Entscheidungsvorlage - FB 36/0145/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, die Ausweisung einer Downhill-Strecke am Dreiländereck weiter zu verfolgen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachstand

Der Nutzerdruck auf den Aachener Wald durch Walker, Jogger, Spaziergänger, Reiter und Radfahrer nimmt immer weiter zu. Insbesondere das Radfahren abseits fester Straßen und Wegen erreicht seit einigen Jahren nicht mehr akzeptable Ausmaße. Werden Straßen und Wege verlassen, werden nicht nur wildlebende Tiere gestört, sondern auch die Pflanzen- und Bodenwelt stark in Mitleidenschaft gezogen.

Darüber hinaus wird beim Anlegen illegaler Strecken das Eigentumsrecht des Waldbesitzers verletzt. Der Eigentümer haftet für Schäden, wenn er diese rechtswidrigen Strecken kennt und stillschweigend duldet. Daher wurden vom Gemeindeforstamt sowohl ordnungsbehördliche Maßnahmen ergriffen als auch illegale Strecken unbrauchbar gemacht (Personalaufwand ca. 100 Stunden/Jahr sowie diverse. Maschinenstunden).

 

Der Streckenrückbau an der einen Stelle zieht erfahrungsgemäß einen Streckenneubau an anderer Stelle nach sich; so dreht sich die Spirale zu Lasten der Natur immer weiter. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird.

 

Die rechtswidrige Nutzung des Aachener Waldes ist auch für zahlreiche Mountainbiker nicht befriedigend, so dass der Wunsch geäußert wurde, den Sport legal und umweltverträglich auszuüben. So ging im März 2010 die erste Anfrage zur Legalisierung einer Mountainbikestrecke ein, die seinerzeit vom Gemeindeforstamt noch zurückgewiesen wurde. Eine weitere Anfrage im Jahr 2011 führte – auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Waldinanspruchnahme und dem gestiegenen Arbeitsaufwand - zu einem ersten Gespräch zwischen dem Gemeindeforstamt und den Radsportlern.

 

Schnell wurde klar, dass es sich bei den Mountainbikefahrern um eine sehr inhomogene und nicht organisierte Nutzergruppe handelt, mit unterschiedlichen Interessen und Nutzungsansprüchen wie Downhill (vergleichbar mit der Abfahrt im Skisport), Dirt Bike, Pumptracking, Enduro, Freeride usw..

Den Antragstellern wurde vom Gemeindeforstamt signalisiert, dass eine Kanalisierung der Aktivitäten auf eine ausgewiesene Sportstrecke nur dann funktionieren kann, wenn die Möglichkeit besteht, auf die Sporttreibenden Einfluss zu nehmen und wenn sich ein verantwortlicher Betreiber für die Strecke findet. Den Antragstellern wurde daher empfohlen, sich zu organisieren, was Ende 2011 zur Gründung des Vereins „Geländefahrrad e.V.“ geführt hat (siehe www.gelaendefahrrad-aachen.de). Nach rund einem halben Jahr gehören dem Verein rund 120 Mitglieder an. In den Niederlanden sind die oben genannten Mountainbike-Disziplinen ebenfalls sehr populär. Dementsprechend hoch ist die Zahl der Downhill-Fahrer, die von dort aus in den Stadtwald drängen.

 

Aufgrund der Vorgespräche prüfte das Gemeindeforstamt auf der Grundlage einer intern erstellten Positiv- /Negativliste, ob überhaupt eine geeignete Waldfläche zur Verfügung steht. Folgende Kriterien kamen zur Anwendung:


Positivliste

1.       Gute Erreichbarkeit, auch für die nicht motorisierten jungen Teilnehmer (per Rad, ÖPNV, PKW/Kleintransporter)

2.       Wahl einer technisch anspruchsvollen und damit dauerhaft attraktiven Radstrecke (Streckenlänge, Gefälle, Geländeausformung, Untergrund)

3.       Gute Erreichbarkeit des Startpunktes nach der Abfahrt

4.       Wahl eines abgegrenztes Waldgebietes, ohne Verbindung zu den alten, rechtswidrigen Mountainbikestrecken

5.       Verteilung der „Nutzerlast“ auf mehrere Schultern (D/NL/B)

6.       Flächen mit geringem Unterwuchs

 

Negativliste

1.       Keine Verkehrseröffnung in „ruhigen“ Waldbereichen (Erholungsraum für Wanderer etc., Rückzugsraum für Tiere)

2.       Keine Ausweisung in ökologisch hochwertigen Wäldern (z. B. alte Laubwälder bzw. Wäldern mit hohem Schutzstatus)

3.       Keine Schaffung von Gefahrenquellen (z. B. Querung von Reit- oder Wanderwegen)

4.       Keine problematischen Böden

 

Eine Waldfläche am Dreiländerpunkt (Abteilung 94 B1+B2: Fichtenaltholz, 95 Jahre sowie Birkenwald, 74 Jahre, nördlich des Nudistencamps) erfüllt die oben genannten Kriterien in idealer Weise und käme potentiell als Downhill-Strecke in Betracht. In einem gemeinsamen Gespräch mit den Forstkollegen des Staatsbosbeheer (NL) wurde auf niederländischer Seite ein Gebiet gefunden, dass für die Errichtung eines Dirtbike und Pumptrackingparcours (dahinter verbirgt sich ein in der Ebene gebauter kompakter Rundkurs mit kleinen Sprüngen, Senken und Steilwandkurven, ca. 80x80 Meter) geeignet erscheint. Somit könnte auf einem begrenzten Raum ein Bike-Park entstehen, der vielen Ansprüchen gerecht wird. Die belgische Forstbehörde möchte zunächst die Entwicklung des Projektes auf deutscher und niederländischer Seite abwarten, ehe Möglichkeiten einer Erweiterung auf belgischem Gebiet geprüft werden.

 

Weitere Ausführung über die Möglichkeiten der An- und Abfahrt erfolgen in der Sitzung.

 

Weiteres Vorgehen

Das Gemeindeforstamt hat es mit den bisherigen Mitteln zwar geschafft, die weitere Ausdehnung illegaler Moutainbikestrecken zu begrenzen. Die aus dem Rückbau resultierenden neuen Bauten an anderer Stelle gingen jedoch immer wieder zu Lasten der Natur und zu Lasten der Waldbesucher. Daher schlägt das Gemeindeforstamt vor, durch die Legalisierung eines Bike-Parks einen neuen Weg zu beschreiten und in einem Miteinander eine für alle Seiten verträgliche und für die Stadt Aachen kostenneutrale Lösung zu finden.

 

Die Antragsteller sind durch die Vereinsgründung, durch Sponsorensuche und durch Absprachen mit Haftpflichtversicherungen bereits in Vorleistung getreten. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass ein Teil der Radsportler den Wald weiterhin illegal nutzt. Daher schlagen wir vor, einen Bike-Park zunächst befristet zu genehmigen und die Entwicklungen (Auswirkungen auf den Stadtwald) zu beobachten.

 

Im weiteren Verfahren wären die oben genannten Überlegungen zu konkretisieren (Art, Menge und Qualität baulicher Anlagen wie Rampen, Steilkurven und dergleichen; Anzahl von Strecken mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, ggf. Baugenehmigung, Gestattungsvertrag inklusive Haftungsübertragung usw.) und die Überlegungen in ein landschafts- und umweltrechtliches Verfahren einzubinden.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Ertrag

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Sachaufwand

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