Kenntnisnahme - FB 61/0695/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die betreffende Firma im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht ist, die Falschfahrten ihrer Lieferanten auszuschließen, und die Verwaltung erneut mit den Software-Anbietern der Navigationsgeräte zwecks geänderter Zufahrt zu den Gewerbebetrieben in Verbindung treten wird. Wegen der verschiedenen Anfahrtsziele werden darüber hinaus keine Beschilderungsmaßnahmen im Wohngebiet Oberforstbach vorgenommen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Nach Eingang des vorliegenden Antrages hat die Straßenverkehrsbehörde erneut mit der betroffenen Firma als Ziel der beklagten LKW-Fahrten durch die Wohnstraße Pontsheide gesprochen. Die Firmenleitung legte glaubhaft dar, dass sie gezielt nach dem letzten politischen Antrag und seiner Behandlung in der BV-Sitzung Kornelimünster/Walheim am 26.08.2009 sowie auch wiederholend in den Folgejahren alle Spediteure schriftlich gebeten hat, den Betrieb über Pascalstraße und Hirzenrott oder zumindest über Nerscheider Weg und Pontsheide anzusteuern. In den Lieferunterlagen werde als Lieferanschrift gegenüber den ausländischen Spediteuren nur noch Hirzenrott angegeben.

 

Darüber hinaus hat die Firma sich mit den Software-Anbietern der deutschen Navigationsgeräte-Hersteller in Verbindung gesetzt und gebeten, zumindest die Zielführung zu den Gewerbebetrieben Pontsheide 34 und 36 nicht über Oberforstbacher Straße, sondern über Nerscheider Weg zu leiten. Die Software-Anbieter haben versprochen, beim nächsten Update dies zu berücksichtigen. Ein Test mit einem erst kürzlich erworbenen Navigationsgerät zeigte jedoch, dass die Zielführung hier immer noch unverändert unbefriedigend ist. Die Stadt Aachen wird deshalb ihrerseits mit den beiden branchenführenden Software-Anbietern Deutschlands, die fast alle Naviganionsgeräte - Hersteller mit Software versorgen, in Verbindung treten und ihrerseits diese Änderung nochmals einfordern.

 

Schließlich wird die Firma  zumindest die in ihrem Einflussbereich liegenden Rückfahrten der LKW vom Betrieb weg über Hirzenrott leiten, um diesen Teil der Beeinträchtigung angrenzender Wohngebiete zukünftig abzustellen. Der Geschäftsführer  betonte nochmals, dass er sehr engagiert um Reduzierung der im Antrag geschilderten Probleme bemüht sei, einige Ursachen von ihm jedoch leider nicht zu beeinflussen seien.

 

Die Sperrung der Straße Pontsheide zwischen Oberforstbacher Straße und Nerscheider Weg generell für den Schwerlastverkehr würde auch die Andienung der dortigen Grundstücke mit LKW (Möbellieferungen, Umzüge, Baumaterialien) ausschließen und ist nicht verhältnismäßig. Die Sperrung mit VZ 253 StVO „Verkehrsverbot für LKW, Anlieger frei" würde bei der Zieladresse "Pontsheide 36" die LKW-Fahrer von der Oberforstbacher Straße zulassen, da ihr Ziel in der Pontsheide liegt. Außerdem bestünde die Gefahr, dass die anderen ortsunkundigen Sattelzugfahrer auf benachbarte Wohnstraßen (Tannenallee, Föhrenweg, Zedernweg) ausweichen würden und somit nur die Probleme auf die Nebenstraßen verlagern würden.

 

Aufgrund der sicherlich ärgerlichen, aber letztlich nicht allzu häufigen LKW-Fahrten durch das Wohngebiet und die bei getroffenen Maßnahmen entstehenden Verdrängungsverkehre auf benachbarte Wohnstraßen sieht die Verwaltung keine konkrete Lösungsmöglichkeit über die dargestellten Bemühungen hinaus.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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