*

Antrags-

höhe

U3 Plätze

Gefährdete

Betriebs-

erlaubnis

Neu- Aus-/Umbau

Landes-förderung

max. Förderbetrag

Bundes-

Förderung

max.

Förderbetrag

Robert-Kochstr.

6

224.000

14

Ja

Neubau

 

224.000,00

Pastor-Franzen-Str.

14

129.600

12

ja

Aus-/Umbau

 

129.600,00

Gangolfsweg

13

42.000

6

ja

Aus-/Umbau

40.800,00

 

Schwinningstr.

13

216.000

12

Ja

Neubau

 

216.000,00

Passstr. 10

1

64.800

6

Ja

Aus-/Umbau

 

64.800,00

Gesamt

 

 

50

 

 

40.800,00

634.000,00

*SZ=Sozialraum

 

3.1.2 Erläuterungen zu den vorgenannten Anträge

 

  • Antrag des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. für die Kita Robert – Kochstr. 1a. Hier bestehen die 14 U 3 Plätze bereits. Es wurde  eine befristete Betriebserlaubnis nur unter der Auflage, dass sich die räumlichen Bedingungen verändern und den Anforderungen der

      U 3 Betreuung angepasst werden, erstellt.

 

  • Anträge des  KGV Aachen – Kornelimünster / Roetgen an der Himmelsleiter für folgende Kitas:
    • Pastor - Franzen – Str. 8
    • Gangolfsweg 6
    • Schwinningstr. 98

Pastor-Franzen-Str. und Gangolfsweg schaffen bereits zum Kita-Jahr 2012/2013 die neuen U 3 Plätze und erhalten nur dann eine gültige Betriebserlaubnis, wenn sie auch die räumlichen Voraussetzungen hierfür schaffen.

In der  Kita Schwinningstr. werden die Plätze erst im Kita – Jahr 2013/2014  eingerichtet. Da das gesamte Raumprogramm nicht mehr den Erfordernissen entspricht, droht hier eine befristete Betriebserlaubnis.

 

  • Antrag der Arbeiterwohlfahrt für die Kita: Passstr. 10.  6 neue U 3 Plätze werden bereits zum 01.08.2012 geschaffen. Die Erfüllung der räumlichen Voraussetzungen ist Bestandteil der in Aussicht gestellten Betriebserlaubnis

 

 

3.2 Anträge mit Priorität II

 

Einrichtung

SZ

Antrags-höhe

U3 Plätze

Gefährdete

Betriebs-erlaubnis

Neu- Aus-/

Umbau

Landes-förderung

Max. Förderbetrag

Bundes-

förderung

Max.

Förderbetrag

Hof

1

108.000,00

6

Nein

Neubau

 

108.000,00

Reumontstr.

1

64.800,00

6

Nein

Aus-/ Umbau

 

  64.800,00

Apolloniaweg

7

104.500,00

10

Nein

Aus-/ Umbau

 

104.500,00

St. Andreas

1

288.000,00

16

Nein

Neubau

 

288.000,00

Wiesental

1

85.000,00

5

nein

Anbau

85.000,00

 

Aachener Str.

13

238.000,00

14

nein

Neubau

238.000,00

 

Kalverbenden

5

340.000,00

20

Nein

Neubau

340.000,00

 

 

Neubau

340.000

 

Gesamt

 

 

77

 

 

663.000,00

565.300,00

Überträge

Priorität I

 

 

 

 

 

40.800,00

634.400,00

Gesamtsumme

 

 

 

 

 

703.800,00

1.199.700,00

 

3.2.1 Erläuterungen zu den vorgenannten Anträgen

 

  • Anträge des Katholischen Kirchengemeindeverbandes Franziska von Aachen liegen  für folgende  Kitas:
    • Hof 11 – 13
    • Reumontstr. 7 

vor.

Hier werden die neuen U 3 Plätze erst zum 01.08.2013 geschaffen. Die beiden    Einrichtungen befinden sich im Sozialraum 1 (Innenstadt), wo ein hoher Bedarf an U 3 Plätzen besteht.

 

  • Antrag des Katholischen Kirchengemeindeverbandes Aachen – Ost / Eilendorf für die Kita Apolloniaweg 12. Hier sollen zum  Kita – Jahr 2013/2014 10 neue U 3 Plätze geschaffen werden. Der Sozialraum 7 (Eilendorf) ist  im Bereich der  3 – 6 Jährigen gut versorgt, wogegen die Nachfrage nach U 3 Plätze auch in diesem Sozialraum gegeben ist. Hinzu kommt, dass der angrenzende Sozialraum Forst die niedrigste Versorgungsquote im U3 Bereich vorweist und die Schaffung der U3 Plätze in der Kita Apolloniaweg zur Entlastung des großen Bedarfs in Forst beitragen könnte. 
  • Die Pfarre Franziska von Aachen hat Baupläne zu einem Neubau einer Kita auf dem Gelände St. Andreas vorgelegt. Der Bedarf für diese Kita wurde von Seiten der Fachabteilung positiv bewertet. Aufgrund der Kurzfristigkeit konnten Antragsunterlagen noch nicht eingereicht werden. Nach Rücksprache mit dem Träger möchte dieser zeitnah einen Antrag einreichen.    
  • Die städt. Einrichtung  Wiesental muss in ihrem Bestand  aus-, um und angebaut werden. Sie befindet sich im hoch frequentierten SZ 1 und das Raumprogramm erfüllt nicht mehr die Anforderungen. 
  • Bei der städt. Einrichtung Aachener Str., weist der Gebäudeteil der Aachener Straße einen so erheblichen Sanierungsbedarf auf, dass ein Neubau wirtschaftlicher und kostengünstiger ist. Hierbei wird zeitgleich eine direkte Verbindung zum Gebäudeteil Nerscheider Weg geschaffen, wodurch die Arbeit in der Kita erleichtert wird.
  • Die neu zu bauende Tageseinrichtung für Kinder Kalverbenden wird, wie auch die beiden anderen städtischen Einrichtungen , weitere U 3 Plätze schaffen, damit der in den betreffenden Sozialräumen als auch in den angrenzenden Sozialräumen 1(Zentrum/Soers), 3 (Ostviertel/Rothe Erde)  und 6 (Forst/Driescher Hof) bestehende hohe Bedarf an zusätzlichen U 3 Betreuungsplätzen gedeckt werden kann.    

 

3..3 Anträge mit Priorität III:

 

Einrichtung

SZ

Antragshöhe

U3 Plätze

Gefährdete

Betriebs-

erlaubnis

Neu- Aus-/

Umbau

Landes-förderung

möglicher Förderbetrag

Bundes-

förderung

Möglicher Förderbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

Villa Luna

11

47.600

7

nein

Aus/Umbau

47.600,00

 

Vincerola

2

714.000 (max).

42

nein

Neubau

527.235,00

(anteilige Förderung)

 

 

 

 

 

 

Summe

574.835,00

 

 

 

 

 

 

Übertrag aus Priorität I und II

703.800,00

 

Gesamt

 

 

49

 

 

1.278.635,00

 

 

 

 

 

 

 

3.3.1 Erläuterungen zu den vorgenannten Anträgen  

  • Antrag der GmbH Villa Luna für die privatgewerbliche Einrichtung Villa Luna, Vaalser Str. Der Umbau sowie die Einrichtung der U 3 Plätze fanden bereits im Sommer 2011 statt.

 

  • Antrag der GmbH Vincerola für die privatgewerbliche Einrichtung auf dem Gelände Campus – Melaten. Diese private Kita soll dort neu entstehen und 42 neue U 3 Plätze schaffen. Eine entsprechende Betriebserlaubnis liegt bereits vor.

 

Auch für diese Anträge liegt ein Förderbedarf vor. Laut der erstellten Kriterien handelt es sich hierbei aber um Maßnahmen, die eine nachrangige  Priorität haben, somit der Stufe 3 zuzuordnen sind.

 

4. Vorschlag der Verwaltung:

Auf der Grundlage des am 08.05.2012 durch den KJA beschlossenen Kriterienkatalog schlägt die Verwaltung folgende Rangfolge der Weiterleitung der Förderanträge vor:

 

 

Kita

Bundesmittel

Landesmittel

 

 

    1.218.065,00 €

     1.278.635,00 €

Prio I

Robert Koch

-      224.000,00 €

 

 

Pastor-Franzen

-      129.600,00 €

 

 

Gangolfsweg

 

-         40.800,00 €

 

Schwinningstr

-      216.000,00 €

 

 

Passstr. 10

-       64.800,00 €

 

Prio II

Hof

-      108.000,00 €

 

 

Reumontstr

-       64.800,00 €

 

 

Apolloniaweg

-      104.500,00 €

 

 

Wiesental

 

-         85.000,00 €

 

Aachener Str

 

-       238.000,00 €

 

Kalverbenden

 

-       340.000,00 €

 

St. Andreas

-      288.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zwischensumme der noch verfügbaren Mittel

        18.365,00 €

        574.835,00 €

 

Zusätzlich können aufgrund der noch verfügbaren Mittel folgende Anträge berücksichtigt werden:

 

 

 

Bundesmittel

Landesmittel

Bemerkungen

 

noch verfügbar

        18.365,00 €

        574.835,00 €

 

Prio III

Villa Luna

 

-         47.600,00 €

 

 

Vincerola

 

-       527.235,00 €

(ca. 74 % der möglichen
max. Fördersumme)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rest

       18.365,00

        0,00

 

 

 

 

 

 

Die höchstmögliche Förderleistung aus Landesmittel                                 beträgt:      1.278.635,00 €

Die Summe aller Förderanträge für Landesmittel, die an das Land weitergeleitet wird,

                                                                                                                    beträgt:      1.278.635,00 €

 

Die höchstmögliche Förderleistung aus Bundesmittel                                 beträgt:      1.218.065,00 €

Die Summe aller Förderanträge für Bundesmittel, die weitergeleitet wird,  beträgt:      1.199.700,00 €

 

Die dann noch offenstehende Fördersumme in Höhe von 18.365,00 € soll für den Ausbau von Kindertagespflegeplätzen oder für LENA – Gruppen in Anspruch genommen werden.             

 

 

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Auswirkungen

 

finanzielle Auswirkungen

 

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0,00

663.600,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Auszahlungen

4.217.100,00

4.880.700,00

11.711.000,00

11.711.000,00

0,00

0,00

Ergebnis

4.217.000,00

4.217.000,00

11.711.000,00

11.711.000,00

 

 

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0,00

0,00

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

fortgeschriebener Ansatz 2012

Ansatz

2013 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2013 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

508.500,00

1.833.700,00

1.716.500,00

1.716.500,00

0,00

0,00

Personal-/Sachaufwand

658.600,00

1.833.700,00

2.066.100,00

2.066.100,00

0,00

0,00

Abschreibungen

150.100,00

0,00

349.600,00

349.600,00

 

 

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0,00

0,00

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Anmerkung:

Ob noch weitere Fördergelder vom Bund / Land in 2012 ff. zu erwarten sind, kann im Augenblick nicht beantwortet werden.

 

 

 

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