Entscheidungsvorlage - FB 37/0014/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2012 - Beschaffung Hubrettungsfahrzeug 5-021501-900-00100-900-1- 78310000
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- FB 37
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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19.06.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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26.06.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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27.06.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung zur Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 620.000 zum Produkt 021501 - Brandschutz - zur Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges zu erteilen.
In Vertretung
Grehling
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 620.000 zum Produkt 021501 - Brandschutz zur Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeugs zu erteilen.
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 620.000 zum Produkt 021501 - Brandschutz - zur Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeugs.
Philipp
(Oberbürgermeister)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ersatzbeschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges AC- 6104, Baujahr 1991
Feuerwehr- Hubrettungsfahrzeuge sind mit einem maschinell betriebenen Hubrettungssatz ausgestattet und dienen vorrangig zur Rettung von Menschen aus größeren Höhen. Nach der Landesbauordnung wird der zweite Rettungsweg aus Gebäuden durch Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt, wenn baulich kein weiterer Rettungsweg vorhanden ist. Bei Rettungshöhen über sieben Meter muss zur Sicherstellung dieses Rettungsweges grundsätzlich ein Hubrettungsfahrzeug eingesetzt werden. Aus diesem Grund wird in jedem Löschzug der Berufsfeuerwehr ein Hubrettungsfahrzeug mitgeführt. Zusätzlich kann darüber der Löschangriff über den zweiten Angriffsweg in höher gelegene Geschosse vorgenommen oder die direkte Brandbekämpfung mittels Wasserwerfer von außen durchgeführt werden. Über die Krankentragelagerung am Rettungskorb werden Notfall- Patienten liegend und schonend über Fenster gerettet. Bei wetterbedingten Einsatzlagen werden Hubrettungsfahrzeuge zur Beseitigung von Sturmschäden an Gebäuden und zur Befreiung der Dachflächen von Schnee- und Eislasten eingesetzt.
Aufgrund der absoluten Zuverlässigkeit und Betriebssicherheit u.a. zur Menschenrettung unterliegen diese Fahrzeuge den strengen sicherheitstechnischen Anforderungen nach EN 1777 und DIN 14043 (Hubrettungsfahrzeuge für Feuerwehren).
Bei der Berufsfeuerwehr Aachen werden anstelle der Drehleitern sog. Hubrettungsbühnen eingesetzt. Hubrettungsbühnen ermöglichen die Rettung von Personen auch aus besonders exponierten Lagen, die mit herkömmlichen Drehleitern nicht zu erreichen sind. Hierbei ist ein Gelenkarm mit fest montiertem Korb besonders hilfreich, mit dem Hindernisse auch auf engstem Raum umfahren werden können. Auf Grund des größeren Korbes mit hoher Korblast gestaltet sich die gleichzeitige Rettung von mehreren Personen einfacher als mit einer Drehleiter. Die Tatsache, dass ein ausgefahrener Teleskopmast weniger schwankt als eine ausgefahrene Drehleiter, macht Arbeits- bzw. Rettungseinsätze in Höhen sicherer. Im Rahmen der Brandbekämpfung kann ein größerer oder schwer erreichbarer Brandabschnitt gezielter von oben bekämpft werden. Zur erheblichen Verringerung der Rüstzeiten verfügt die Hubrettungsbühne im Unterschied zu Drehleitern über eine fest verlegte Leitung zum Wasserwerfer des Korbes.
Ausschlaggebend für die Beschaffungen der Hubrettungsbühnen waren die einsatztaktischen Vorteile und der günstigere Beschaffungspreis im Vergleich zu üblichen Drehleitern. Das Löschzugkonzept mit Hubrettungsbühne hat sich in den letzten Jahren in Aachen bewährt und soll fortgeführt werden.
Zur Aufgabenwahrnehmung und zur Einhaltung der Hilfsfristen hält die Feuerwehr Aachen 4 Hubrettungsfahrzeuge in der Grundversorgung vor. 3 Fahrzeuge sind in den Löschzügen der Feuerwachen eingebunden. 1 Fahrzeug stellt die technische und taktische Reserve bei Ausfällen und für Tagesdienst- bzw. dienstfreie Kräfte. Ein weiteres Fahrzeug - grundsätzlich ein älteres und abgeschriebenes Fahrzeug - steht der Feuerwehrschule zur Ausbildung, zum Drehleitersteigen und für Sonderaufgaben zur Verfügung.
Zurzeit verfügt die Feuerwehr Aachen über die folgenden Hubrettungsfahrzeuge:
AC FW 50, Baujahr 2010, Hauptwache
AC 6310, Baujahr 2005, Wache Süd
AC FW 51, Baujahr 2011, Wache Nord - Ersatz für verunfalltes nicht reparables Fahrzeug aus 2005
AC 6099, Baujahr 1994, Hauptwache, technische und taktische Reserve für Spitzenbedarf
AC 6104 , Baujahr 1995, Feuerwehrschule, Sonderaufgaben und Reserve - außer Dienst ab 31.12.2012
AC 6081, Baujahr 1985, wird bis 2013 als letzte Ausfallreserve gehalten, da ab dem 31.12.2012 die Drehleiter AC 6104 außer Dienst gestellt wird.
Die Drehleiter, AC - 6104 Baujahr 1991, des französischen Herstellers CAMIVA und der deutschen Aufbaufirma Ziegler muss ersetzt werden. Zur Gewährleistung der Stand- und Betriebssicherheit sind nach 10 Jahren umfangreiche Werksüberholungen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei wird z.B. die Hydraulik geprüft, Sicherheitseinrichtungen erneuert, die Hydraulikschläuche gewechselt und der Leiterpark gerichtet. Bei der ersten Überholung 2002 sind dadurch Kosten in Höhe von ca. 25.000 Euro entstanden. Aufgrund des Alters, der hohen Betriebsstundenzahl, der Einsatzbeanspruchung über 20 Jahre und der allgemeinen Preissteigerung kann für die nächste Grundüberholung falls technisch möglich - ein Vielfaches dieser Summe veranschlagt werden. Eine weitere 10 jährige Grundüberholung mit der Möglichkeit, das Gerät dann bis 2022 weiter zu betreiben, ist in Anbetracht der nach NKF festgelegten Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren unrealistisch und damit unwirtschaftlich. Nach den gesetzlichen Regelungen zur Unfallverhütung muss das Fahrzeug am 31.12.2012 ohne die Grundüberholung außer Dienst gestellt werden.
Seit 2001 hat die Fa. Ziegler den Vertrieb der französischen Drehleitern mangels Erfolg eingestellt. In Deutschland sind geschätzt nur noch 15 Drehleitern in Betrieb, die alle in Kürze an ihre Altersgrenzen stoßen. Die Fa. Ziegler als nationaler Servicepartner wird ab Juni 2012 die Wartung und Überholung von Drehleitern und die Versorgung mit Ersatzteilen komplett einstellen. Die technische Unterstützung für wichtige Fahrzeuge zur Menschenrettung ist damit nicht mehr vorhanden.
Aus diesen Gründen wurde im Investitionsplan 2013 (Verpflichtungsermächtigung 2012) die Ersatzbeschaffung der Drehleiter eingebracht. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 wurden dem FB 37 nach Beschluss des Finanzausschusses 2.000.000 Euro für 2012 und 2013 gekürzt. Diese Kürzungen haben erhebliche Konsequenzen für die Ersatzbeschaffung und Gewährleistung der Einsatzbereitschaft insbesondere von älteren Einsatzgeräten.
Es ist zwingend erforderlich, eines der beiden ins Jahr 2015 verschobene Hubrettungsfahrzeuge bereits im HHJ 2013 außerplanmäßig zu ersetzen. Die geschätzten Gesamtkosten betragen 620.000 . Der Zeitraum für Planung, Ausschreibung und Bau des Spezialfahrzeuges beträgt ca. 14 Monate.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 620.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | -620.000 | 0 | 620.000 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | -620.000 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung
Zur Deckung können nachstehende Verpflichtungsermächtigungen angeboten werden:
1) Beschaffung Rüstwagen Gefahrgut - 5-021501-900-00700-900-1- 78310000
Die für das Jahr 2013 eingeplante Beschaffung des Rüstwagen Gefahrgut wird ins
HHJ 2015 geschoben. Übergangsweise kann der im Jahre 2010 beschaffte gebrauchte Abrollbehälter Umweltschutz in Verbindung mit dem alten Rüstwagen - Gefahrgut die Einsatzaufgaben übernehmen.
Eingesparte VE in 2012 350.000 ,
2) Beschaffung von 6 Mannschaftstransportwagen- 5-021501-900-00600-900-1 - 78310000
Für das HHJ 2013 ist die Beschaffung von 6 Mannschaftstransportfahrzeugen geplant.
Die Beschaffung von 2 Fahrzeugen wird in das HHJ 2016 verschoben.
VE in 2012 270.000
benötigte VE in 2012 180.000
Eingesparte VE in 2012 90.000 90.000
3) Beschaffung von 7 Löschgruppenfahrzeugen 5-021501-900-00500-900-1 - 78310000
Aufgrund der Einsparungen wurde die Ersatzbeschaffung der 7 Löschgruppenfahrzeuge für die Freiwilligen Feuerwehren geteilt und geschoben. Die Verpflichtungsermächtigung im HHJ 2012 für die Beschaffung von 3 Löschgruppenfahrzeugen in Höhe von 810.000 ist zu gering, sodass hier vorerst nur 2 Fahrzeuge in Höhe von 630.000 beschafft werden können.
Die übrigen 4 Löschgruppenfahrzeuge können ab 2015 beschafft werden.
1 Löschgruppenfahrzeug wurde 2011 ausgeschrieben und wird Ende 2012 geliefert.
VE in 2012 810.000
benötigte VE in 2012 630.000
Eingesparte VE in 2012 180.000 180.000
Gesamt: 620.000