Entscheidungsvorlage - FB 61/0671/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur. II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebau­ungsplan gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Rechtsplan wird die Festsetzung des Lärmpegelbereichs IV reduziert auf die der Krefelder Straße zugewandte Seite der überbaubaren Fläche, für den unmittelbar an­grenzenden Bereich wird Lärmpegelbereich III festgesetzt. In den Schriftlichen Fest­setzungen wird das Schalldämmaß von 30 dB für Büroräume entsprechend ergänzt.
  • In den Schriftlichen Festsetzungen wird der Punkt 3 – Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen – dahingehend geändert, dass offene Stellplätze inner­halb der gesamten überbaubaren Fläche zulässig sind, während in dem unmittelbar an der Krefelder Straße gelegenen Teil der überbaubaren Fläche offene Stellplätze, Garagen, Carports sowie Nebenanlagen unzulässig sind.

Er beschließt weiterhin die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 – Krefelder Straße / Soerser Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Tivoli-Stadion, Krefelder Straße, südlicher Zufahrt zum Sportpark Soers und Stadionparkhaus in der so geänderten Fassung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Sat­zung und die Begründung hierzu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.06.2012 über die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 beraten und sich abweichend vom Beschlussentwurf der Verwaltung gegen die Festsetzung einer Tiefgarage ausgesprochen. Der Anlage von oberirdischen Stellplätzen hat er grundsätzlich zugestimmt, im Detail soll die Stellplatzfrage im Baugenehmigungsverfahren gelöst werden.

 

Der Ausschuss hat einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebau­ungsplan gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Anwendung von § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Rechtsplan wird die Festsetzung des Lärmpegelbereichs IV reduziert auf die der Krefelder Straße zugewandte Seite der überbaubaren Fläche, für den unmittelbar an­grenzenden Bereich wird Lärmpegelbereich III festgesetzt. In den Schriftlichen Fest­setzungen wird das Schalldämmaß von 30 dB für Büroräume entsprechend ergänzt.
  • In den Schriftlichen Festsetzungen wird der Punkt 3 – Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen – dahingehend geändert, dass offene sowie unterirdische Stellplätze inner­halb der gesamten überbaubaren Fläche zulässig sind, während in dem unmittelbar an der Krefelder Straße gelegenen Teil der überbaubaren Fläche offene Stellplätze, Garagen, Carports sowie Nebenanlagen unzulässig sind.

Ferner empfiehlt er dem Rat, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 – Krefelder Straße / Soerser Weg - in der so geänderten Fassung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Sat­zung zu beschließen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Beschlussempfehlung des Planungsausschusses zu folgen. Eine entsprechend überarbeitete Fassung der schriftlichen Festsetzungen zur Bebauungsplanänderung ist dieser Tischvorlage beigefügt.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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