Entscheidungsvorlage - FB 11/0123/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Absicht der Verwaltung, den Aachener Stadtbetrieb zu reorganisieren, zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Einrichtung einer zweiten Stelle für die Betriebsleitung. Folgende Ausschreibungen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen:

  • Kaufmännische Betriebsleitung (externe und interne Ausschreibung)
  • Operative Betriebsleitung (externe und interne Ausschreibung)

 

Der Rat der Stadt nimmt die Absicht der Verwaltung, den Aachener Stadtbetrieb zu reorganisieren, zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung einer zweiten Stelle für die Betriebsleitung. Folgende Ausschreibungen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen:

  • Kaufmännische Betriebsleitung (externe und interne Ausschreibung)
  • Operative Betriebsleitung (externe und interne Ausschreibung)

 

 

 

(Philipp)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Hinblick auf die Größe des Aachener Stadtbetriebes mit über 600 MitarbeiterInnen sowie seines heterogenen Aufgabenspektrums ist beabsichtigt, eine zweite Stelle für die Betriebsleitung dieser eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einzurichten. Hiermit eingehend wird eine differenzierte Ausrichtung der zukünftigen Betriebsleitungen auf den kaufmännischen und den operativen Schwerpunkt des Betriebes ermöglicht.

 

Dies erscheint vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit andern eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Verwaltung, wie dem Gebäudemanagement, geboten, um den fachlichen Anforderungen an diese Funktion auch nach Ausscheiden des bisherigen Betriebsleiters, Herrn Narloch, der durch seine jahrzehntelange Tätigkeit in diesem Bereich über umfangreiches Erfahrungswissen verfügte, zu begegnen.

 

Die Strukturen unterhalb dieser Ebene sollen ebenfalls einer organisatorischen Betrachtung unterzogen werden mit dem Ziel, sowohl eine weitere Qualitätsverbesserung, insbesondere bei der Grünflächenpflege, als auch eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch eine Optimierung der Arbeitsprozesse und transparentere Kostenstrukturen zu erzielen.

 

Hierzu wird durch die Betriebsleitung des E 18 eine Arbeitsgruppe gebildet, welche unter Beteiligung von anderen städtischen Bereichen wie dem Fachbereich Personal und Organisation, sowie dem Personalrat den Reorganisationsprozess steuern und begleiten soll.

 

Die Anhörung des Personalrates zur Stelleneinrichtung gemäß § 75 LPVG ist erfolgt.

 

Die Verwaltung wird den Entwurf der neuen Betriebssatzung Aachener Stadtbetrieb den zuständigen

Gremien gesondert zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Auf die Beschlussfassung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes vom 03.05.2012 wird ebenfalls Bezug genommen.

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Anlagen

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