Kenntnisnahme - FB 61/0686/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Die Städteregion Aachen strebt den Ausbau der Radroute im Zuge der ehemaligen Bahntrasse von Aachen nach Jülich an. Die Route soll im Kreis Düren durch die Stadt Jülich und die Gemeinde Aldenhoven sowie in der StädteRegion Aachen durch die Städte Alsdorf, Würselen und Aachen verlaufen.

Der Ausbau der Radroute Aachen-Jülich trägt zum Umstieg vom Auto aufs Fahrrad bei und fördert daher eine schadstofffreie und klimafreundliche Mobilität. Auch vor dem Hintergrund steigender Treibstoffpreise gewinnt das Fahrrad als preiswertes Verkehrsmittel an Bedeutung.

Die Bahntrasse Aachen-Jülich zählt potentiell auch zu den möglichen Schnellradwegeverbindungen, über die im Mobilitätsausschuss im März 2012 beraten wurde.

 

Sachstand

Das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen SVK hat im Auftrag der Städteregion eine Machbarkeitsstudie erstellt und Standards für den Ausbau und die Ausstattung erarbeitet. U.a. wird eine Regelbreite von 3,00m angestrebt ein Mindestmaß von 2,50m soll auf keinen Fall unterschritten werden. Der Kreis Düren wird die Maßnahmenempfehlungen auf seinem Gebiet in eigener Zuständigkeit bearbeiten.

 

Auf dieser Grundlage wurde bei der Bezirksregierung Köln ein Einplanungsantrag für das Gebiet der StädteRegion eingereicht. Vorgesehen sind der Neu- und Ausbau des Weges überwiegend in Asphaltbauweise sowie Begleitmaßnahmen im Bereich von Information und Service. Die Bauarbeiten werden für die Jahre 2013/2014 angestrebt. In dieser Sitzung wird zunächst die Machbarkeitsstudie vorgestellt

 

Weitere Vorgehensweise

Die Vorstellung konkreter Detailpläne soll im Herbst in den zuständigen Gremien erfolgen.

 

Haushalt

Das Projekt ist bisher durch die Städteregion federführend bearbeitet und geplant worden. Wie mit der Finanzierung des Eigenanteils verfahren wird, ist zwischen Stadt und StädteRegion zu verhandeln. Mit den betroffenen Städten/Gemeinden sollen Verwaltungsvereinbarungen für den Unterhalt und die Instandsetzung der neuen Radwege abgeschlossen werden.

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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