Kenntnisnahme - FB 51/0159/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Ausbildungskonsenses in Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/530, Frau Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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08.05.2012
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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10.05.2012
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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21.06.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der KJA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt
1.1. dem Vorschlag der Verwaltung, zur Vermeidung von Doppelstrukturen, eine zusätzliche Struktur oder ein weiteres Gremium auf städtischer Seite zur Umsetzung des Ausbildungskonsenses nicht einzurichten, zu.
1.2. Ferner beauftragt er die Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass die städtische Jugendhilfe durch einen eigenen Vertreter im „Beirat Schule – Beruf“ repräsentiert wird.
- Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- Der Ausschuss für Soziales und Integration nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- Der Antrag der SPD – Fraktion vom 10.01.2012 (Nr. 201) ist damit erledigt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
1.1 Zielsetzung des Antrages
Die SPD-Ratsfraktion stellte am 10.01.2012 folgenden Antrag:
„Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit den Kammern, Gewerkschaften, der Arbeitsverwaltung und den Schulen Vorschläge für eine sinnvolle und erfolgreiche Umsetzung der Vereinbarungen des Ausbildungskonsenses in der Stadt und der StädteRegion Aachen zu erarbeiten.“
Der Ausbildungskonsens NRW ist eine langjährig praktizierte Partnerschaft von Verantwortlichen in Wirtschaft und Gesellschaft zur Einlösung der politischen Zusage: „Jeder junge Mensch in NRW, der ausgebildet werden will, wird ausgebildet“. Der Ausbildungskonsens wurde erstmalig am 13. September 1996 von der Landesregierung NRW gemeinsam mit den wichtigsten Verantwortlichen aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Verwaltung ins Leben gerufen.
„Die Partner auf Landesebene haben sich im Beschluss des Ausbildungskonsenses Nordrhein-Westfalen vom 10.02.2011, darauf verständigt,
- eine nachhaltige Studien- und Berufsorientierung für alle Schüler/-innen zu verankern,
- den Übergang von der Schule in den Beruf und Studium durch schlanke und klare Angebotsstrukturen zu systematisieren,
- die Chancen einer dualen Berufsausbildung transparenter zu machen und die Attraktivität beruflicher Aus- und Weiterbildung weiter zu steigern,
- Ausbildungsangebote im direkten Anschluss an den Besuch der allgemeinbildenden Schule bzw. an Maßnahmen, zur Herstellung der Ausbildungsreife bereit zu stellen,
und in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen einschließlich ihrer regionalen Institutionen dazu beizutragen. Insofern wird davon ausgegangen, dass die regionalen Akteure, die im Übergangssystem mitwirken, die Rolle der Kommune als Koordinator akzeptieren.“
Die StädteRegion Aachen sowie das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales bekräftigen in der Absichtserklärung vom 28.02.2012 über die Umsetzung des Landesvorhabens „Neues Übergangssystem Schule – Beruf“ zur kommunalen Koordinierung das Übergangssystem in gemeinsamer Anstrengung für das Gebiet der StädteRegion Aachen neu zu gestalten (Anlage 1 Seite 1).
1.2 Rolle des Bildungsbüros beim Thema Übergangsmanagement
Das Bildungsbüro der StädteRegion ist die verantwortliche Stelle für das Übergangsmanagement in der StädteRegion Aachen und somit auch für die Stadt Aachen zuständig. Am 26.08.2011 wurde die StädteRegion Aachen vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) mit weiteren 6 Städten und Kreisen als sogenannte Referenzkommune vom Landesarbeitskreis Ausbildungskonsens vorgeschlagen. Im November 2011 wurde die Umsetzung durch den Ausbildungskonsens NRW die Einführung eines geschlechtersensiblen und transparenten „Neuen Übergangssystems Schule-Beruf in NRW“ beschlossen.
Die StädteRegion hat auf der Basis des Beschlusses des Städteregionsausschusses vom 08.12.2011 den Antrag zur Förderung der Kommunalen Koordinierung als Kernelement des „Neuen Übergangssystems“ an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW gestellt und dieser wurde am 22.12.2011 bewilligt.
1.3 Zielsetzung des Neuen Übergangsmanagement
Ziel ist es, allen Schulabgängern in der StädteRegion Aachen eine Anschlussperspektive zu bieten.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird für alle Schüler und Schülerinnen ab Klasse 8 ein standardisiertes, flächendeckendes und geschlechtersensibles Angebot der Berufs – und Studienorientierung umgesetzt. Wie bereits in der Vorlage für den Kinder und Jugendausschuss am 09.12.2010, den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am 24.02.2011 und den Schulausschuss am 02.12.2010 zum Thema „Ausbildungsplatzgarantie für Schülerinnen und Schüler“ zur Darstellung der Umsetzung eines systematisierten Übergangsmanagements, insbesondere im präventiven Bereich der Berufsorientierung, an Aachener Schulen ausführlich erläutert, werden im Rahmen der neuen Programme (wie z.B. STARTKLAR!) Bausteine einer systematisierten Berufsorientierung an nahezu allen allgemeinbildenden Schulen in Aachen umgesetzt.
1.4 Personalausstattung der kommunalen Koordinierungsstelle
Beim Bildungsbüro, das bei der StädteRegion angesiedelt ist, wird zur städteregionsweiten Umsetzung des „Neuen Übergangssystems“ eine kommunale Koordinierungsstelle aus je zwei kommunalen Bediensteten (Mitarbeiter der StädteRegion) und zwei vom Land finanzierten Mitarbeitern eingerichtet.
Diese Koordinierungsstelle hat für das gesamte Städteregionsgebiet die Aufgabe mit relevanten Partnern im Übergang Schule / Beruf ein verbindliches, standardisiertes und flächendeckendes Angebot der Studien- und Berufsorientierung abzustimmen.
1.5 Zusammensetzung „Denkwerkstatt“
Wie das Bildungsbüro in einem Gespräch mit Vertretern der Stadt Aachen - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule am 02.03.2012 ausführlich darlegte, wurde dieser Umsetzungsprozess der Vereinbarung für die gesamte StädteRegion im Januar 2012 mit der Einrichtung einer so genannten „Denkwerkstatt“ begonnen. Bisher hat die „Denkwerkstatt“ drei mal getagt. Teilnehmende waren die Vorsitzenden des Beirats Schule/Beruf (Schulaufsicht und Bundesagentur für Arbeit), Mitglieder des regionalen Ausbildungskonsens (IHK, HWK, Jobcenter) Vertreter der StädteRegion und des Lenkungskreises der StädteRegion.
Hier wurden die ersten Weichen zur Gestaltung der Struktur (Gremien, themenorientierte Arbeitskreise etc. vgl. Schaubild „Kommunale Koordinierung“, Anlage 2) des neuen Übergangsmanagements gestellt.
Ebenso hat der Lenkungskreis des Bildungsbüros in seiner Sitzung vom 27.02.2012 über die Konzeptionelle Umsetzung im regionalen Bildungsnetzwerk beraten.
1.6 Vorschlag für die Zusammensetzung des Beirates
Das Bildungsbüro strebt eine Zusammensetzung des Beirates entsprechend einer landesseitig verwendeten Steuerungsstruktur aus folgenden Vertretern an:
- Schulaufsicht
- Bundesagentur für Arbeit
- Jobcenter
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Vereinigte - Unternehmerverbände Aachen (VUV)
- Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
- Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS)
- Dezernat II der StädteRegion
- Bildungsbüro
- Lenkungskreis und des Städteregionsrates (vgl. Schaubild „Kommunale Koordinierung“ Anlage 2).
Dieses Gremium soll verbindliche Entscheidungen treffen können.
Laut Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 21.10.2010 sieht die Zusammensetzung des Beirates folgendermaßen aus:
- Vorsitz besteht aus Schulaufsicht und Vertreter der Bundesagentur für Arbeit
Weitere Mitglieder sind:
- je eine Lehrkraft der Schulform Sekundarstufe I und II einschließlich der Berufskollegs
- ein Vertreter der Schulträger
- ein Vertreter der Industrie- und Handelskammern
- ein Vertreter der Handwerkskammern
- Vertreter von anderen zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz
- Vertreter der Jugendhilfe
- ein Vertreter der Arbeitskreise Schule-Wirtschaft
- ein Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes
- ein Vertreter der Arbeitgeberverbände.
Der Vorschlag zur Zusammensetzung des Beirates entspricht nicht der Darstellung des Runderlasses. Unter den Mitgliedern des vorgeschlagenen Beirates vonseiten des Bildungsbüros sind beispielsweise keine Lehrkräfte vorgesehen. In dem bis 2011 bestehenden Beirat waren in der Regel die Studien- und Berufswahlkoordinatoren und ggf. die Schulleitungen der einzelnen Schultypen vertreten sowie Vertreter der kommunalen Jugendhilfe. Die bisherige Zusammensetzung des Beirates wird auch in anderen Städten, wie z.B. Mühlheim an der Ruhr (ebenso Referenzkommune) praktiziert und hat sich bewährt.
In der Arbeitsbesprechung der Jugendämter in der StädteRegion Aachen am 22.03.2012, wurde angeregt, dass in den „Beirat Schule – Beruf“ auch ein/-e Vertreter/-in des FB 45 als Vertreter/-in des Jugendamtes der Stadt Aachen entsandt wird.
Die geplante Steuerungsgruppe nimmt laut Darstellung des Bildungsbüros eine Mittlerfunktion zwischen Beirat und den Facharbeitskreisen ein. Sie bildet sich aus Mitgliedern des Regionalen Ausbildungskonsenses.
Dazu gehören:
- Vertreter der Industrie- und Handelskammern
- Vertreter der Handwerkskammern
- Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes
- je ein Vertreter der Arbeitsagenturen Aachen, Euskirchen und Rhein-Erft-Kreis
außerdem unregelmäßig als nicht reguläres Mitglied
- ein Vertreter des Bildungsbüros
- ein Vertreter der Regionalagentur Aachen
Des Weiteren wird die Steuerungsgruppe ergänzt durch:
- den Vorsitzenden des Beirates Schule - Beruf
- die Vorsitzenden der Arbeitskreise
- Berufsorientierung (Arbeitskreis 1),
- Schulische Berufsausbildung / Studienorientierung (Arbeitskreis 2) und
- Berufsvorbereitung (Arbeitskreis 3)
- Vertreter der Regionalagentur
- Vertreter des JobCenters
- Vertreter der StädteRegion (Dezernat II)
- Vertreter des Lenkungskreises
- Vertreter des Bildungsbüros (Leitung und Geschäftsstelle).
Die Steuerungsgruppe wird Arbeitsaufträge aus dem Beirat an die drei Arbeitskreise (Berufsorientierung, Berufsausbildung, Berufsvorbereitung) weitergeben und die Ergebnisse und Vorschläge aus den Arbeitskreisen wiederum in den Beirat tragen. Laut Auskunft des Bildungsbüros sollen diese Arbeitskreise allen Fachleuten aus den genannten Arbeitsschwerpunkten zugänglich sein.
Koordiniert werden die Arbeitskreise, der Beirat und die Steuerungsgruppe von der neu eingerichteten kommunalen Koordinierungsstelle, die im Bildungsbüro verankert ist.
2. Umsetzung
Die Förderung der Kommunalen Koordinierung seitens des Landes erfolgt bis zum 31.12.2013. Die Finanzierung der Personal- und Sachkosten setzt sich zu 50% aus Landesmitteln und zu 50% aus der Bereitstellung von Personal und Sachmitteln der Verwaltung der StädteRegion zusammen. Zum 01.03.2012 nahmen die Mitarbeiter des Bildungsbüros ihre Tätigkeit auf. Seitens der StädteRegion ist geplant, die beiden weiteren Stellen durch Mitarbeiter des Vereins für Allgemeine und Berufliche Weiterbildung e. V. (VABW) auf der Grundlage eines Weiterleitungsvertrages (Landesmittel) zu besetzen. Diese externen Mitarbeiter (VABW) nehmen ihren Dienst in den Büros der Städteregionsverwaltung wahr und unterstehen der Dienst- und Fachaufsicht der StädteRegion. Diese Regelungen sind Bestandteil der Beschlussvorlage des Bildungsbüros und werden noch in den im März tagenden Gremien (Schulausschuss der StädteRegion, Städteregionsausschuss, Städteregionstag) entschieden.
3. Vorschlag
Wie unter Punkt 1 dargestellt, hat das Bildungsbüro bereits Partner im Übergang Schule-Beruf eingeladen, um über eine Umsetzung der Vereinbarungen des Ausbildungskonsens zu beraten. Außerdem wurde im Zusammenhang mit der abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung vom 28.02.2012 die Kommunale Koordinierung als Aufgabe im Bildungsbüro der StädteRegion verankert.
3.1 Vermeidung von Doppelstrukturen
Um dem Antrag der Ratsfraktion zu folgen, müsste analog der „Denkwerkstatt“ innerhalb der StädteRegion ein vergleichbares Konstrukt in der Stadt Aachen initiiert werden und dieses im Rahmen weiterer Koordinationsprozesse in das Übergangsmanagement der StädteRegion eingebunden werden. Ziel eines systematisierten Übergangsmanagements ist jedoch vor allem eine Bündelung der Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Akteure sowie eine Vermeidung von Doppelstrukturen zu erreichen.
Daher wird vorgeschlagen, in der Stadt Aachen keine zusätzliche Struktur oder ein weiteres Gremium zur Umsetzung des Ausbildungskonsenses einzurichten.
3.2 Mitgliedschaft in den Gremien des Neuen Übergangsmanagements
Stattdessen soll eine Mitgliedschaft der Stadt Aachen in allen unter Punkt 1.6 genannten Gremien gesichert werden, insbesondere im Beirat „Schule – Beruf“. Bisher waren Vertreter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen im Beirat Übergang, Schule, Beruf vertreten.
In der vorgestellten Struktur zur Umsetzung des Übergangsmanagements (vgl. Schaubild „Kommunale Koordinierung“ Anlage 2) ist ersichtlich, dass auch in der Steuerungsgruppe die kommunale Jugendhilfe bislang nicht vertreten ist. Daher ist eine mitgestaltende Rolle des FB45 in den dargestellten Gremien einzufordern - insbesondere unter der Berücksichtigung der Anzahl der Schulen in der Stadt Aachen und den entsprechenden Schülerzahlen im Verhältnis zu dem ehemaligen Kreisgebiet.
Das kommunale Bildungsmonitoring aus dem Jahr 2012 weist für das Schuljahr 2010/2011 insgesamt 40.122 Schüler und Schülerinnen an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen (ohne Förderschulen und Berufskollegs) in der gesamten Städteregion aus. Davon besuchen 18.359 Schüler und Schülerinnen die Schulen in der Stadt Aachen, das entspricht einem Anteil von 45,8 % (Quelle: Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, 2012)
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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933,6 kB
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öffentlich
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789,6 kB
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