Kenntnisnahme - BA 4/0076/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Barth

Beigeordneter

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung hat in der Sitzung am 19.01.2005 die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, dass das Objekt einer Vereins- und Bürgernutzung zur Verfügung steht.

 

Zu diesem Zeitpunkt stand die Klärung der Eigentumsfrage im Vordergrund. Im Jahr 2006 hat die Stadt Aachen dann das Objekt  - nach Zustimmung der politischen Gremien in Raeren und Aachen - von der Gemeinde Raeren erworben.

 

Die Rahmenbedingungen bei einer festen Zuweisung von Räumen durch Vereine/Bürger hat das Gebäudemanagement auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 17.12.1997 wie folgt definiert:

 

Es muss einen Verantwortlichen geben (Betreiberverein).

 

Alternative 1:

Die Herrichtung des Gebäudes incl. Nutzungsänderung wird von den Vereinen übernommen.

Alle Betriebskosten werden durch die Vereine gezahlt. Die Vereine übernehmen auch die komplette Bauunterhaltung und nutzen dafür die Räume mietfrei.

 

Alternative 2:

Die Vereine zahlen Staffelmiete (für die ersten drei Jahre 1 Euro/qm mtl.) zzgl. sind die Betriebskosten durch die Vereine zu übernehmen. Die Kosten von baulichen Maßnahmen durch die Vereine können unter Verrechnung mit der Miete erfolgen. Die Stadt übernimmt die Bauunterhaltung.

 

Das Gebäudemanagement hat darauf hingewiesen, dass für die Herrichtung und den Betrieb als Vereins-/Bürgerhaus erhebliche Kosten entstehen, da beim dem schlechten baulichen Zustand des Hauses eine Komplettsanierung erforderlich ist.

 

Verschiedene Vereine  (u.a. Siefer Schützen, Geschichtsverein) haben zwischenzeitlich ein Interesse an der Nutzung des Gebäudes bekundet und in enger Zusammenarbeit u.a. mit dem Gebäudemanagement, Bauordnungs- bzw. Bezirksamt die Möglichkeit geprüft, das Gebäude für ihre Belange zu nutzen. Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, dass unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen, räumlichen Gegebenheiten bzw. dem derzeitigen baulichen Zustand eine Nutzung aus finanziellen Gründen nicht in Frage kommt. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Derzeitige Nutzung des Gebäudes:

 

In diesem Objekt befindet sich im Anbau die Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Sief. Der übrige Teil des mehrgeschossigen Gebäudes ist leerstehend.

 

Neben diesem Gebäude befindet sich auf diesem städt. Grundstück noch ein eingeschossiges Gebäude, das als Jugend- und Schulungsraum von der Freiwilligen Feuerwehr Sief genutzt wird.  

 

Zukünftige Nutzung/Verwendung des Objektes:

 

Die Feuerwehr sucht zur Zeit ein geeignetes Grundstück zum Neubau einer Feuerwehrgerätehalle für die Freiwilligen Feuerwehr Sief, da die Halle den funktionalen Anforderungen nicht mehr genügt und die Herrichtung sehr hohe Kosten verursachen würde. Auch aus diesem Grund ist eine Verlagerung der Liegenschaft auf absehbare Zeit angebracht.

 

Die Siefer Schützenbruderschaft hat für diesen Fall ihr Interesse bekundet, den Jugend- und Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr entweder langfristig zu pachten bzw. zu erwerben und als Schützenhalle umzubauen. Denkbar ist für den Verein auch die Nutzung/Umbau der Fahrzeughalle. Die Schützenbruderschaft muss spätestens im August 2013 aus ihrem bisherigen Domizil ausziehen.

 

Anfragen von Vereinen/Bürgern zur Nutzung des Gebäudes liegen der Verwaltung derzeit nicht vor.

 

Bei einer verwaltungsinternen Abstimmung zur weiteren Nutzung/Verwendung der gesamten Liegenschaft in 2011 wurde festgestellt, dass eine gemeinsame Nutzung des Grundstücks durch die Siefer Schützen und der Freiwilligen Feuerwehr Sief nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund sollte geklärt werden, ob der Neubau einer Feuerwehrgerätehalle auf dem in Privatbesitz befindlichen Nachbargrundstück planungsrechtlich möglich ist.

 

Nach Mitteilung des Fachbereiches Stadtentwicklung ist der Bau eines entsprechenden Gebäudes nur möglich, wenn ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird, da der Bau nicht zu den privilegierten Bauvorhaben zählt. Ebenfalls wurde festgestellt, dass die Stadt Aachen im Bereich Sief über kein geeignetes Grundstück verfügt, auf dem ein entsprechendes Gebäude für die Feuerwehr errichtet werden kann.

 

Die Denkmalpflege ist mit dem Landschaftsverband der Überzeugung, dass sowohl die Geschichte des Gebäudes aus dem Jahr 1891 als Schule wie auch das Gebäude selbst einen Denkmalwert darstellen. Für die  förmliche Unterschutzstellung  muss noch ein Gutachten zum Denkmalwert der Schule erstellt werden. 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen sind derzeit nicht gegeben

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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