Kenntnisnahme - FB 01/0159/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Ausführungen zu den laufenden Abstimmungsgesprächen zwischen Herrn Städteregionsrat Etschenberg und Herrn Oberbürgermeister Philipp zur Kenntnis und erwartet im September 2012 eine Vorlage zu den grundsätzlichen Fragen des Verhältnisses zwischen Stadt und Städteregion, die einheitlich in den Stadtrat und in den Städteregionstag eingebracht werden soll.

 

Zu der konkreten Frage der Abgrenzung von übertragenen Aufgaben, bei denen aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen von Anlage 2 des Aachen-Gesetzes einerseits und dem Entwurf der Satzung zur Gründung des Zweckverbandes Region Aachen andererseits zukünftige Konflikte befürchtet wurden, beschließt der Rat in gleicher Weise wie der Städteregionstag:

 

Der Rat bestätigt, dass es sich bei den beschriebenen Aufgaben in Anlage 2 des Aachen-Gesetzes um Aufgaben handelt, die vor Oktober 2009 einvernehmlich durch den Zweckverband Städteregion Aachen wahrgenommen wurden (Vergangenheitsbetrachtung).

 

Zur Vermeidung eventueller Aufgabendoppelungen zwischen der Städteregion Aachen und dem künftigen Zweckverband Region Aachen anerkennt er eine Regelung, derzufolge bei festgestellten Redundanzen das entsprechende Aufgabenfeld im Sinne einer Stärkung der regionalen Ebene vorrangig durch den Zweckverband Region Aachen wahrgenommen werden soll (‚Zukunftsbetrachtung’).

 

Den Vertretern der Stadt im Zweckverband Region Aachen obliegt in diesen Fällen die Interessenvertretung der Position der Stadt Aachen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.5.2012 Eckpunkte zur Fortentwicklung der Städteregion Aachen diskutiert und die Verwaltung beauftragt, diese in die weiteren Beratungen mit den Vertretern der Städteregion einzubringen.

 

Auf dieser Grundlage haben der Oberbürgermeister und der Städteregionsrat kurzfristig bilaterale Gespräche aufgenommen, die in den kommenden Wochen fortgeführt werden und von dem Willen geprägt sind, dem Rat der Stadt Aachen sowie dem Städteregionstag eine identische Vorlage vorzulegen, die eine konstruktive Zusammenarbeit in der Städteregion Aachen ermöglicht und die herausragenden Entwicklungsperspektiven der freiwilligen Kooperation in der Aachener Region sichert. Es besteht Einigkeit darüber, dass hierzu Kompromissfähigkeit erforderlich sein wird, die zunächst von den beiden Hauptverwaltungsbeamten ausgelotet wird.

 

Ein erster Schritt zur Lösung strittiger Fragen ist ein heute zu fassender gleichlautender Beschluss in Rat und Städteregionstag, der die Auslegung eines Teils der Anlage 2 des Aachen-Gesetzes regelt, in dem die Aufgabenübertragungen benannt sind.

 

Mit der Ratsvorlage am 23.5.2012 wurde der Sachverhalt im Detail beschrieben und die Erwartung formuliert, eindeutige Schnittstellen zwischen der Städteregion und dem künftigen Zweckverband Region Aachen zu definieren, um etwaige Aufgabendoppelungen oder gar Kompetenzkonkurrenz auszuschließen.

 

Mit Blick auf die Vergangenheit und den Status Quo lässt sich festhalten, dass der Zweckverband Region Aachen ausschließlich Aufgaben der existenten regionalen Institutionen AGIT sowie REGIO Aachen übernimmt und eine Aufgabenredundanz durch die Reform somit nicht verursacht wird.

 

Stadt und Städteregion stimmen überein, dass im Sinne regionalen Handlungsebene auch für die Zukunft Aufgabenredundanzen ausgeschlossen werden sollen.

 

Hierzu hatte die Verwaltung zwei alternative Vorschläge formuliert:

 

a)              In Anlage 2 § 1 wird der 2. Absatz einschl. der Spiegelstriche gestrichen von „Nach Auflösung des Zweckverbandes…“ bis „…und die Förderung der Euregionale 2008“.

b)              Wenn diese Streichung nicht erfolgt, dann müsste mit separater Vereinbarung festgestellt werden, dass sich die in diesem Absatz beschriebenen Aufgaben ausschließlich auf den Übergang des damaligen Zweckverbandes Städteregion Aachen auf die neu gegründete Städteregion Aachen beziehen und nicht über das hinausgehen, was vor 2009 vom Zweckverband einvernehmlich ausgeführt wurde. Weiterhin ist in einer solchen Vereinbarung festzustellen, dass bei allen Themen aus diesem Katalog, die eine Wirkung auf die Gesamtregion einschl. Heinsberg, Düren und Euskirchen haben oder darüber hinaus wirken, und bei denen die Frage der Zuständigkeit nicht eindeutig ist, der neue größere Zweckverband Region Aachen für zuständig erklärt wird. Daraus ergibt sich, dass die Position der Stadt Aachen in diesen Themenfeldern nicht mittelbar über die Städteregion, sondern unmittelbar in den Gremien des Zweckverbandes vertreten wird.“

 

Vor diesem Hintergrund hat der Städteregionsrat dem Oberbürgermeister mitgeteilt, die Zielrichtung der Variante b zu unterstützen, derzufolge der Zweckverband Region Aachen bei den Aufgabenwahrnehmungen Vorrang haben soll, wenn eine Aufgabe aufgrund mehrfacher Übertragung in ihrer Zuständigkeit klärungsbedürftig ist.

 

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gebietskulissen Städteregion/Region soll einvernehmlich nach folgendem Prinzip verfahren werden:

„Bei festgestellten Redundanzen soll das entsprechende Aufgabenfeld im Sinne einer Stärkung der regionalen Ebene vorrangig durch den Zweckverband Region Aachen wahrgenommen werden.“

 

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