Kenntnisnahme - FB 50/0197/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Einführung und Umsetzung einer auf den Lebensraum bezogenen Sozialplanung, die Weiterentwicklung bestehender und Gründung neuer Stadtteilkonferenzen sowie die Einrichtung von Stadtteilfonds, mit deren Hilfe die Stadtteilkonferenzen kleinere Vorhaben in Eigenregie umsetzen können, gehen auf den Sozialentwicklungsplan der Stadt Aachen aus dem 2009 zurück.

 

Darin werden in Teil 2 unter Punkt 1 „Lebensräume in den Blick nehmen“ u.a. die folgenden Ziele zur Sozialentwicklung der Stadt Aachen formuliert (vgl. auch Anlage 1):

 

1. Entwicklung integrierter Maßnahmenpläne für die Lebensräume unter Beteiligung aller zuständigen Fachbereiche der Verwaltung, der dort ansässigen Institutionen und der dort wohnenden Bevölkerung.

2. Einrichtung bzw. Intensivierung der Arbeit von Stadtteilkonferenzen in den Lebensräumen mit besonderem Handlungsbedarf.

3. Lenkung der Ressourcen dorthin, wo der Handlungsbedarf am größten ist.

 

Dieser Sozialentwicklungsplan wurde am 28.05.2009 im Sozial- und Gesundheitsausschuss beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen. Es folgten zustimmende Beschlüsse in fünf weiteren Fachausschüssen, im Migrationsrat und in allen sieben Bezirksvertretungen der Stadt Aachen. Gleichzeitig wurden die als Teil 2 des Sozialentwicklungsplans vorgelegten „Ziele zur Sozialentwicklung 2009 – 2014“ von allen o.g. Gremien einstimmig befürwortet.

 

Die so beschlossenen Ziele zur Sozialentwicklung bildeten die Grundlage für die Beratung von Handlungskonzepten und Maßnahmen auf der ersten Sozialkonferenz der Stadt Aachen, die am 13.11.2009 stattfand. An dieser Konferenz nahmen rund 350 Experten aus Politik, Verwaltung und Wohlfahrtsverbänden mit ihren Mitgliedsvereinen sowie interessierte Fachleute teil. In 12 Arbeitsgruppen, die Mitarbeiter der Verwaltung und Vertreter der Wohlfahrtspflege oder anderer externer Einrichtungen leiteten, wurden Maßnahmen beraten und die Ergebnisse in Protokollen festgehalten.

 

Am 17.12.2009 wurde der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie über die Sozialkonferenz informiert.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie waren einhellig der Auffassung, dass die Sozialkonferenz eine großartige Veranstaltung war.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

 

Anhand der Protokolle der 12 Arbeitsgruppen auf der Sozialkonferenz ließen sich rund 200 Maßnahmenvorschläge ableiten, die sich durch Streichung von Dubletten sowie Zusammenfassung ähnlicher Vorschläge auf 79 reduzieren ließen. Sie sind in ein „Handlungskonzept zur Sozialentwicklung der Stadt Aachen für die Jahre 2009-2014“ eingeflossen.

 

Zum Kapitel „Lebensräume in den Blick nehmen“ führt das Handlungskonzept u.a. die folgenden Punke an (vgl. auch Anlage 2).

 

Gründung bzw. Fortführung von Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen

In folgenden Lebensräumen werden Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen  fortgeführt bzw. eingerichtet, die die Belange der gesamten Bevölkerung im Stadtteil im Auge behalten, wobei auf bestehende Strukturen aufzubauen ist:

 

Innenstadt

·         Forst / Driescher Hof (Stadtteilkonferenz besteht)

·         Ostviertel / Rothe Erde (Stadtteilkonferenz besteht)

·         Aachen-Nord / Rehmviertel (Stadtteilkonferenz im Aufbau)

·         Preuswald (Stadtteilkonferenz im Aufbau)

·         Kronenberg

 

Außenbezirke

·         Laurensberg (Gut Kullen / Vaalser Quartier) (Arbeitskreis besteht)

·         Brand (Sozialraumkonferenz besteht)

·         Eilendorf

·         Haaren (Sozialraumkonferenz besteht)

·         Kornelimünster / Walheim (Sozialraumkonferenz besteht)

·         Richterich (Stadtteilkonferenz im Aufbau)

 

Für die Stadtteile sind nach einer Bestandserhebung integrierte Maßnahmenpläne unter Berücksichtigung der lokalen Angebote und Rahmenbedingungen zu entwickeln. Begegnungsmöglichkeiten und Beratungsangebote sind aufeinander abzustimmen, die Vermittlung von sozialen Diensten ist sicherzustellen. Es ist nach Wegen zu suchen, finanzielle und personelle Mittel aus verschiedenen Einrichtungen bzw. Fachbereichen zu bündeln. Über die Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen werden die Fachplanungen vor Ort zusammengeführt. Zudem sind Personen und Einrichtungen der Sicherheit (z.B. Polizei, Ordnungsamt, Interventionsstelle) einzubinden.

 

Die Stadtteilkonferenzen / Sozialraumkonferenzen sind mit Finanzmitteln auszustatten, um kleinere Projekte in Eigenregie umsetzen zu können. Neben Projektmitteln („Soziale Stadt“: für Ostviertel / Rothe Erde bis Ende 2010, für Aachen-Nord / Rehmviertel in beschränktem Umfang bis 2013) sind dazu weitere Finanzierungsquellen zu erschließen. Es wird davon ausgegangen, dass in den Bezirken, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, auch weiterhin ein Teil der Verfügungsmittel dazu eingesetzt wird.

 

1.2 Einrichtung bzw. Fortführung von Stadtteilbüros

In folgenden Lebensräumen des Stadtbezirkes Aachen-Mitte werden Stadtteilbüros weitergeführt bzw. neu eingerichtet. Zu ihren Aufgabenbereichen gehören:

·         konkrete Ansprechpartner vor Ort zu sein,

·         über Angebote zu informieren,

·         den Prozess der Sozialentwicklung zu organisieren und

·         die Beteiligung der Bürgerschaft zu gewährleisten und zu verstetigen:

 

Stadtteilbüros werden in den folgenden Vierteln weitergeführt bzw. neu eingerichtet:

·         Aachen-Nord / Rehmviertel (Neueinrichtung)

·         Ostviertel / Rothe Erde (Weiterführung)

·         Preuswald (Neueinrichtung)

 

Die Maßnahmenvorschläge wurden am 16.03.2010 sowie am 20.06.2010 dem Verwaltungsvorstand der Stadt Aachen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er hat den Maßnahmenkatalog und die dort aufgeführte Kostenaufstellung grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Dazu zählt auch eine Position zur Einrichtung von Stadtteilfonds für die Stadtviertel mit besonderen Herausforderungen.

 

Auf der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 24.06.2010 erläutert die Verwaltung  den Maßnahmenkatalog ausführlich. Es besteht im Ausschuss allgemein die Auffassung, dass hinsichtlich der Sozialkonferenz und der Erstellung des Maßnahmenkataloges gute Arbeit geleistet worden ist. Insbesondere sind die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit und die Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände zu begrüßen. Die begonnene Umsetzung wird einige Jahre in Anspruch nehmen, aber generell schaut man positiv in die Zukunft.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Bericht der Verwaltung positiv zur Kenntnis.

 

Auf seiner Sitzung am 16.06.2011 berät der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie im Zusammenhang mit der Verwendung der Mittel aus dem Haushaltsansatz für sozialraumbezogene Maßnahmen den Entwurf für eine „Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds“. Die Diskussion behandelt die in Anlage 3 aufgeführten Aspekte.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, die Vergaberichtlinien im Sinne der Diskussion zu modifizieren und in der nächsten Sitzung zu berichten.

 

Zur Erarbeitung dieses modifizierten Konzeptes, das die berechtigten Belange von Politik, Verwaltung und Stadtteilkonferenzen angemessen berücksichtigt, erfolgte am 15.09.2011 ein Abstimmungsgespräch zwischen den sozialpolitischen Sprechern der Fraktionen, den Sprechern der Stadtteilkonferenzen und der Verwaltung. Die Ergebnisse sind in die neue „Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds“ eingearbeitet (Anlage 4).

 

Diese neue Richtlinie wurde dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am 29.09.2011 zur Beschlussfassung vorgelegt. Wesentliche Punkte der Diskussion sind in Anlage 5 wiedergegeben.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt mehrheitlich mit einer Gegenstimme die „Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds“ und beauftragt die Verwaltung, diese entsprechend umzusetzen.

 

Am 28.03.2012 wurde in der Bezirksvertretung Richterich das Thema „Stadtteilfonds“ diskutiert. Insbesondere wurde die Frage erörtert, ob Stadtteilkonferenzen in den Bezirken unmittelbar Anträge auf Zuwendungen aus dem Stadtteilfonds bei der Sozialverwaltung stellen können und wie ggf. die Bezirksvertretungen einzubinden sind.

 

Die Stellungnahme der Sozialverwaltung ist in Anlage 6 beigefügt. Damit wird den besonderen Anliegen der Bezirke in Bezug auf Möglichkeit, Mittel aus dem Stadtteilfonds zu beantragen, Rechnung getragen.

 

Die Stellungnahme wurde am 05.03.2012 allen Geschäftsstellen der Bezirke mit der Bitte um Weiterleitung an die Gremien weitergeleitet.

 

 

Aktueller Stand Stadtteilkonferenzen

Derzeit bestehen in Aachen die folgenden Stadtteilkonferenzen:

- Forst/Driescher Hof

- Aachen-Ost

- Preuswald

- Haaren

- Richterich

- Aachen-Nord

- Brander Feld

 

 

Die Sozialraumkonferenz Aachen-Kornelimünster/Walheim hat am 26.01.2012 einstimmig beschlossen, die Sozialraumkonferenz so zu belassen und keine Stadtteilkonferenz zu gründen.

 

Derzeit bestehen Bestrebungen des Bezirkes Laurensberg, im Bereich Kullen/Vaalser Quartier eine Stadtteilkonferenz zu gründen.

 

Die Gründung einer weitren Stadtteilkonferenz ist für den Kronenberg geplant.

 

Aktueller Stand der Mittelvergabe aus dem Stadtteilfonds

Für die o.g. Stadtteilkonferenzen sind auf der Grundlage der in der Richtlinie festgelegten Berechnung (Faktor) des Ansatzes die folgenden Mittel aus dem Haushaltsansatz „Sozialraumbezogene Maßnahmen“ für den Stadtteilfonds (PSP- Element 4-050101-916-5) reserviert:

 

 

2012

2013

2014

Faktor

Stadtteilfonds Insgesamt

93.500,00

93.500,00

93.500,00

 

- Stadtteilfonds Forst

- Stadtteilfonds Preuswald

- Stadtteilfonds Kronenberg

- Stadtteilfonds Brander Feld

- Stadtteilfonds Haaren

- Stadtteilfonds Kullen

- Stadtteilfonds Ost

20.000,00

8.500,00

16.000,00

8.000,00

8.500,00

12.500,00

20.500,00

20.000,00

8.500,00

16.000,00

8.000,00

8.500,00

12.500,00

20.500,00

20.000,00

8.500,00

16.000,00

8.000,00

8.500,00

12.500,00

20.500,00

1

4

2

2

1

2

2

 

Derzeit hält sich die Nachfrage noch sehr in Grenzen. Aus den Reihen der Stadtteilkonferenzen wird das damit begründet, dass sich ein solches Vorhaben erst allmählich etablieren lässt, insbesondere in den „jungen“ Stadtteilkonferenzen, die entsprechende Strukturen erst schaffen müssen. Das gelte weiterhin für das Bekanntmachen in der Bevölkerung, die über eine Institution im Viertel ja auch Projekte konzipieren kann.

 

Hemmend habe zudem gewirkt, dass der Haushalt erst am 21.03.2012 genehmigt worden sei und bei der zeitlichen Belastung der Ehrenamtichen (auch für die Mitglieder der Stadtteilkonferenzen bedeutet ihre dortige Tätigkeit ein zusätzliches Engagement) nur begrenzt die Bereitschaft bestehe, Projekte zu konzipieren auf die Gefahr hin, dass sie dann vielleicht wegen Sperrung der Mittel doch nicht durchgeführt werden können. Hier sei das gegenseitige Vertrauen zwischen Ehrenamtlichen und Politik noch ausbaufähig.

 

Bis zum 23.05.2012 ist lediglich ein Antrag in Höhe von 500,-- € aus der Stadtteilkonferenz Forst/Driescher Hof bei der Sozialverwaltung eingegangen und bewilligt worden. Gefördert wurde damit die fachliche Begleitung der Stadtteilkonferenz Forst/Driescher Hof zur Entwicklung gemeinsamer Vereinbarungen der Zusammenarbeit (Übernahme der Honorarkosten für Moderation und Prozessgestaltung).

 

Nach Auskunft der Stadtteilkonferenzen werden für 2012 voraussichtlich  noch Anträge in folgendem Umfang gestellt:

 

Insgesamt

12.650,00

- Stadtteilfonds Forst/Driescher Hof

- Stadtteilfonds Preuswald

- Stadtteilfonds Kronenberg

- Stadtteilfonds Brander Feld

- Stadtteilfonds Haaren

- Stadtteilfonds Kullen

- Stadtteilfonds Ost

 

- Richterich

 

 

 

5.500,00

1.500,00

 

4.500,00

 

1.150,00

 

Damit ist aus derzeitiger Sicht mit einem Fördervolumen von knapp 13.000,00 € zu rechnen.

 

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